Privatisierung des Maßregelvollzugs

In der Schriftlichen Kleinen Anfrage Drs. 18/1663 hatte ich in Frage 6 um Auskunft darüber gebeten, was genau unter den nach § 4 des Hamburgischen Maßregelvollzugsgesetzes „(...) erforderlichen personellen, sachlichen, baulichen und organisatorischen Voraussetzungen (...)" zu verstehen ist, die Bestandteil des Beleihungsvertrages mit Asklepios werden sollen. Die Antwort des Senats gibt Anlass zu Nachfragen.

Ich frage den Senat:

Die Verhandlungen über den Beleihungsvertrag zur Übertragung des Maßregelvollzugs sind noch nicht abgeschlossen.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt:

1. Wie hoch veranschlagt der Senat bzw. die zuständige Behörde derzeit die erforderliche Platzkapazität im Maßregelvollzug?

a) Welche Platzkapazität wird für die Jahre 2005 und 2006 für erforderlich gehalten?

b) Wie hoch ist derzeit die Platzkapazität im Maßregelvollzug?

Derzeit stehen 178 Plätze zur Verfügung. Diese Platzzahl wird für das Jahr 2005 für ausreichend erachtet. Ein weiterer Ausbau wird derzeit geprüft.

2. Welche Sicherungsvorschriften hält der Senat für erforderlich und wie werden diese im Beleihungsvertrag mit Asklepios konkretisiert?

Vgl. Drs. 18/1663. Im Übrigen vgl. Vorbemerkung.

3. Welche Ausbildungsvoraussetzungen werden insbesondere für das Sicherheitspersonal für erforderlich gehalten?

Formale Ausbildungsvoraussetzungen werden nicht gefordert. Die Mitarbeiter der im Maßregelvollzug eingesetzten Sicherheitsfirmen werden durch spezialisierte Schulungen und Seminare fortgebildet.

4. Wie viele Stellen hat der Senat bzw. die zuständige Fachbehörde im Jahr 2004 im Maßregelvollzug für erforderlich gehalten?

Für 2004 sah der Stellenplan 242,75 Stellen vor.

a) Wie viele Stellen hält er in den Jahren 2005 und 2006 für erforderlich?

Der an der so genannten Psychiatrie-Personalverordnung Forensik zu orientierende Stellenplan ist Teil der jeweils für ein Kalenderjahr zwischen dem Träger und der FHH abzuschließenden Entgeltvereinbarung. Die Entgeltverhandlungen für die Jahre 2005 und 2006 wurden noch nicht abgeschlossen.

b) Wie viele Stellen waren im Jahr 2004 für wie lange vorübergehend oder dauerhaft nicht besetzt?

Der diesbezügliche Bericht des LBK über das Jahr 2004 liegt noch nicht vor.

c) Welche Sanktionsmöglichkeiten wird der Beleihungsvertrag bei der Unterschreitung von Personalstandards vorsehen?