Recycling-Stationen in Bremen

Die Fraktion der CDU hat unter Drucksache 17/53 S eine Große Anfrage zu obigem Thema an den Senat gerichtet.

Der Senat beantwortet die vorgenannte Große Anfrage wie folgt:

1. Welche Recycling-Stationen werden gegenwärtig von welchen Firmen oder Gesellschaften betrieben?

Recycling-Stationen in Bremen und deren Betreiber: Recycling-Station Standort Betreiber Aumund Martinsheide 6 BIR Bremer Recycling & Co. KG Blockland Fahrwiesendamm 100 Bremer Entsorgungsbetriebe Burglesum (April 2008) Steindamm 2 Entsorgung Nord Farge Claus-von-Lübken- BIR Bremer Recycling Straße 11 - 17 & Co. KG Findorff Kissinger Straße 1 a BIR Bremer Recycling & Co. KG Hemelingen Hermann-Funk-Straße 4 BIR Bremer Recycling & Co. KG Hohentor Woltmershauser Allee 3 Entsorgung Nord Horn Achterstraße 4 Entsorgung Nord Huchting Wardamm 114 BIR Bremer Recycling & Co. KG Hulsberg Bennigsenstraße 28 Entsorgung Nord Kirchhuchting Obervielander Straße 43 Gesellschaft für angewandte Stadtökologie Oberneuland Rockwinkeler Landstraße 91 BIR Bremer Recycling & Co. KG Obervieland Fritz-Thiele-Straße 20 BIR Bremer Recycling & Co. KG Oslebshausen Oslebshauser Landstraße 91 Alurecycling Weserpark Hans-Bredow-Straße Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa

2. Wie gestaltet sich nach Kenntnis des Senats die Vertragssituation mit den jeweiligen Betreibern der Recycling-Stationen? Mit wem bestehen Verträge, seit wann bestehen diese, und zu welchen Zeitpunkten laufen diese aus?

Die Vertragssituation mit den Betreibern der Recycling-Stationen ist nachfolgend zusammengefasst: Vertrag datum Laufzeit Alurecycling Vertrag über die Einrichtung 01. 09. 1992 Unbefristet mit einund den Betrieb einer An- frist BIR Vertrag über die Einrichtung 01. 01. 1994 Unbefristet mit Recycling und den Betrieb von An- & Co. KG nahmezeilen frist Bremer Innerkommunale --- Unbefristet Entsorgungsbetriebe Beauftragung Entsorgung Nord Vertrag über die Einrichtung 30. 06. 1998 30. 06. 2018 und den Betrieb von auf dem Gebiet der Abfallentsorgung Gesellschaft für Vertrag über die Einrichtung 14. 04. 1994 Unbefristet mit einangewandte Stadt- und den Betrieb von An- jähriger Kündigungsökologie nahmezeilen frist Senator für Umwelt, Vertrag mit METRO Asset 23. 12. 1994 Unbefristet mit Verkehr Management über monatiger Kündiund Europa die Einrichtung einer Wert- gungsfrist stoffsammelstelle auf dem Grundstück 3. Wie stellt sich die Kostenstruktur der bremischen Recycling-Stationen im Einzelnen dar?

Die Kostenstruktur der Recycling-Stationen ist stark von der Vorhaltung der der abgeschlossenen Leistungsverträge beinhaltet deshalb eine Entgeltstruktur mit einem fixen Anteil (Vorhaltekosten) und einem variablen Anteil für die angelieferte Abfallmenge. Der fixe Anteil beträgt im Durchschnitt etwa 75 % des Leistungsentgelts. Bei einer stärkeren Nutzung der Recycling-Stationen z. B. durch eine Standortoptimierung steigen die Gesamtkosten deshalb zunächst nur in einem geringeren Maße.

Im Einzelnen kommen bei der Umsetzung der Leistungsverträge zum Betrieb der Recycling-Stationen für die Betreiber im Wesentlichen drei Kostenarten zum Tragen, deren durchschnittlichen Anteile sich nach Kalkulationen der Betreiber folgendermaßen darstellen:

- Investitionskosten (alternativ Miet-/Pachtkosten) für das Grundstück, die Flächenherrichtung und Gebäude mit ca. 20 % der Gesamtkosten,

- Unterhaltungskosten (Instandhaltung, Energie) mit ca. 15 % der Gesamtkosten,

- Personalkosten inklusive Overheadkosten mit ca. 65 % der Gesamtkosten.

4. Partizipiert Bremen an den deutlich gestiegenen Verwertungserlösen? Wenn ja, in welcher Höhe, und wie stellt sich dies im Vergleich zu den vergangenen Jahren dar?

Im Zusammenhang mit der Privatisierung von operativen Einheiten der kommunalen Abfallentsorgung im Jahre 1998 ist auch die Partizipation an den werthaltigen Abfällen mit den Leistungsverträgen an die privaten Unternehmen übergegangen. Im Rahmen von Nachverhandlungen zu einem Leistungsvertrag mit der Entsorgung Nord hat die Stadtgemeinde auf dem Verhandlungswege eine Beteiligung an den Verwertungserlösen für die Abfallfraktion Papier/Pappe ab dem Jahr 2004 erreicht. Diese Erlöse fließen dem Abfallgebührenhaushalt zu.

