Der Stellenplan der Schulbehörde

In der Drs. 18/1638 hat der Senat dargestellt, dass es durch die Umsetzung eines Bündels von Konsolidierungsmaßnahmen, wie z. B. die Erhöhung der Klassenfrequenzen, zurzeit einen Überhang von 442 Lehrerstellen gibt. In öffentlichen Stellungnahmen hat ein Sprecher der zuständigen Bildungsbehörde versichert, dass „dieser Überhang an Lehrerstellen" den „Schulen voll zur Verfügung" stünde (HA 15.02.05) bzw. alle Stellen „an den Schulen vorhanden" (taz 15.02.05) seien. Gleichzeitig hat die Schulbehörde öffentlich gemacht, dass ein „Überhang" in „der Haushaltsplanung bis 2008... so eingeplant" sei (HA 15.02.05).

Wir fragen den Senat:

Die zuständige Behörde plant die Personalorganisation der Schulen zu den Stichtagen 01.08. und 01.02. Zu diesen Organisationsterminen werden unter anderem der vorhandene Bestand an Lehrerstellen, die Anzahl der besetzten Lehrerstellen sowie der Lehrerstellenbedarf prognostiziert bzw. ermittelt, um unter Berücksichtigung der finanziellen Rahmenbedingungen im Personalhaushalt des Einzelplans 3.1 die Anzahl der Neueinstellungen und die Verteilung auf die Schulformen festzulegen:

· Der Lehrerstellenbestand bezeichnet die zur Verfügung stehenden Lehrerstellen.

Berücksichtigt werden jeweils die Veränderungen, die sich seit dem vorherigen Organisationstermin durch die Umwandlung, Streichung oder Neuschaffung von Stellen ergeben haben.

· Die Anzahl der besetzten Lehrerstellen wird im Wesentlichen auf der Basis von Daten und Prognosen zur Personalfluktuation bis zu dem jeweiligen Organisationstermin ermittelt.

· Der Lehrerstellenbedarf wird zu den Organisationsterminen mit Hilfe der jeweils geltenden Bedarfsgrundlagen ermittelt. Dies erfolgt zum 01.08. auf Basis einer Schülerzahlprognose und der Anmeldungen zu den Eingangsklassen und zum 01.02. auf Grundlage der Ergebnisse der jeweiligen Herbststatistik.

Die Entscheidung über die Anzahl der Neueinstellungen erfolgt unter Berücksichtigung des Lehrerstellenbedarfs und ggf. unter Berücksichtigung von Finanzierungsanforderungen.

Soweit zu den Organisationsterminen nach der Personalorganisation der Schulen die Anzahl der besetzten Stellen zuzüglich der Neueinstellungen den Lehrerstellenbedarf übersteigt, besteht in der Versorgung der Schulen ein Überhang an personeller Kapazität: den Schulen kann also eine höhere Personalkapazität zugewiesen werden, als sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen. Ziel jeder Personalorganisation der Schulen ist es, eine ausgeglichene Versorgung der Schulen zu organisieren.

Der Senat hat in der Drs. 18/1638 keine Aussagen zu Überhängen in der Personalorganisation der Schulen getroffen.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt:

I. Überhänge im Lehrerstellenplan

1. Seit wann existiert ein Überhang im Lehrerstellenplan und wie hat sich dieser Überhang seither entwickelt? (Bitte insbesondere Angaben zum 01.08.2004, 01.12.2004, 01.01.2005, 01.02.2005.)

Die folgende Übersicht zeigt beispielhaft die Entwicklung des Lehrerstellenbestands, der Anzahl der besetzten Lehrerstellen, des Lehrerstellenbedarfs und des Überhangs bzw. Defizits gemäß den heute nachvollziehbaren Planungsständen für die Organisationstermine seit dem 01.08.2001. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

2. Wie wird sich der Überhang nach den Haushaltsplanungen bis 2008 zu den Organisationsterminen (01.08 und 01.02. eines jeden Jahres) entwickeln und welche Gründe legt die Behörde für die Veränderung ihrer Prognose zugrunde?

Die bisherigen langfristigen Planungen der zuständigen Behörde sind im Anhang zu Ziffer 4 des Vorworts zum Einzelplan 3.1 des Haushaltsplan 2005/2006 dargestellt.

Die zuständige Behörde aktualisiert und konkretisiert ihre Planungen im Rahmen der Personalorganisation für das jeweils nächste Schuljahr und plant dabei ggf. auch Überhänge zu den jeweiligen Organisationsterminen. Die Planungen für die Personalorganisation der Schuljahre 2005/2006 bis 2008/2009 sind noch nicht abgeschlossen.

3. Wie viele Stellen des Überhangs waren jeweils besetzt? Welchen Schulen standen die besetzten Stellen zur Verfügung und nach welchem Schlüssel (Kriterien, Bedarfe) wurden den Schulen die Stellen zugewiesen? (Bitte jeweils für die Organisationstermine seit 01.08.2004 angeben.)

