Prüfungsgebühren für Professoren

Laut Berichterstattung der Medien hat das Land Nordrhein-Westfalen per Erlaß die „Prüfungsvergütung für Professoren" gestrichen und somit mehrere Millionen DM eingespart, die für Tutorien oder Nachwuchsförderung eingesetzt werden könnten. Die Prüfer erhielten für jede korrigierte Klausur 15 DM und für jede begutachtete Diplomarbeit 60 DM.

Ich frage den Senat:

1. Werden auch an Hamburger Hochschulen Korrekturen von Klausuren und die Begutachtungen von Prüfungsarbeiten vergütet?

In Hamburg werden Vergütungen für die Teilnahme an Hochschulprüfungen nur an der Universität Hamburg auf der Grundlage eines Senatsbeschlusses über die „Gebührenfreiheit bei Bildungseinrichtungen" vom 23. Juni 1970 gezahlt. Dieser sieht den Wegfall von Prüfungsgebühren vor, stellt jedoch die beteiligten Prüfer durch Anordnung der Weiterzahlung der bisher an sie ausgeschütteten Gebührenanteile zu Lasten des Staatshaushalts schadlos.

2. Wenn ja: Welche Vergütungen gibt es für welche Leistungen (aufgeschlüsselt nach Hochschulen)?

Die Vergütung der jeweiligen Prüfungsleistungen bei Hochschulprüfungen in der Universität Hamburg ist ersichtlich aus der anliegenden Übersicht (seit 1988 unverändert).

3. Wie hoch war die Summe der Prüfungsvergütungen an den verschiedenen Hochschulen in den letzten zwei Jahren?

Die Ist-Ausgaben der Universität Hamburg in 1997 betrugen 355 TDM, in 1996 betrugen sie 314 TDM.