Die Handlungsweisen der Jugendhilfe waren insbesondere durch das Prinzip der Lebensweltorientierung bestimmt

Hilfen zur Erziehung" jene Angebote und Konzepte beschrieben, die früher (seit ca. 1995) in der Hamburger Jugendhilfe für diese Zielgruppe vorgesehen waren.

Die Handlungsweisen der Jugendhilfe waren insbesondere durch das Prinzip der Lebensweltorientierung bestimmt. Dieses zielte u. a. darauf ab, möglichst weitgehend auf Spezialeinrichtungen zu verzichten und die Hilfe und Unterstützung für eine Familie bzw. für ein Kind oder einen Minderjährigen im Rahmen der normalen Jugendhilfeangebote und unter Erhalt der sozialen Bezüge zu leisten. Weiterhin sollte ­ unter Betonung der Bedeutung von Kontinuität in der pädagogischen Beziehung ­ so genannten Jugendhilfekarrieren entgegen gewirkt werden, indem Betreuungsabbrüche und das Verschieben von Kindern und Minderjährigen in andere Angebote oder Einrichtungen vermieden werden. Es wurde davon ausgegangen, dass Kinder und Jugendliche auch in Krisen- und Grenzsituationen „Experten ihres Lebens" sind.

Die Erfahrungen zeigten, dass insbesondere Kinder und Jugendliche, die besondere Schwierigkeiten aufweisen oder massiv durch delinquentes Verhalten auffielen, mit diesem Hilfeansatz nicht erreicht werden konnten.

Für diese Zielgruppe wurden folgende zusätzliche Angebote und Maßnahmen genutzt:

(1) Im Vorfeld von Hilfen zur Erziehung: szenenahe Angebote, mit deren Hilfe ein Zugang zu den Kindern und Minderjährigen geschaffen werden sollte, die sich häufig in gefährdenden Szenen oder besonders problematischen Lebenslagen befinden und die sich anderen Hilfeangeboten entziehen (z. B. die Anlaufstelle KIDS oder das Cafe Sperrgebiet am Hauptbahnhof).

(2) Intensiv Betreute Wohngruppen des LEB: eine intensive gemeinsame Betreuung von Minderjährigen nach §§ 71/72 JGG (U-Haft-Vermeidung) und §§ 27/34 SGB VIII.

Hier wurden insgesamt zehn Plätze zur Betreuung von Minderjährigen mit besonders hohem Betreuungsbedarf im Rahmen der erzieherischen Hilfen geschaffen. Das Konzept umfasste folgende Elemente:

· Hohe Betreuungsintensität/Sicherung einer Rund-um-die-Uhr-Betreuung durch eine pädagogische Betreuung im Verhältnis 1 : 1

· Angebot von Arbeit und Beschäftigung in einer Werkstatt mit einer handwerklichen Fachkraft für nicht in andere Strukturen eingebundene Jugendliche

· Sicherstellung der schulischen Betreuung

· Fest strukturierter Tagesablauf, der sich aus der pädagogischen Betreuung, Arbeit, Beschäftigung und schulischer Betreuung ergibt

Dieses Angebot hatte eine durchschnittliche Belegung von ca. 20 bis 30 %.

(3) Individualpädagogische Einzelmaßnahmen (das sind reisepädagogische Maßnahmen, Schiffsprojekte oder sog. Standprojekte im Ausland [z. B. in Finnland, Spanien, Italien]). Dazu zählen z. B. die Lebensgemeinschaft Casa Molina/Ligurien der Pestalozzi-Stiftung, die Standprojekte Weiss/Hinz in Irland (lebensgemeinschaftsähnliche Angebote), mehrere Standprojekte von Sozialarbeit und Segeln e. V. in Spanien, die Einrichtung Kuttula in Finnland oder die Segelschiffprojekte von Gangway e. V. und Sozialarbeit und Segeln e. V.

Die zuständige Behörde bewertet die Vorgehensweise wie folgt:

Das frühere Handlungskonzept für diese Zielgruppe ist davon gekennzeichnet, dass es Einrichtungen der Jugendhilfe, die eine verbindliche Pädagogik praktizieren und die auch befristet freiheitsentziehende Maßnahmen durchführen können aus prinzipiellen Erwägungen abgelehnt hat. Diese Ablehnung hat dazu geführt, dass Kinder und Jugendliche, die sich in besonderen Krisen- und Gefährdungssituationen befinden, nicht erreicht wurden und notwendige Hilfen nicht eingeleitet werden konnten. Demzufolge ist bei diesen Kindern und Jugendlichen die Gefährdung des Kindeswohls nicht beseitigt oder gemildert worden, sondern sie hat sich stattdessen erhöht und verfestigt.

56. Wann wird die Aufsichtskommission der GUF ihre Arbeit aufnehmen?

Wer ist dort Mitglied, welche Aufgaben hat sie?

Die erste Sitzung der Aufsichtskommission wird am 28.04.05 stattfinden.

Mitglieder sind:

· Professor Dr. phil. Michael Lindenberg, Ev. Fachhochschule des Rauhen Hauses

· Professor Dr. med. Peter Riedesser, Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf

· Dr. Ulrike Paffrath-Pfeuffer, Amtsgericht Wandsbek ­ Abteilung Familie

· Professor Dr. Bernd Ahrbeck, Institut für Rehabilitationswissenschaften an der Humboldtuniversität zu Berlin

· Professor Dr. jur. Bernhard Villmow, Institut der Kriminalwissenschaften der Universität Hamburg sowie

· Monika Hager, Behörde für Soziales und Familie

Die Aufsichtskommission hat die Aufgabe zu prüfen, ob die mit der geschlossenen Unterbringung verbundenen Aufgaben erfüllt und die Rechte und das Kindeswohl der Kinder und Minderjährigen gewahrt werden. Die Aufsichtskommission soll im Rahmen ihrer Aufgaben die im Zusammenhang mit der Hilfeplanung beim Träger und dem Jugendamt angefertigten Dokumente einsehen können. Sie soll nach einem Besuch der zuständigen Fachbehörde Bericht erstatten.

57. Welche Erwartungen hat die Fachbehörde an die Arbeit der Aufsichtskommission?

Die zuständige Behörde erwartet, dass die Aufsichtskommission ihren gesetzlichen Auftrag erfüllt, und sie geht davon aus, dass sich aus ihrer Arbeit Anregungen für die Verbesserung des Betriebes und der Konzeption der Geschlossenen Unterbringung ergeben werden.