Wohnungsbauförderung in Hamburg

Der Wohnungsbau in Hamburg ist auf einen historischen Tiefstand gefallen.

Günstiger Wohnraum kann in innerstädtischen Gebieten wegen der hohen Bodenpreise praktisch gar nicht mehr errichtet werden. Einzelne Genossenschaften bauen im innerstädtischen Bereich noch für ihre eigenen Mitglieder freifinanzierte Wohnungen, allerdings nur wenn sie in der Lage sind über mehrere Jahre Verluste abzufedern. In der HafenCity entstehen vor allem hochpreisige Eigentumswohnungen, Mietwohnungen oder Baugemeinschaften bilden die Ausnahme. Die Wohnungsbauförderung wurde in den letzten Jahren stark verringert. 2003 lag der Barwert der Förderung aller Programme noch bei 137 Mio. Euro, 2004 waren es nur noch 116 Mio. Euro und im Haushalt 2005/2006 sind jeweils nur noch 102 Mio. Euro eingeplant. Die Kürzungen betreffen fast ausschließlich die Förderung von Mietwohnungen, die von 74 Mio. Euro auf 35 Mio. Euro reduziert wurde. Die Eigentumsförderung blieb mit 47 Mio. Euro jährlich hingegen konstant.

Parallel zur Reduzierung des Fördervolumens wurden die Förderbedingungen im Wohnungsbau unattraktiver. Die Abschaffung des Grundstückskostenrichtsatzes und die Einführung des Systems der „vollständigen Finanzflüsse" zur Berechnung der Förderung führten dazu, dass die reduzierte Förderung nur teilweise ausgeschöpft wurde.

Das Wohnungsbauprogramm 2004 umfasste 1000 neue Mietwohnungen, 300

Wohnungen Aus- und Umbau (§ 16 Abs. 1 Nrn. 2 ­ 4 WoFG), 1000 Wohnungen aus Modernisierungsmaßnahmen nach § 16 Abs. 3 und 1200 Eigentumsmaßnahmen, davon 300 im Bestand. Laut Regierungserklärung sollten bei der Förderung von familiengerechten sowie alten- und behindertengerechten Wohnungen Schwerpunkte der Wohnungsbauförderung gesetzt werden.

Offenbar floss jedoch ein großer Teil der Fördermittel in den Bau von Altenwohnungen mit und ohne Betreuung und in Wohnpflegeeinrichtungen, wobei dort zum großen Teil kleine Wohnungen gefördert wurden. Dem Vernehmen nach erfolgte die Disposition der Fördermittel zum Teil an Projektentwickler die nicht alleine bauen, sondern dafür andere Kapitalgeber benötigen. Anfang Oktober letzten Jahres wurde erklärt, dass 372 Wohnungen durch eine neue eingeführte Investitionszulage gefördert werden sollen. Die Einführung einer Investitionszulage wurde mit dem Wohnungsbauprogramm 2005/2006 im Dezember vom Senat beschlossen. In der Regel werden nur solche Projekte öffentlich gefördert, für die zum Zeitpunkt der Antragstellung keine relevanten finanziellen Verbindlichkeiten eingegangen worden und die ohne öffentliche Förderung nicht zu Stande kommen würden, um nachträgliche Förderungen und Mitnahmeeffekte zu vermeiden.

Dies vorausgeschickt fragen wir den Senat:

Die Neustrukturierung der Hamburger Wohnraumförderung erfolgte im Zusammenhang mit der Veränderung bundesgesetzlicher Vorgaben. Mit dem Ersetzen des

II. Wohnungsbaugesetzes durch das Wohnraumförderungsgesetz des Bundes vom 13.09.2001 wurde die Zielgruppe der sozialen Wohnraumförderung verändert, und zwar von den „breiten Schichten der Bevölkerung" zu „Haushalten, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind". Die bis dahin geltende Kostenmiete wurde abgeschafft. Dem folgend, konzentriert sich die Hamburger Wohnungsbauförderung jetzt auf spezifische Segmente mit besonderen Marktzutrittsproblemen. Die Ermittlung der Subvention wurde von der Kostenmiete auf eine Berechnung der vollständigen Finanzflüsse einer Investition umgestellt.

Die für die Wohnungsbauförderung zur Verfügung stehenden Mittel sind seit 2003 in jedem Jahr weitestgehend ausgeschöpft worden.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt:

I. Mietwohnungsbauprogramm

Wie viele Wohnungen wurden in welchen Segmenten gefördert?

1. Wie viele Miet- und Genossenschaftswohnungen und wie viele Heimplätze wurden bis zum 31.12.2004 von der Hamburgischen Wohnungsbaukreditanstalt (WK) im Förderjahr bewilligt?

In 2004 wurden bewilligt: 1178 Wohnungen als Neubau und Um-, bzw. Ausbau nach § 16 Abs. 1 Wohnraumförderungsgesetz (WoFG), 406 Wohnpflegeplätze sowie 505 Wohnungen als umfassende Modernisierungsmaßnahmen nach § 16 Abs. 3 WoFG.

a) Sind nach dem 31.12.2004 noch Bewilligungen für das Förderjahr 2004 erteilt worden?

Ja.

b) Wenn ja, wie viele Wohnungen und Heimplätze wurden noch bewilligt oder sollen noch bewilligt werden?

Wohnungen und 154 Wohnpflegeplätze.

c) Trifft es zu, dass zahlreiche Bauvorhaben für Entwickler unter Vorbehalt bewilligt worden sind, ohne dass dafür ein Investor feststeht?

Ja.

d) Wenn ja, wie viele Bauvorhaben mit wie vielen Wohnungen sind Bauvorhaben von Entwicklern?

5 Bauvorhaben mit 104 Mietwohnungen, 272 Betreuten Altenwohnungen und 146 Wohnpflegeplätzen.

2. Wie hoch ist der Anteil der a) städtischen Gesellschaften, b) der Genossenschaften, c) der sonstigen Kapitalgesellschaften, d) der Stiftungen,

e) der privaten Einzelinvestoren und f) der privaten Investoren als GbR an der Gesamtzahl der geförderten Wohnungen (ohne Heime, betreute Altenwohnungen)?

Bitte je Segment aufschlüsseln nach Förderung pro Wohnung und Förderung pro m. Erfasst sind nur die bisher bewilligten Bauvorhaben des Wohnungsbauprogramms 2004, ohne Maßnahmen nach § 16 Abs. 3 WoFG. Der Barwert wird nur für das einzelne Bauvorhaben, nicht aber für die einzelne Wohnung bzw. Quadratmeter ermittelt.

Zu 4. a): 16 046 710 Euro.

Zu 4. b): 11 810 366 Euro.

Zu 4. c): 6 443 928 EuroR auf der Basis von 332 nur mit Mitteln der zuständigen Behörde geförderter Wohnpflegeplätze.

Zu 4. d): 24 888 164 Euro.

Zu 4. e): Barrierefreie Wohnungen bzw. solche für Rollstuhlbenutzer sind in den zu

4. a) bis d) genannten Wohnungen mit enthalten.