Ein Überhang besteht per Definition aus besetzten Stellen. Zur Entwicklung der Überhänge siehe Antwort zu 1. Überhänge wurden mit der Personalorganisation zum 01.08.2004 und zum 01.02.2005 insbesondere für die Gymnasien und Gesamtschulen vorgesehen. Sie wurden insbesondere auf diejenigen Schulen verteilt, die bei der Anpassung ihrer Unterrichtsangebote an die gestiegenen Basisfrequenzen besondere Schwierigkeiten bewältigen mussten.

4. Wie viele Stellen des Überhangs waren besetzt, wurden aber nicht in den Schulen eingesetzt? Wie viele Personen davon befanden bzw. befinden sich ganz oder teilweise auf so genannten „fremd genutzten" Stellen nicht im Schuldienst, sondern verrichten ihre Arbeit in anderen Bereichen der zuständigen Schulbehörde? (Bitte auflisten nach den jeweiligen Bereichen und nach ganz oder teilweise fremd genutzt; bitte jeweils für die Organisationstermine seit 01.08.2004 angeben.) Keine. Die so genannten Fremdnutzungen sind bei der Berechnung des Lehrerstellenbedarfs gesondert berücksichtigt (siehe Antwort zu 1. und Drs. 18/892).

II. Besetzte Stellen im Lehrerstellenplan

5. Wie viele Lehrerstellen des Überhangs waren zu den Organisationsterminen 01.08.2004 und 01.02.2005 gesperrt? Wie hoch war der dadurch frei gewordene Budgetwert und wofür wurde er verwendet?

Keine.

6. Wie hat sich der so genannte Stellenbedarf der Schulen (aktueller Stand lt. Drs. 18/1638 zum 01.02.2005: 13 324) zu den Organisationsterminen seit dem 01.08.2001 entwickelt?

7. Wie hat sich der Stand der jeweiligen besetzten Stellen zu den Organisationsterminen seit dem 01.08.2001 entwickelt?

8. Wie hat sich die Zahl der zur Verfügung stehenden Stellen laut Bürgerschaftsbeschluss zum Lehrerstellenplan seit dem Schuljahr 2001/2002 jeweils zu den Organisationsterminen entwickelt?

Siehe Antwort zu 1.

9. Wie erklärt der Senat, dass trotz der Zusage, die verfügbaren Lehrerstellen jährlich um 100 Stellen anzuheben, die Zahl der Stellen It. Einzelplan 3.1, (Stellenplan, S. 46) zum 01.08.2003 13 700, zum 01.08.2004 aber nur 13 766 und zum 01.08.2005 nur 13 849 Stellen beträgt? Für welche Zwecke wurden diese Stellen gestrichen? Was bedeutet in diesem Kontext die „Umwandlung in Komplementärbedarfe"? Was bedeutet „die Rückverlagerung in Kapitel 3050" bzw. welche Stellen wurden hier hinund herverlagert? Weshalb wurden die 64 Stellen, die zur Streichung zum 01.01.2006 vorgesehen waren (Epl. 3.1, blaue Seiten, S. 46), bereits zum 01.01.2005 gestrichen (vgl. Drs. 18/1701)?

Zum 01.08.2003, 01.08.2004 und 01.08.2005 wurden bzw. werden ausweislich der Haushalts- und Stellenpläne 2004 und 2005/2006 jeweils 100 neue Lehrerstellen ausgebracht. Zur Finanzierung beispielsweise von wachsenden Bedarfen für Ganztagsschulen und Integrationsklassen wurden bzw. werden wie auch in früheren Jahren Lehrerstellen gestrichen, um daraus Stellen für Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen, Erzieherinnen/Erzieher oder Honorarmittel (so genannte Komplementärbedarfe) zu finanzieren, sofern andere Finanzierungen nicht möglich sind. Deshalb kann der Lehrerstellenbestand nicht unverändert bleiben. Die Veränderungen werden mit den jeweiligen Haushalts- und Stellenplänen dargestellt. Im Zusammenhang mit der Gründung des Landesinstituts für Lehrerbildung und Schulentwicklung wurden 18 Stellen, die zum Stellenbestand des früheren Instituts für Lehrerfortbildung gehörten und im Kapitel 3100 bewirtschaftet worden waren, in das Kapitel 3050 des Landesinstituts zurückverlagert. Die Haushaltsmittel in Höhe von 3 Mio. Euro für die wegen der Neuorganisation der beruflichen Schulen zu streichenden 64 Lehrerstellen sind bereits zum 01.01.2005 entfallen, siehe Vorwort zum Haushaltsplan 2005/2006, Seite 7. Da die Stellen somit seit dem 01.01.2005 nicht mehr ausfinanziert waren, wurden sie anders als bei Drucklegung des Haushaltsplan-Entwurfs 2005/2006 geplant schon zu diesem früheren Zeitpunkt gestrichen. Der Haushaltsausschuss wurde darüber informiert (siehe Drs. 18/1300, Ziffer 39, Seite 28).