Besondere Auffälligkeiten und Kriminalitätsbrennpunkte

Gibt es aus Sicht des Senats bzw. der Polizei besondere Auffälligkeiten bzw. qualitative Veränderungen bezüglich der Kriminalitätsentwicklung bei unter 21-Jährigen? Wenn ja, welche und wie wird darauf reagiert?

Die Anzahl der von unter 21-jährigen Tatverdächtigen begangenen Fälle im Bereich des Waren- und Warenkreditbetrugs sowie bei den sonstigen Betrugsdelikten ist stark angestiegen. In den letzten beiden Jahren stieg sie um 76,6 % von 775 Fällen (2002) auf 1369 Fälle (2004). Der Anteil dieser Delikte an den von dieser Altersgruppe insgesamt begangenen Straftaten liegt aktuell bei 5,2 % und fällt damit bereits höher aus als der Anteil der Raubdelikte mit 3,2 %. Die Polizei geht davon aus, dass das Internet als ein leicht zugängliches Tatmittel in diesem Deliktsbereich immer mehr genutzt wird. Diese Einschätzung kann aber derzeit nicht mit statistischen Daten verifiziert werden, da die PKS erst seit dem Erfassungsjahr 2005 eine entsprechende Auswertung ermöglicht. Gemessen an den sich hieraus ergebenden Erkenntnissen wird die Polizei geeignete Maßnahmen zur Bekämpfung dieses Deliktsbereiches ergreifen.

3.10.2 Gibt es aus Sicht des Senats bzw. der Polizei besondere örtliche oder regionale Brennpunkte bezüglich Jugendkriminalität und -gewalt? Wie haben diese sich im Verlauf der letzten Jahre verschoben und wie wird diesen Entwicklungen begegnet?

Nein.

3.11 Junge Intensivtäter:

Zum 1. März 2003 wurde die neue Täterdefinition „Junge Intensivtäter" eingeführt (vgl. Drs 17/2203). Wie hat sich die Zahl dieser jungen Intensivtäter im o. g. Zeitraum entwickelt (sowohl absolut als auch ihr prozentualer Anteil an Tatverdächtigen im Alter bis 25 Jahren und im Alter bis 21 Jahren insgesamt)? Bitte auch den Anteil weiblicher Tatverdächtiger angeben.

Seit Einführung der Definition „Junger Intensivtäter" im März 2003 hat sich ihre Zahl wie folgt entwickelt. Differenzen zwischen der Gesamtzahl der ausgeschriebenen Intensivtäter und der Summe der einzelnen Altersgruppen erklären sich aus der Tatsache, dass bei entsprechender kriminalpolizeilicher Prognose Intensivtäter auch bei Überschreiten der Altersgrenze von 25 Jahren weiter als Intensivtäter geführt werden.

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg ­ 18. B. auch inhaftierte Intensivtäter in dieser Zahl enthalten sind. Ein Vergleich mit der in der PKS mittels Echttäterzählung erhobenen Zahl von Tatverdächtigen verbietet sich deshalb.

4. Verfolgung von Jugendkriminalität

Wohnortprinzip: Eine der seinerzeit aufgeführten Maßnahmen war die Umstellung der Zuständigkeiten bei der Verfolgung von Delikten von Mehrfachtätern im Bereich der Jugendkriminalität auf das sog. Wohnortprinzip, die zum 1. Oktober 2002 erfolgte.

Konnte der Erfolg der Strafverfolgung dadurch verbessert werden? Wenn ja, in welcher Weise? Ist dies quantifizierbar? Wenn ja, bitte die Daten nennen.

Die Polizei hat nach Einführung des Wohnortprinzips festgestellt, dass eine effizientere Sachbearbeitung durch bessere Kenntnisse des Sachbearbeiters über den Tatverdächtigen entstanden ist. Diese Feststellung ist nicht quantifizierbar.

Wechselt die zuständige Dienststelle nun häufiger (etwa infolge von Umzügen Tatverdächtiger) oder seltener?

Die Polizei führt keine Statistik im Sinne der Fragestellung.

Haftbefehle im Intensivtäterbereich: Angekündigt wurde seinerzeit die Erwirkung von Haftbefehlen für junge Intensivtäter „in jedem geeigneten Einzelfall". Wie hat sich die Zahl der von der Polizei angeregten, der von der Staatsanwaltschaft beantragten und der von den Gerichten erlassenen Haftbefehle in den Jahren 2003 und 2004 entwickelt? Wie viele Haftbefehle waren im Jahr 2002 erwirkt worden?

Folgende Daten werden von der Polizei statistisch erfasst: Jahr polizeilich angeregte Haftbefehle davon gerichtlich bestätigt.

Für das Jahr 2002 liegt keine Erhebung vor, da erst 2003 mit der Erfassung begonnen wurde. Die Zahl der von der StA beantragten Haftbefehle wird durch die Polizei nicht erfasst.

Die zur Beantwortung dieser Frage benötigten Daten werden von der Staatsanwaltschaft Hamburg und den Gerichten nicht gesondert statistisch erfasst. Eine Einzelfallauszählung ist mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich.

Datenbank jugendlicher Intensivtäter:

Welche Daten werden in dieser Datenbank erfasst? Wer bekommt Zugang zu ihnen?

In welcher Weise werden sie polizeilich genutzt?

Für wie lange bleiben sie gespeichert?

Daten von Intensivtätern werden nicht in einer zentralen Datenbank erfasst.

DNA-Proben und -Identifizierungsmuster: Angekündigt wurde die grundsätzliche Entnahme von DNA-Proben von Tatverdächtigen im Bereich der jugendlichen Intensivtäter zum Zwecke der Erstellung von genetischen Identifizierungsmustern nach § 81 g StPO. In welchem Umfang wurde diese Maßnahme realisiert und welche (quantifizierbare) Bedeutung hat sie für die erfolgreiche Strafverfolgung?

Die Entnahme von DNA-Proben bei Intensivtätern zum Zwecke der Einstellung des genetischen Identifizierungsmusters in die DNA-Analyse Datei (DAD) wird gemäß § 81 g StPO nach Einzelfallprüfung durchgeführt.

Die Polizei erhebt Daten über die Zahl der in die DAD eingestellten Intensivtäter.

März 2003 März 2004 Januar 2005.

Weitere Daten zur Bedeutung der DNA-Proben für die Strafverfolgung werden von der zuständigen Behörde nicht gesondert statistisch erfasst. Eine Einzelfallauszählung ist im Rahmen der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich.

Wie hat sich in den Jahren seit 2002 die Dauer der Jugendstrafverfahren entwickelt? Wie hat sich jeweils der Zeitraum zwischen dem ersten Kontakt der Polizei mit einem jungen Tatverdächtigen (bzw. der Straftat) und der Strafverfolgung entwickelt?