Einfamilienhaus

5. Welche Miet- und Belegungsbindungen wurden für die geförderten Wohnungen vereinbart? Bitte aufschlüsseln nach Art (WA, WS, WSH u. a.), Miethöhe und Dauer der Bindungen.

In den Förderungsgrundsätzen zum Wohnungsbauprogramm 2004 sind mit Ausnahme der barrierefreien Wohnungen für Rollstuhlbenutzer keine WA-Bindungen (Benennung durch das zuständige Bezirksamt, bei Rollstuhlfahrern durch die zuständige Behörde) vorgesehen. Miet- und Genossenschaftswohnungen erhalten WS (sonstige Familien mit Wohnberechtigung)/WSH-Bindungen (sonstige junge Familien, nicht älter als 40 Jahre). Die Miethöhe beträgt als Anfangsmiete entsprechend den Fördergrundsätzen 5,10 bzw. 5,40 Euro/m² Wohnfläche im Monat unter Berücksichtigung der einkommensabhängigen Zuschüsse; der Bindungszeitraum beträgt 30 Jahre.

6. Von den unter 1. erfragten bewilligten Wohnungen haben wie viele:

a) 1 Zimmer, b) 1 1/2 Zimmer, c) 2 Zimmer, d) 2 1/2 Zimmer, e) 22/2 Zimmer,

f) 3 Zimmer; g) 3 1/2 Zimmer, h) 32/2 Zimmer; i) 4 Zimmer, j) 4 1/2 Zimmer,

- 42/2 Zimmer, I) 5 Zimmer, m) 5 1/2 Zimmer oder n) eine andere Zimmerzahl? § 16 Abs. 3 WoFG nicht vorgenommen.

Welche dieser Wohnungen sind

Eine Differenzierung nach Wohnungsgröße, Zimmerzahl und Barrierefreiheit erfolgt nicht.

a) barrierefrei nach DIN 18025 Teil 2 ausgestattet?

Wohnungen.

b) behindertengerecht nach DIN 18025 Teil 3 ausgestattet?

Wohnungen.

c) behindertenfreundlich ausgestattet?

Keine.

Wie viele der unter 6. a) bis e) genannten Reihenhäuser haben noch eine Ausbaureserve für Familienzuwachs?

Keine.

8. Wie viele Studenten- und Studentinnenwohnheimplätze sind in den Jahren 2003 und 2004 bewilligt worden (differenziert nach Neubau und Umbau)? Ausschließlich 154 Plätze im Umbau nach § 16 Abs. 1 WoFG im Jahre 2003.

In welchen Bauvorhaben (bitte mit Adressangabe) wurden jeweils wie viele Studenten- und Studentinnenwohnungen gefördert?

In keinem.

9. Wie viele von den bewilligten Wohnungen liegen in betreuten Altenwohnanlagen (differenziert nach Neubau und Umbau)? 664, davon 489 in Neu- und 175 in Umbauvorhaben.

Wie viele der 2004 geförderten Wohnungen (differenziert nach Neubau und Umbau) in betreuten Altenwohnanlagen sind

a) barrierefrei nach DIN 18025 Teil 2 ausgestattet?

619, davon waren 444 in Neu- und 175 in Umbauvorhaben.

b) behindertengerecht nach DIN 18025 Teil 1 ausgestattet?

45, ausschließlich in Neubauvorhaben.

c) behindertenfreundlich nach den Vorgaben des Amtes für Wohnen, Stadterneuerung und Bodenordnung ausgestattet?

Keine.

10.

10.1 Wie viele der unter a) bis f) genannten Wohnungen sind jeweils nach DIN 18025 Teil 1 oder 2 ausgestattet?

Siehe Antwort zu 9.1 a) und b).

10.2 Wie viele der unter a) bis f) aufgeführten Wohnungen sind für eine und wie viele für zwei Personen vorgesehen?

Wohnungen sind für eine Person und 209 für zwei Personen geeignet.

10.3 Gibt es in den bewilligten Altenwohnanlagen Wohnungen für mehr als zwei Personen? Wenn ja, wie viele sind dies?

In einem Bauvorhaben ist eine Wohnung für mehr als 2 Personen geeignet, die aber nicht als Betreute Altenwohnung ausgewiesen und bewilligt worden ist.

11. Wie viele Plätze in Wohnpflegeeinrichtungen sind aus dem Wohnungsbauprogramm der BSU bewilligt worden und wie viele aus Mitteln der BSF? Bitte differenziert nach a) Neubau und b) Umbau (einschließlich Anbau und Aufstockung).

Aus dem Wohnungsbauprogramm des Senats wurden 334 Wohnpflegeplätze aus Mitteln der BSU, davon 252 im Neubau und 82 im Umbau, aus Mitteln der BSF 72 Wohnpflegeplätze, davon 36 im Neubau und 36 im Umbau, für das Programm 2004 bewilligt.

12. Wie viele betreute Plätze bzw. Wohnungen in Altenwohnanlagen sind differenziert nach den Rechtsformen: a) Stiftungen, b) Genossenschaften,

c) Kapitalgesellschaften, d) Städtische Wohnungsunternehmen (SAGA/GWG), e) Anstalten öffentlichen Rechts (p&w) und f) andere bewilligt worden?

In Bauvorhaben mit Betreuten Altenwohnungen sind nur Wohnungen bewilligt. Um mehr Flächen für den Einfamilienhausbau bereitzustellen, werden dazu mehrere höchst umstrittene Planverfahren vorangetrieben. Neben dem flächenintensiven Einfamilienhausbau werden durch die Wohneigentumsförderung jedoch auch Eigentumswohnungen und der Erwerb von gebrauchten Wohnimmobilien gefördert.

Marktbeobachtungen lassen darauf schließen, dass die Aufwendungen pro Einheit im Einfamilienhausbau deutlich über denen im Bestandserwerb und bei Eigentumswohnungen liegen.

1. Wie viele Wohnungen wurden im Eigentumsprogramm 2004 bis zum 31.12.2004 von der WK bewilligt (differenziert nach Neubau und Bestandserwerb)? Neubau 659 Wohnungen Bestandserwerb 323 Wohnungen