Erfolgreiche Strukturen erhalten: Keine Schließung der Sozialtherapeutischen Anstalt Altengamme

Im Zuge der Haushaltskonsolidierung 2005/2006 hat der Senat die Schließung der Sozialtherapeutischen Anstalten Altengamme und Bergedorf und der Übergangseinrichtung Moritz-Liepmann-Haus beschlossen. Nachdem der Senat die Sozialtherapie zuerst in der Justizvollzugsanstalt Vierlande zusammenfassen wollte, wurde am 28. Februar 2005 verkündet, dass die JVA Vierlande geschlossen werde und der sozialtherapeutische Vollzug in Haus IV der Großanstalt Fuhlsbüttel fortgesetzt werde.

Die Sozialtherapeutische Anstalt Bergedorf soll als Außenstelle erhalten bleiben.

Die Sozialtherapeutische Anstalt Altengamme mit ihren 60 Plätzen ­ davon sechs für Frauen ­ gilt bundesweit als Vorzeigeeinrichtung. In keiner anderen sozialtherapeutischen Einrichtung werden Frauen und Männer gemeinsam auf die Freiheit vorbereitet.

Die besonders intensive Betreuung auf hohem therapeutischen Niveau fördert die Resozialisierung, verhindert Rückfälle und vermeidet damit weitere Opfer. Über 85 % der aus Altengamme Entlassenen werden innerhalb von fünf Jahren nicht erneut inhaftiert. Im Vergleich dazu weist der Regelvollzug eine Rückkehrerquote von etwa 30 % auf.

Die integrative Sozialtherapie lebt von Strukturen des offenen Vollzugs und von Haftlockerungen. So können die Gefangenen Schritt für Schritt auf das Leben in Freiheit vorbereitet werden. Wenn ein Insasse Altengamme verlässt, dann besitzt er einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz, auf dem er sich im Freigang bereits bewährt hat. In Fuhlsbüttel lassen sich die erforderlichen Bedingungen nicht verwirklichen.

Zudem bestimmt § 123 Absatz 1 des Strafvollzugsgesetzes eine Trennung sozialtherapeutischer Anstalten von den übrigen Vollzugsanstalten.

In Hamburgs größter Justizvollzugsanstalt Fuhlsbüttel wird diese vom Gesetz bestimmte räumliche Trennung nicht verwirklicht werden können. Bei Sport- und Freizeitaktivitäten, vor allem auch während der Arbeit in den Werkstätten wird der Kontakt zu den Subkulturen der anderen Abteilungen und Häuser der JVA nicht unterbunden werden können. Die für den Erfolg einer Sozialtherapie nötige Abgrenzung von den anderen Gefangenen wird nicht gelingen. Im Gegenteil ­ es wird zu Anfeindungen von Seiten der anderen Gefangenen kommen.

Durch die Angliederung der Sozialtherapie an die Großanstalt Fuhlsbüttel wird die sozialtherapeutische Qualität sinken. Die Fachwelt ist sich darüber einig, dass Sozialtherapie in Anstalten mit mehr als 60 Insassen nicht zufriedenstellend funktionieren kann. In Großeinrichtungen gelingt es kaum, ein Vertrauensverhältnis zwischen Gefangenen und Bediensteten aufzubauen und ohne dieses Vertrauensverhältnis kann ein Therapieerfolg nur unzureichend erzielt werden.

Deshalb möge die Bürgerschaft beschließen:

Der Senat wird aufgefordert, von der Schließung der Sozialtherapeutischen Anstalt Altengamme abzusehen, um so den Ansprüchen des Strafvollzugsgesetzes, der Resozialisierung und des Opferschutzes gerecht zu werden.