Integration

Dienstsportunfälle

In den Jahren 2001 bis 2003 waren mehr als 40 % der Dienstunfälle auf den Dienstsport ­ hauptsächlich auf Ballsportarten ­ zurückzuführen.

Die mit den Dienstunfällen verbundenen Folgen (Fehlzeiten durch Dienstunfähigkeit, Leistungen der Freien Heilfürsorge) gehen zu Lasten Hamburgs. Die während des Dienstsports betriebenen Sportarten dürfen dem eigentlichen Ziel des Dienstsports ­ Stärkung der Dienstfähigkeit ­ nicht durch ein erhöhtes Verletzungsrisiko zuwiderlaufen. Der Rechnungshof hat daher gefordert, die Ausübung besonders unfallträchtiger Sportarten während des Dienstsports zu unterbinden.

Wettkampfsport

Die Feuerwehr betreibt Wettkampfsport als Mannschaftssport. Sie orientiert sich dabei vornehmlich an Maßstäben des Breitensports und weniger als die Polizei an der Förderung einzelner sportbegeisterter Beamter. Der Wettkampfsport steht somit allen Feuerwehrbeamten unabhängig von ihrer Leistungsfähigkeit offen. Wettkampf- und Vorbereitungszeiten werden ­ wenn auch in einem wesentlich geringeren Umfang als bei der Polizei ­ anteilig auf die Dienstzeit angerechnet.9 Für die Zeit des Wettkampfs wird Dienstunfallschutz gewährt. Für die Ausrichtung von Meisterschaften setzt die Feuerwehr zur Organisation und Durchführung von Wettkämpfen Lehrkräfte und Lehrgangsteilnehmer der Landesfeuerwehrschule (LFS) ein und stellt diese hierfür vorübergehend vom Lehrbetrieb frei.

Der Rechnungshof hat bezweifelt, ob die Besonderheiten des Wettkampfsports der Feuerwehr gegenüber dem der Polizei im Unterschied zu diesem eine Förderung im bisherigen Umfange rechtfertigen. Wettkampfausrichtung und Teilnahme gehören nicht zu den Kernaufgaben der Feuerwehr.

Die Polizei erhebt nicht alle dieser Daten, insbesondere nicht die Gesamtzahl aller Dienstunfälle und nicht die durch Unfälle beim Dienstsport entstehenden Fehlzeiten. Gemessen an der Anzahl der Polizeivollzugsbeamten, die Dienstsport betreiben müssten, ist die Anzahl der Dienstsportunfälle deutlich geringer als bei der Feuerwehr. Allerdings wird auch bei der Polizei der weitaus größte Anteil der Dienstsportunfälle bei Ballsportarten verursacht.

Die Feuerwehr-Dienstanweisung „Dienstsport" enthält entsprechende Regelungen allerdings nicht. Aufgabe der LFS und der eingesetzten Lehrkräfte ist es, geeigneten Nachwuchs auszubilden. Dieser Aufgabe dienen der Wettkampfsport und seine Ausrichtung nicht.

Der Rechnungshof hat die Behörde aufgefordert,

- aufgabenkritisch zu prüfen, ob und inwieweit der Wettkampfsport zukünftig noch gefördert und Wettkampf- und Vorbereitungszeit als Dienstzeit gelten sollen,

- künftig Lehrgangsteilnehmer und Lehrkräfte der Landesfeuerwehrschule nicht mehr für die Ausrichtung von Wettkämpfen vom Unterricht freizustellen und die Möglichkeit zu untersuchen, die Ausrichtung von Wettkämpfen vollständig auf die jetzt schon beteiligten Vereine zu übertragen.

