Betriebskonzept und Zuständigkeiten für das Heiligengeistfeld

Betreff: Betriebskonzept und Zuständigkeiten für das Heiligengeistfeld, seine Nebenflächen und Zufahrten Zuständig für die Veranstaltungsplanung auf dem Heiligengeistfeld ist seit 2002 (?) die Behörde für Wirtschaft und Arbeit, Referat Volksfeste, Sonderveranstaltungen, Märkte (nachfolgend „Domreferat" genannt). Seitdem hat der Bezirk Hamburg-Mitte keinen unmittelbaren Einfluss mehr auf die Entwicklung der Veranstaltungen auf diesem bedeutendsten Hamburger „Festplatz", obwohl die Veranstaltungen sich erheblich auf die umgebenden Wohnquartiere auswirken.

Seit der Übernahme des Heiligengeistfeldes in die Verwaltung des Domreferates in der Behörde für Wirtschaft und Arbeit scheinen Häufigkeit, Länge und Dauer (= tägliche Betriebszeit) der dort stattfindenden Veranstaltungen zuzunehmen. Zudem kam/kommt es immer wieder zu Überschneidungen mit Veranstaltungen auf dem Spielbudenplatz oder im sonstigen Umfeld (u. a. Heimspiele des FC St. Pauli, Flohmärkte etc.).

Daraus ergeben sich ­ auch von Seiten der Anwohner/-innen und Gewerbetreibenden ­ verschiedene Fragen. Daher bitten wir die zuständigen Stellen, u. a. in der Behörde für Wirtschaft und Arbeit („Domreferat"), um Beantwortung folgender Fragen:

Welche und wie viele Veranstaltungen wurden auf dem Heiligengeistfeld in den Jahren 2001, 2002, 2003 und 2004 durchgeführt?

Welche Veranstaltungen werden im Jahre 2005 auf dem Heiligengeistfeld durchgeführt bzw. sind bis zum Jahresende bisher genehmigt oder bereits beantragt?

Bitte jeweils für 1.1 und 1.2 unter Angabe

­ des Veranstaltungstitels und -typs, nach Nutzungsart (z. B. „Dom"Markt, Circus, kulturelle Veranstaltung) und regelmäßiger Wiederkehr;

­ der Dauer der Veranstaltung in Tagen (differenziert nach Auf- und Abbau- und Veranstaltungstagen) sowie jeweils der täglichen Öffnungszeiten;

Außerdem werden jährlich drei Domveranstaltungen mit je vier Wochen Spielzeit sowie je zwei Wochen Aufbauzeit und zwei Wochen Abbauzeit durchgeführt (März­April; Juli­August; November­Dezember). Die Domveranstaltungen beginnen wochentags um 15 Uhr und enden um 23 Uhr (Ende am Freitag und Samstag um 0 Uhr). Alle anderen Veranstaltungen enden i. d. R. spätestens um 23 Uhr (Ausnahme: SchlagerMove Freitag 0 Uhr; Samstag/Sonntag 2 Uhr). Die Domveranstaltungen haben jährlich insgesamt ca. 8­9 Mio. Besucher. Für die anderen Veranstaltungen liegen der zuständigen Behörde keine Schätzungen für Besucherzahlen vor.

Wo lagen jeweils die Zuständigkeiten für Genehmigung und Überwachung von Veranstaltungen auf dem Heiligengeistfeld?

Die Behörde für Wirtschaft und Arbeit ist seit dem 01.01.2001 für die ganzjährige Bewirtschaftung des Heiligengeistfeldes und damit neben der Durchführung der jährlich drei Domveranstaltungen auch für den Abschluss von Nutzungsvereinbarungen für das Heiligengeistfeld zuständig.

Für Genehmigungen nach der Hamburgischen Bauordnung und der damit verbundenen Überwachung des Lärmschutzes außerhalb der Domveranstaltungen ist das Bezirksamt Hamburg-Mitte (Bauamt/Bauprüfabteilung) zuständig.

Welche Stellen sind für Nebenflächen und Zufahrten bzw. für „gemischte" Veranstaltungen, die auch auf Straßenverkehrsflächen stattfinden (z. B. „Schlagermove") zuständig?

Die Behörde für Inneres als Straßenverkehrsbehörde sowie das Bezirksamt Hamburg Mitte (Bauamt/Verwaltungsabteilung) für Sondernutzungen öffentlichen Grundes.

In welcher Höhe haben die FHH bzw. der Bezirk Mitte aus diesen Veranstaltungen Gebühreneinnahmen erzielt und für welche Aufwendungen wurden sie genutzt?