Die Schwankungen in den Jahren 2004 bis 2006 resultieren aus einem unterschiedlichen Mengenaufkommen. Die Steigerung in 2007 ergibt sich aus der vertraglich geregelten Bindung der Verwertungserlöse an einen des Statistischen Bundesamtes.

5. Gibt es turnusmäßige Ausschreibungen und/oder wurden alternative Angebote seitens der zuständigen Behörde eingeholt? Wenn ja, in welchen Zeiträumen und von wem?

Die vier von der Entsorgung Nord betriebenen Stationen wurden im Rahmen der Privatisierung der operativen Einheiten der Bremer Entsorgungsbetriebe im Jahr 1998 für die Dauer von 20 Jahren vergeben. Die beiden kommunal betriebenen Stationen bedürfen keiner Ausschreibung. Turnusmäßige Ausschreibungen der übrigen finden nicht statt, stattdessen wird in jedem Einzelfall die besondere Situation des jeweiligen Standortes in Bezug auf eine mögliche Vergabe unter Beachtung der haushaltsrechtlichen Anforderungen geprüft. Im Zusammenhang mit der Umsetzung der Standortoptimierung (siehe Punkt 8) wird die Vergabesituation in jedem Einzelfall geprüft und erforderlichenfalls eine Ausschreibung initiiert.

Anfang 2004 gab es von einem privaten Entsorgungsunternehmen ein unaufgefordert eingereichtes Angebot, das von den seinerzeit zuständigen Bremer Entsorgungsbetrieben geprüft wurde. Dieses Angebot beinhaltete im Kern eine Mitnutzung von Betriebsstätten dieses Unternehmens durch den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zur Erfassung kommunaler Abfälle. Im Rahmen eines zu diesem Zeitpunkt in Auftrag gegebenen Rechtsgutachtens zur Errichtung und zum Betrieb von Recycling-Stationen wurde deutlich, dass vergaberechtliche Gründe (monopolähnliche Situation des Beauftragten) und vertragsrechtliche Gründe (die Überlassung der Abfälle ist im Zuge der Privatisierung vertraglich bis 2018 geregelt worden) eine Umsetzung dieses Angebotes in die Praxis nicht zulassen.

6. Wie hoch ist nach Informationen des Senats der Anteil der niedersächsischen Anlieferer an den Recycling-Stationen in Farge, am Weserpark und den anderen bremischen Standorten?

Im Oktober 2004 hat die Firma F+B Forschung und Beratung für die Stadtgemeinde eine Nutzeranalyse auf den Recycling-Stationen durchgeführt.

In diesem Rahmen wurden auch Daten zur Nutzung der Recycling-Stationen durch Bremer und Nicht-Bremer erhoben. Die Ergebnisse dieser Analyse wurden der Deputation für Umwelt und Energie im Februar 2005 vorgestellt. Die Nutzeranalyse zeigte auf, dass der Anteil der Anlieferungen aus den Nachbargemeinden bei der Recycling-Station Farge bei 3 % und der Recycling-Station Weserpark bei 44 % lag. An den anderen bremischen Standorten lag der Anteil der Anlieferungen aus den Nachbargemeinden zwischen 1 % und 3 %. Es gibt keinerlei Erkenntnisse, dass sich an diesen Relationen grundlegend etwas geändert hat.

7. Wie werden die niedersächsischen Anlieferer erfasst, die nicht innerhalb des Bremer Gebührensystems ihren Beitrag leisten? Ist sichergestellt, dass sie einen der in Niedersachsen üblichen Gebühr entsprechenden Betrag für die ihnen gewährte Dienstleistung verrichten? Wenn nicht, was gedenkt der Senat diesbezüglich zu tun?

Die Recycling-Stationen in Bremen werden über die Abfallgebühr finanziert und sind deshalb den bremischen Gebührenzahlern vorbehalten. Anlieferer mit nichtbremischen Abfällen werden von den Betreibern der Recycling-Stationen nach vorgegebenen Regeln kontrolliert. Die Erkennung von Fremdanlieferungen auf den Recycling-Stationen erfolgt über das Kfz-Kennzeichen, welches allerdings nur einen Hinweis auf mögliche nichtbremische Abfälle gibt. Wenn von diesen Anlieferern glaubhaft die Erklärung abgeben wird, dass z. B. die angelieferten Gartenabfälle von einem Bremer Grundstück stammen, werden die Abfälle angenommen.

Ein gebührenähnlicher Beitrag kann von Anlieferern mit Abfällen aus dem niedersächsischen Umland nicht erhoben werden. Abfälle, die nicht von Bremer Grundstücken stammen, sind nach dem Ortsgesetz über die Entsorgung von Abfällen in der Stadtgemeinde Bremen von der Annahme ausgeschlossen.