Übergangseinrichtung im Christian-Koch-Haus, Schädlerstraße

Vor einigen Tagen wurde bekannt, dass die Teilanstalt für Übergangsvollzug in der Übergangseinrichtung im Christian-Koch-Haus nach Hahnöfersand verlegt werden soll. Damit droht jungen Menschen, die erstmals Strafvollzug in Form von Arrest erfahren, dieses Erlebnis in der geschlossenen Jugendstrafanstalt Hahnöfersand. Die Konsequenzen werden sein: Unmittelbarer Kontakt zu andersartigen Straftätern, sehr weite Fahrwege u. a. m.

Die Übergangseinrichtung im Christian-Koch-Haus hat demgegenüber immer den Charakter der erzieherischen Einflussnahme wahrgenommen.

Wir fragen den Senat:

1. Welchen Auftrag hat die Übergangseinrichtung Schädlerstraße?

2. Wodurch unterscheidet sich der Auftrag der Übergangseinrichtung Schädlerstraße in Wandsbek von der Justizvollzugsanstalt auf der abgelegenen Elbinsel Hahnöfersand?

Die Aufgaben der Justizvollzugsanstalt (JVA) Hahnöfersand und die der Übergangseinrichtung als Teil der JVA Hahnöfersand ergeben sich aus § 91 Jugendgerichtsgesetz. Die JVA Hahnöfersand nutzt die Übergangseinrichtung, um dort junge Strafgefangene unterzubringen, die zur Vorbereitung auf ihre Entlassung an externen schulischen oder beruflichen Qualifizierungsmaßnahmen teilnehmen. Entsprechende Maßnahmen finden zukünftig aus dem offenen Vollzug der JVA Hahnöfersand heraus statt.

3. Trifft es zu, dass die Übergangseinrichtung in der Schädlerstraße verlegt werden soll?

Wenn ja, wohin?

Nein.

4. Welches ist der Grund für die Verlegung?

5. Sind mit dieser Verlegung Änderungen im Vollzugszweck oder dem Vollzugscharakter beabsichtigt?

6. Welche Kosten entstehen durch die Verlegung?

7. Welche fachlichen Einschätzungen sind für die Verlegung eingeholt worden? Sind diese fachlichen Einschätzungen öffentlich zugänglich?

8. Welchen Einfluss hat die Verlegung auf das Personal der Einrichtung Schädlerstraße? Werden Stellen gestrichen?

Entfällt.