Einzelhandel

B) Ziele, Zwecke und Erforderlichkeit des Bebauungsplanes

1. Entwicklung und Zustand

Der Planbereich umfasst das in den 60er Jahren nördlich der Eisenbahnstrecke erschlossene Gewerbegebiet Weserpark in Osterholz und das südlich der Eisenbahn liegende Gewerbegebiet Bremer Kreuz in Mahndorf.

Das Gebiet ist nahezu vollständig bebaut.

Nördlich der Eisenbahnstrecke Kirchweyhe ­ Sagehorn (Ortsteil Osterholz)

Auf Flächen westlich der Hans-Bredow-Straße befinden sich das Einkaufszentrum Weserpark sowie ein Möbelhaus, Baumarkt, Kino-Center und das Sauna- und Fitnesszentrum Oase. Nördlich der Werner-Steenken-Straße liegen ein Autohaus, ein Fachmarkt, ein gastronomischer Betrieb sowie weitere Gewerbebetriebe. Hier befindet sich auch die Tennisanlage Ost mit Tennisplätzen und Tennishalle.

Östlich der Hans-Bredow-Straße, südlich der Julius-Faucher-Straße liegt ein Baumarkt, angrenzend daran der Betriebshof von Stadtgrün und das Freizeitzentrum Towabu. Im weiter östlich liegenden Teil der Straße befinden sich mehrere kleinere Gewerbebetriebe.

An die südliche Bebauung der Julius-Faucher-Straße grenzt Krietes Wald

­ Im Holze. Der Wald ist als Schutzgebiet gemäß der gemeldet.

Nördlich und südlich der Hans-Bredow-Straße, an der Heinz-Kerneck-Straße und an der Walter-Gerdes-Straße liegen Produktions-, Großhandels- und Handwerksbetriebe sowie einzelne Fachmärkte. Auf einem stadteigenen Grundstück nordöstlich von der Walter-Geerdes-Straße liegt ein Reiterhof.

Südlich der Eisenbahnstrecke Kirchweyhe ­ Sagehorn (Ortsteil Mahndorf) Westlich der Thalenhorststraße, an den Straßen Holzweide und Stoppelweide befinden sich Produktions-, Großhandels- und Handwerksbetriebe sowie die Freiwillige Feuerwehr.

Östlich der Thalenhorststraße, an der Karl-Bücher-Straße, Oppenheimer Straße, Damaschkestraße und Heerenholz, westlich Zum Panrepel und Theodor-Barth-Straße befinden sich Produktions-, Großhandels- und Handwerksbetriebe auf kleineren Grundstücken. Östlich und nördlich Zum Panrepel und Theodor-Barth-Straße, an der Von-Thünen-Straße, und Adam-Smith-Straße befinden sich vor allem Produktions- und Logistikbetriebe auf großen Grundstücken sowie ein Verkehrsübungsplatz.

Erschließung

Das Gewerbegebiet Weserpark in Osterholz (nördlich der Eisenbahnstrecke) ist über die Hans-Bredow-Straße an die Osterholzer Heerstraße, das Gewerbegebiet Bremer Kreuz in Mahndorf (südlich der Eisenbahnstrecke) über die Thalenhorststraße an die Mahndorfer Heerstraße/Uphuser Heerstraße angebunden. Über die Heerstraßen erreicht man auf kurzem Wege die Bundesautobahn-Anschlussstellen Sebaldsbrück (an der A 27) und Uphusen/Mahndorf (an der A 1). Teile des Industriegebietes nahe der Landesgrenze sind durch Industriegleise für den Güterverkehr erschlossen. Zwischen Eisenbahnstrecke Kirch- GI 21.03. Mai 2001 stellt die Flächen im Plangebiet nördlich der Eisenbahnstrecke Kirchweyhe ­ Sagehorn als gewerbliche Bauflächen, Flächen für Landwirtschaft (ehemals Baumschule), Grünflächen/Sportanlage (Tennisplätze) sowie Grünflächen/Parkanlage (Krietes Wald) dar. Flächen südlich der Eisenbahnstrecke Kirchweyhe ­ Sagehorn sind als gewerbliche Bauflächen dargestellt.

Mit der 78. Änderung des Flächennutzungsplans Bremen in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2001 sind Teilflächen westlich der (Weserpark) und östlich der Hans-Bredowstraße (Baumarkt) als Sonderbauflächen/Einzelhandel dargestellt.

