Bürgschaften Garantien und Treuhandvermögen Bürgschaften Stadt 41 Die Senatorin für Finanzen ist gemäß § 13 Abs

39 In diesem Betrag sind Mittel in Höhe von 91,8 Mio. aus der Kreditermächtigung des Jahres 2005 enthalten. Weil das zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2005 spät verabschiedet worden ist, konnten Zahlungen erst Anfang 2006 geleistet werden.

Diese Zahlungen hätten dem Jahr 2005 zugerechnet werden müssen.

Die übrigen Kreditermächtigungen aus § 13 HG hat die Senatorin für Finanzen entweder nicht in voller Höhe oder gar nicht in Anspruch genommen.

Bürgschaften, Garantien und Treuhandvermögen Bürgschaften (Stadt)

Die Senatorin für Finanzen ist gemäß § 13 Abs. 5 und § 17 Abs. 1 HG 2006 ermächtigt gewesen, neue Bürgschaften, Garantien und sonstige Gewährleistungen bis zu 592,1 Mio. zu übernehmen.

Stand der Schulden am jeweiligen Jahresende, soweit sie auf Geldaufnahmen beruhen, die aufgrund von Ermächtigungen durch die Haushaltsgesetze getätigt wurden (ohne Kassenkredite).

Die Schuldenstände unterscheiden sich von denen, die die Senatorin für Finanzen in den Vermögensnachweisen für das Land und die Stadt darstellt, weil der Rechnungshof die Schulden im Wesentlichen haushaltsjährlich abgrenzt (14. Monat), während Stichtag für die Schuldenstände im Vermögensnachweis der 31. Dezember ist. Zu evtl. weiteren Ursachen für unterschiedliche Schuldenstände vgl. Jahresbericht 2008 ­ Land ­, Tz. 47 ff. Bei den Schuldenständen der Betriebe hat der Rechnungshof ­ wie auch in den Vorjahren ­ die im Vermögensnachweis genannten Beträge übernommen.

Die Schulden der Eigenbetriebe wurden vor 1993 nicht separat erfasst.

Die über den Haushalt abgewickelten Schulden haben sich insgesamt um rund Mio. auf rund 5.061 Mio. erhöht. Der gegenüber dem Vorjahr angestiegene Schuldenstand der Eigenbetriebe und Sondervermögen ist im Wesentlichen auf hohe Kreditaufnahmen bei den städtischen Sondervermögen zurückzuführen.

Als schuldengleich hat die Senatorin für Finanzen in ihrem Vermögensnachweis zum 31. Dezember 2006 Sonstige Verpflichtungen in Höhe von rund 136,1 Mio. dargestellt. In diesem Betrag sind auch Kredite enthalten, die aufgrund besonderer haushaltsgesetzlicher Ermächtigung (s. Tz. 36 ff.) zu Lasten der Stadtgemeinde Bremen aufgenommen worden sind. Darüber hinaus bestehen Verbindlichkeiten, die sich aus Schuldenaufnahmen bremischer Beteiligungsgesellschaften ergeben haben (vgl. Jahresbericht 2008 ­ Land ­, Tz. 38).

Die im Vermögensnachweis aufgeführten und in der Übersicht im Gesamtbetrag enthaltenen Schuldenstände der Betriebe zum 31. Dezember 2006 betragen im Einzelnen:

Die Schulden der städtischen Betriebe haben sich gegenüber dem Jahr 2005 um rd. 233,6 Mio auf rund 610,2 Mio. erhöht.

Die Sondervermögen sowie das Bauprojekt OP St.-Jürgen-Str. sind abrechnungstechnisch wie Betriebe behandelt worden.

Die Schuldenstände des Sondervermögens Hafen für das Projekt CT III sind zuvor innerhalb des BKF dargestellt worden.

Die sog. Altschulden der Betriebe sind die bei der Gründung ausgewiesen Kredite. Sie sind im Schuldenstand der Stadtgemeinde enthalten und müssen bei der Gesamtbetrachtung abgezogen werden. Die Altschulden werden nach und nach zurückgeführt.

2 Verhältnis der Schulden und Zinsen zu den Steuern

Das jeweilige Verhältnis der Schulden und Zinsausgaben zu den Steuern ist der folgenden Tabelle zu entnehmen:

49 Im Jahr 2006 hat sich das Steueraufkommen einschließlich der Finanzzuweisungen gegenüber dem Vorjahr um rund 117,4 Mio. erhöht. Das Steueraufkommen setzt sich aus rund 631,6 Mio. Steuereinnahmen und rund 239,7 Mio. Zuweisungen zusammen.

Die Zinsausgaben sind in den letzten Jahren weiter angestiegen. Sie haben sich um rund 4,9 Mio., das sind rund 2,8 % mehr gegenüber dem Vorjahr, auf rund 180 Mio. erhöht. Da sich die Steuereinnahmen jedoch um 15,6 % auf rund 871 Mio. verbessert haben, hat sich auch die Zins-Steuer-Quote um 2,5 Prozentpunkte auf rund 20,7 % verbessert. Die im Jahresbericht 2008 ­ Land ­, Tz. 57 ff. beschriebenen ungleichen Datengrundlagen zwischen den Zins-Steuer-Quoten des Finanzressorts und des Rechnungshofs gelten für die Stadt nicht.

Einschließlich der steuerähnlichen Abgaben und der Einnahmen nach dem Gesetz über Finanzzuweisungen an die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven.

Stand der Schulden am jeweiligen Jahresende, soweit sie auf Geldaufnahmen beruhen, die aufgrund von Ermächtigungen durch die Haushaltsgesetze getätigt worden sind (ohne Kassenkredite).

Zinsen und Disagio für die aufgeführten Schulden einschließlich der Zinsen für Kassenkredite (2006 haben die Zinsen für Kassenkredite 2.927,8 T betragen; hierin enthalten: 1.827,7 T Zinsen für Kassenkredite an Betriebe gemäß § 26 LHO). Die Zinsen für die von den Betrieben aufgenommenen Schulden sind nicht enthalten.