Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für die Teilzuschüttung des Mühlenberger Lochs

Der Naturschutzrat Hamburg hat am 14.12.2004 die Ersatzmaßnahmen auf dem Hahnöfersand für die Teilverfüllung des Mühlenberger Lochs begutachtet. Der westliche, ca. 63 ha große Teil der Ausgleichsfläche, ist bereits fertiggestellt. Hier lassen sich bereits beginnende Verlandungen mit Aufwuchs von Weiden am Rand und in der Fläche erkennen. Dieser Weidenaufwuchs kann dazu führen, dass die offenen Wattflächen zu klein werden, um ihre im Planfeststellungsbeschluss festgelegte Zweckbestimmung als Rast- und Nahrungsflächen zu erfüllen.

Daher frage ich den Senat und die zuständigen Behörden:

A. Hahnöfersand

1. Wie ist der Umsetzungsstand bzgl. der östlichen Wattfläche?

2. Welche ökologischen Erfolge sind bisher zu verzeichnen?

3. Die Kosten für die Ausgleichsmaßnahme wurden mit ca. 70 Mio. Euro veranschlagt (vgl. Drs. 17/3596).

a) Hat sich die Kostenschätzung verändert? Wenn ja, wie?

Nein.

b) Welche Kosten hat die Entsorgung der Böden insgesamt verursacht?

Nach Kenntnis der zuständigen Behörde mussten aufgrund von Belastungen im Boden Teilchargen auf zugelassenen Deponien beseitigt werden. Für den Bodenabtrag und die Bodenentsorgung im Rahmen der Wattflächenherstellung hat die Realisierungsgesellschaft Finkenwerder mbH rund 37 Mio. Euro aufgewendet.

4. Wie wird die beginnende Verlandung mit Aufwuchs von Weiden am Rand und in der Fläche im westlichen Teilgebiet bewertet? Welche Maßnahmen werden diesbezüglich ergriffen?

Der Senat hat sich hiermit nicht befasst.

5. Der Ersatzbedarf für den Eingriff in das Mühlenberger Loch wird durch Maßnahmen auf dem Hahnöfersand nur zum Teil abgedeckt.

a) Welche weiteren Kompensationsmaßnahmen stehen noch aus?

b) Wie ist der derzeitige Sachstand hinsichtlich der noch ausstehenden Kompensationsmaßnahmen?

Siehe Antwort zu 1. und 2.

B. Haseldorfer Marsch

1. Es gibt derzeit Überlegungen über eine Rückdeichung im Bereich Haseldorfer Marsch.

a) Wie ist der derzeitige Sachstand?

b) Wann ist mit einer Entscheidung in dieser Angelegenheit zu rechnen?

2. Inwieweit könnte eine derartige Maßnahme als FFH-konforme Ersatzmaßnahme bewertet werden?

Der Senat hat sich hiermit nicht befasst.