3. Planungsziele und Erforderlichkeit des Bebauungsplanes

Industriegebiet/Gewerbegebiet

Der überwiegende Teil der Grundstücke im Plangebiet ist als Industriegebiet ausgewiesen. Industriegebiete dienen ausschließlich der Unterbringung von Gewerbebetrieben, und zwar vorwiegend solcher Betriebe, die in anderen Baugebieten (wegen der von ihnen ausgehenden Emissionen) unzulässig sind (§ 9 Abs. 1 Entsprechend gelten gemäß TA Lärm Emissionsrichtwerte, die gegenüber dem Gewerbegebiet tags um 5 und nachts um 20 höher liegen.

Auf den Flächen südöstlich der Eisenbahnstrecke Kirchweyhe ­ Sagehorn und östlich der Thalenhorststraße hat sich der Charakter eines Industriegebietes entwickelt. In der Regel gehen von den ansässigen Betrieben keine Emissionen in dem genannten Umfang aus. Gleichwohl ist wegen der Größe der Anlagen und der mit den Betrieben häufig verbundenen Lieferund Ladeverkehre die Qualität eines Industriegebietes vorherrschend. Das Gebiet soll auch künftig ­ wie bisher ­ als Industriegebiet dienen.

In dem Bereich nordwestlich der Eisenbahnstrecke Kirchweyhe ­ Sagehorn hat sich ­ mit Ausnahme von Grundstücken zwischen Walter-Geerdes-Straße und Bahnlinie ­ in Bezug auf die Branchen, die Grundstücksgrößen und die von den Betrieben ausgehenden Störungen nicht wie geplant ein Industriegebiet, sondern der Charakter eines Gewerbegebietes entwickelt. Hier befinden sich neben Produktions- und Großhandelsfirmen auch Handelsbetriebe sowie Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe. In diesem Umfeld würde ein (bisher zulässiger) Industriebetrieb stören und die Qualität des Standortes beeinträchtigen. Diese Flächen sollen darum als Gewerbegebiet ausgewiesen werden.

Einzelhandel

Nach der in Teilen des Plangebietes geltenden 1962 sind Einkaufszentren und großflächige Einzelhandelsbetriebe in Gewerbe- und Industriegebieten nicht ausgeschlossen. Nach der in anderen Teilen des Plangebietes geltenden 1968 sind Einzelhandelsbetriebe ausgeschlossen, sofern sie der übergemeindlichen Versorgung dienen sollen (§ 8 bzw. 9 1968).

Auf dieser baurechtlichen Grundlage wurden in der Vergangenheit Einzelhandelsbetriebe nicht nur ­ wie in der 1990 geregelt ­ in Kernund Sondergebieten, sondern auch in Gewerbe- und Industriegebieten (alten Rechts) gebaut. Der Weserpark wurde auf dieser Rechtsgrundlage genehmigt. Auch künftig ist mit Bestrebungen zu rechnen, großflächige Handelseinrichtungen auch in Gewerbegebieten zu errichten. Solche Entwicklungen stehen in Konkurrenz zu den Handelsangeboten in den Stadtteilzentren und sind geeignet, die für die Stabilität und Vielfalt des Handelsangebotes an diesen Standorten erforderliche Kaufkraft abzuziehen.

Sicherung der Versorgung in den Stadtteilzentren

Es ist Ziel der Stadtentwicklung, im Interesse einer wohngebietsnahen Versorgung der Bevölkerung das Handelsangebot in den Stadtteilzentren zu fördern (Stadtentwicklungskonzept Bremen, Juni 1999). Um dies nicht zu gefährden, sollen die Möglichkeiten einer Handelsentwicklung im Gewerbe- und Industriegebiet eingeschränkt werden. Mit der Baunutzungsverordnung 1990 sind in Gewerbe- und Industriegebieten Einkaufszentren und Einzelhandelsbetriebe ausgeschlossen (§ 11 Abs. 3 Auch sonstige Einzelhandelsbetriebe sollen ausgeschlossen werden, sofern sie nicht der Versorgung der Beschäftigten und der Besucher oder dem Werksverkauf dienen. In Teilbereichen südlich des Weserparks und beidseits der Hans-Bredow-Straße, in denen sich bereits heute einige Fachmärkte befinden, sollen auch künftig solche Märkte zulässig sein.

Das Einkaufszentrum Weserpark hat mit dem Möbelmarkt Klingeberg und dem Baumarkt Hornbach eine Verkaufsfläche von ca. 77 500 m². Es ist der wichtigste Einzelhandelsstandort für die östlichen Stadtteile Bremens und die umliegenden Gemeinden. Nach § 11 Abs. 3 sind Einkaufszentren und großflächige Einzelhandelsbetriebe außer in Kerngebieten nur in für sie festgesetzten Sondergebieten zulässig. Die Fläche des Weserparks soll ­ zusammen mit einem Baumarkt östlich der ­ als Sondergebiet für den Einzelhandel und für Freizeiteinrichtungen dienen.