Versicherung

Zukunft des Projekts Individuelle Arbeitsbegleitung (PIA) bei „pflegen & wohnen" (p&w)

Bei „pflegen & wohnen" (p&w) gibt es das Projekt Individuelle Arbeitsbegleitung (PIA), das psychisch erkrankte Menschen beschäftigen bzw. in Arbeit bringen soll.

Wir fragen den Senat:

1. An wen genau richtet sich das Projekt PIA, welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, um an diesem Projekt teilnehmen zu können und wer entscheidet über die Teilnahme?

Das Projekt PIA richtet sich an behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen, die wegen Art und Schwere der Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können und aus unterschiedlichen Gründen in einer Werkstatt für behinderte Menschen nicht arbeiten können oder wollen, aber dennoch in der Lage sind, eine verwertbare Arbeitsleistung in einer sonstigen Beschäftigungsstätte im Sinne des § 56 SGB XII zu erbringen.

Voraussetzungen für die Teilnahme sind eine Einzelbewilligung als teilstationäre Eingliederungshilfe durch die Behörde für Soziales und Familie und die Aufnahmebereitschaft des Trägers.

2. Wer finanziert das Projekt PIA? In welcher Höhe stehen Mittel zur Verfügung und ­ ggf. ­ welcher Haushaltstitel liegt hier zugrunde?

Die zuständige Behörde finanziert die Maßnahme auf Grundlage einer Vereinbarung mit p&w gem. § 93 BSHG (jetzt § 75 SGB XII) aus dem Haushaltstitel 4650.671. „Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung, Qualifizierung und Beschäftigung im öffentlich geförderten und Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt". Der Titel ist für die Jahre 2005 und 2006 mit jeweils 44,393 Mio. Euro ausgestattet.

3. Wie viele Plätze bietet PIA derzeit und wie viele Plätze sind besetzt? Wie stellte sich diese Situation in den Jahren 2002, 2003 und 2004 jeweils dar?

Der bestehenden Vereinbarung entsprechend bietet PIA 20 Plätze an, ist aber auf Nachfrage bereit, zusätzliche Teilnehmer aufzunehmen.

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg ­ 18. Wenn nein, warum nicht und welche Platzzahl wird angestrebt?

Ja, an den vereinbarten 20 Plätzen.

5. Was plant die BSF bzw. der Senat mit PIA in Zusammenhang mit der angekündigten Privatisierung von p&w?

Der Senat hat sich hiermit nicht befasst.

6. Ist es zutreffend, dass jüngst Anträge auf Plätze bei PIA nicht angenommen bzw. abgelehnt wurden? Wenn ja, von wem und warum?

Ja, die zuständige Behörde ist der Auffassung, dass die gewünschte Leistungsqualität bei einer Überbelegung von mehr als 60 % nicht mehr gewährleistet werden kann.

7. Ist es zutreffend, dass PIA-Verantwortliche Interessenten bzw. deren Betreuer an andere Träger verweisen sollen? Wenn ja, an welche und wer hat das veranlasst?

Ja, es gehört zur allgemeinen Beratungspflicht aller Beteiligten, gegebenenfalls auch auf andere Betreuungsmöglichkeiten zu verweisen.

Verwiesen wird insbesondere an die Individuelle Arbeitsbegleitung des Rauhen Hauses und die Hamburger Arbeitsassistenz. Ferner werden, soweit nach Berichtslage von einer Werkstattfähigkeit ausgegangen werden kann, auch vorrangige Leistungsträger wie der Träger der Rentenversicherung und die Bundesagentur für Arbeit eingeschaltet. In den Fällen, in denen sich die Antragsteller in einer stationären Einrichtung mit der Möglichkeit arbeitstherapeutischer Maßnahmen befinden, wird auch auf die Wahrnehmung dieser Angebote verwiesen.

8. Welche mit PIA vergleichbaren Projekte gibt es in Hamburg und wie werden diese finanziert?

PIA ist das einzige Arbeitsprojekt, das nur für Menschen mit seelischer Behinderung/psychischer Erkrankung konzipiert ist. Die unter 7. genannten und aus Mitteln der Eingliederungshilfe finanzierten Angebote wenden sich zwar überwiegend an den Personenkreis der „klassisch Behinderten", nehmen aber bei einer Mischproblematik auch psychisch behinderte Menschen auf.