Bostelbeker Schulbus

Die Behörde für Bildung und Sport plant zum Schuljahresbeginn 2005/2006 den Schulbusbetrieb von Bostelbek in die Grundschule Grumbrechtstraße einzustellen.

Der Schule wurde dieser Beschluss der BBS mit einem Schreiben per Fax am 05.04.2005 zur Kenntnis zugesandt.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

Die jährlichen Kosten für die Busanmietung für die Schule Grumbrechtstraße betragen rd. 34 Tsd. Euro.

Die Überlegungen zur Einführung der Kostenbeteiligung der Eltern geht zurück auf einen Vorschlag des Rechnungshofs aus dem Jahr 1992 zur Einstellung einkommensunabhängiger Schülerfahrgeldleistungen (Jahresbericht 1992).

Die Schulbusanmietung wurde 1967 bei der Auflösung der Schule Am Radeland eingeführt, da die Schule Grumbrechtstraße damals mit öffentlichen Verkehrsmitteln schwer zu erreichen war. Diese Voraussetzungen für die Busanmietung bestehen nicht mehr, denn die Verkehrsumläufe im Öffentlichen Personennahverkehr haben sich in den vergangenen Jahren erheblich verbessert: Es verkehrt die HHA-Buslinie 241 den ganzen Tag über im 20-Minutentakt zwischen der Siedlung Bostelbek und der Haltestelle Berkefeldweg. Die Schülerinnen und Schüler müssten für den Heimweg die Bundesstraße B 73 an einem ampelgesicherten Fahrbahnüberweg überqueren, um zum Bus zu gelangen.

Die zuständige Behörde prüft zurzeit vor diesem Hintergrund, ob eine Fortsetzung des Schulbusbetriebs von Bostelbek zur Schule Grumbrechtstraße weiterhin erforderlich ist.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt:

1. Ist es richtig, dass das oben genannte Schreiben an die Grundschule, in der die BBS ihre Entscheidung mitteilt, den Bostelbeker Schulbusbetrieb zum kommenden Schuljahr einstellen zu wollen, schon am 11.02. verfasst wurde?

Ja.

2. Ist es richtig, dass, nachdem die Grundschule in Bostelbek geschlossen wurde, den Eltern der Bostelbeker Siedlung der kostenlose Bustransport ihrer Kinder in die nächstgelegene Grundschule (damals Schule Woellmerstraße, nach deren Schließung Schule Grumbrechtstraße) von der zuständigen Behörde versprochen wurde?

Wenn ja, gibt es darüber zwischen der zuständigen Behörde und der Siedlergemeinschaft Bostelbek eine schriftliche Vereinbarung?

Wenn ja, welchen genauen Wortlaut hat diese Vereinbarung?

Nachdem dieses Versprechen in Teilen zurückgenommen wurde, indem eine Eigenbeteiligung der Bostelbeker Eltern an den Beförderungskosten festgesetzt wurde, soll nun der Busbetrieb gänzlich abgeschafft werden.

3. Wie ernst nimmt die zuständige Behörde ihre eigenen Versprechen und wie meint sie ihre Glaubwürdigkeit den betroffenen Eltern gegenüber deutlich machen zu können?

Weder in der Schule noch im Archiv der zuständigen Behörde sind Unterlagen vorhanden, aus denen hervor ginge, dass mit Vertretern der Siedlung Bostelbek eine schriftliche Vereinbarung über die Anmietung eines Schulbusses getroffen wurde. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

4. Hält die zuständige Behörde den Zeitraum zwischen dem 05.04.2005 und dem Ende des laufenden Schuljahres (Ende Juni 2005) für angemessen, dass sich die betroffenen Eltern und die Verantwortlichen der Grundschule Grumbrechtstraße mit der neuen Situation auseinandersetzen können?

Ja.

5. Hat die zuständige Behörde Erkenntnisse über die genaue Anzahl der Grundschulkinder, die täglich morgens und mittags mit dem Schulbus transportiert werden?

Wenn ja, wie viele von ihnen kommen aus der Bostelbeker Siedlung?

Wie viele von ihnen kommen aus der Seehafenstraße?

Die Schule gibt die Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die täglich befördert werden, mit insgesamt 37 an, davon 24 Schülerinnen und Schüler aus Bostelbek und 13 Schülerinnen und Schüler aus der Seehafenstraße.

6. Ist der zuständigen Behörde die verkehrliche Lage bekannt, die die Bostelbeker Siedlung von der Grundschule Grumbrechtstraße trennt?

7. Hält die zuständige Behörde einen von den Grundschulkindern selbständig zu leistenden Schulweg für verantwortbar?

8. Falls nein, welches Alternativangebot hält die zuständige Behörde für die betroffenen Eltern bereit, um sicher zu stellen, dass auch zukünftig alle Kinder, sowohl aus der Bostelbeker Siedlung wie auch aus der Seehafenstraße, an ihre Grundschule (Schule Grumbrechtstraße) gebracht werden können?

9. Falls ja, hält es die zuständige Behörde für denkbar, dass durch diese Maßnahme der Grundschulstandort Grumbrechtstraße geschwächt wird?

Siehe Vorbemerkung.