Außerdienstlicher Sport

Polizei und Feuerwehr fördern auf Antrag außerdienstlichen Sport u.a. durch Gewährung von Dienstunfallschutz. Seit 1990 sind bei der Polizei rund 180 Anträge gestellt worden, bei der Feuerwehr wird nach eigenen Angaben von diesem Angebot kaum Gebrauch gemacht. Über die tatsächlich entstandenen Kosten (z.B. höhere Versorgungsbezüge) hat die Behörde keine Angaben gemacht. Im Zuge der Umstellung der Freien Heilfürsorge auf das System der Beihilfezahlungen für neu eingestellte Vollzugsbeamte dürften künftig höhere Kosten als bisher entstehen.

Erhalt und Ausbau der körperlichen Leistungsfähigkeit liegen primär in der Eigenverantwortung der Vollzugsbeamten und sind nicht Aufgabe des Dienstherrn. Freizeitsport wird grundsätzlich zur persönlichen Gesunderhaltung und Steigerung des Wohlbefindens betrieben. Eine Kontroll- und Steuerungsmöglichkeit des Dienstherrn zur Minimierung von Unfallrisiken im Freizeitbereich besteht nicht.

Der Rechnungshof hat die Behörde aufgefordert, zur Vermeidung eines unnötigen Risikos für den Haushalt auf die Gewährung von Dienstunfallschutz für außerdienstlichen Sport bei Polizei und Feuerwehr zu verzichten.

Stellungnahme der Verwaltung

Hinsichtlich der Polizei will die Behörde die Forderungen des Rechnungshofs zur Optimierung des Dienstsports aufgreifen. Eine inzwischen eingerichtete Arbeitsgruppe bei der Polizei werde ein grundlegend neues Konzept nach Maßgabe der vom Rechnungshof dargestellten Anforderungen, d.h. insbesondere differenzierte, überprüfbare Zielbestimmungen; geeignete Standards und Messparameter zur Leistungskontrolle; Vorgaben zur Gewährleistung einer unmittelbaren und hinreichenden Dienstaufsicht einschließlich der Teilnahmekontrolle; Durchführung von Erfolgskontrollen (vgl.Rechnungshof der Freien und Hansestadt Hamburg Jahresbericht 2005

Aufgabenkritische Prüfung der Förderung des Wettkampfsports erforderlich Unnötige Haushaltsrisiken durch Förderung außerdienstlichen Sports Tz. 447), erarbeiten. Die Einbeziehung sportpädagogischer sowie sport- und arbeitsmedizinischer Erkenntnisse solle hierbei zu einem neuen zielführenden und bedarfsbasierenden Sportkonzept führen.

Darüber hinaus werde die Arbeitsgruppe auch die Integration polizeiaufgabentypischer Bestandteile des Dienstsports in das ETR prüfen.

Die vom Rechnungshof weitergehend aufgeworfene Frage, ob der Dienstsport erhalten bleiben solle, sei angesichts berufsbedingter Anforderungen an die körperliche Leistungsfähigkeit der Vollzugsbeamten positiv zu beantworten.

Die Arbeitsgruppe werde auch untersuchen, ob sich für die Polizei eine Teilnahme am Wettkampfsport ausschließlich außerhalb der Dienstzeit unter Wegfall des Dienstunfallschutzes ermöglichen ließe. Diese Frage sowie die Übertragung der behördlichen Ausrichtung der Wettkämpfe auf Private will die Behörde außerdem auf Bundes- und Länderebene erörtern. Wegen der positiven Wirkung nach innen und der Imagepflege nach außen solle sich die Polizei aber auch künftig am Wettkampfsport beteiligen.

Hinsichtlich der Feuerwehr werde ebenfalls ein Konzept zur Neugestaltung des Dienstsports entwickelt, das die Feststellungen des Rechnungshofs insbesondere zum Feuerwehreinsatzdienst der Landesfeuerwehrschule und zum Wettkampfsport berücksichtigen solle.

Für beide Bereiche will die Behörde prüfen, ob zukünftig auf die Gewährung von Dienstunfallschutz für außerdienstlichen Sport verzichtet werden sollte.

Die Erörterungen sind noch nicht abgeschlossen.