Kreditinstitut

Zu Letzterem hätten schon vielen Schule im Rahmen des Projekts „Bekifft in der Schule- Hilfen zur Vorbeugung und Problemlösung" gute Lösungen entwickelt, wobei das Schwergewicht auf pädagogischen Maßnahmen, nicht auf Ausgrenzung liege.

Zur Frage der Personalressourcen erläuterten sie, dass es zu einer Akzentverschiebung in Richtung Nichtraucherförderung kommen werde. Dafür werde die Zahl der Schulen im Projekt „Bekifft in der Schule" reduziert. Sie werde sich in den Regelaufgaben „Referendars- und Beratungslehrerausbildung" auswirken. So sei z. B. gerade ein Vorschlag für eine Fortbildung der Beratungslehrer und -lehrerinnen entwickelt worden, in der es um die Bedeutung des Senatskonzeptes „Drogenfreie Kindheit" für die schulische Suchtprävention gehe. Außerdem solle in Kürze ein systemisches Projekt ausgeschrieben werden.

Zu der von den SPD-Abgeordneten angedeuteten Problematik bezüglich des § 49 wandten die CDU-Abgeordneten ein, dass die Schulleitungen in problematischen Fällen genügend andere Gelegenheiten hätten, den Paragraphen zu bemühen. Auch im Hinblick auf die abschreckende Wirkung des Paragraphen befürworteten sie ihn in uneingeschränkter Fassung.

Lernmittelbeschaffung

Zur geplanten Reform der Lernmittelbeschaffung fragten die SPD-Abgeordneten die Senatsvertreterinnen und -vertreter, welche Schlussfolgerungen sie aus der Expertenanhörung zögen und wie sie die angedeuteten Schwierigkeiten der Punktfinanzierung einschätzten. Außerdem wollten sie wissen, ob die festgesetzten Höchstbeträge mittelfristig zu einer Begrenzung bei der Anschaffung von Lehrbüchern führen könnten, obwohl weitere Bücher pädagogisch notwendig wären. Sie äußerten die Befürchtung, dass das geplante Verfahren für die Schulen einen sehr großen bürokratischen Aufwand bringe, zumal pro Kind sorgfältig überprüft werden müsse, ob die Höchstbeträge nicht überschritten werden.

Die Senatsvertreterinnen und -vertreter erläuterten, dass die Erfahrungsberichte aus Niedersachsen sie optimistisch gestimmt hätten, zumal das Modell zu einer Verbesserung der Lehrbuchversorgung habe und vor allem auch von den Eltern deswegen positiv aufgenommen worden sei. Das von Prof. Lehberger favorisierte Kaufverfahren hätten sie im Hinblick auf die angestrebte Sozialverträglichkeit nicht gewählt, obwohl auch sie das Lehrbuch im Besitz des Kindes als das Beste erachteten. Wegen der von den Schulen gewünschten Verfahrensvereinfachung hätten sie sich entschlossen, dass die Schulen bei gemeinsamem Beschluss von Elternrat und Schulkonferenz die Paketlösung wählen könnten.

Hinsichtlich der angesprochenen Höchstgrenzen gingen sie nach genauen Berechnungen für die einzelnen Jahrgänge und Schultypen von deren Auskömmlichkeit aus.

Außerdem sei in der Lernmittelverordnung auch vorgesehen, dass die Höchstgrenzen in einzelnen Jahrgängen bei Ausgleich im Folgejahr um 15 Euro überschritten werden dürften. Dabei müssten die Höchstgrenzen nicht für jedes einzelne Kind überprüft werden, sondern der Lernmittelausschuss habe darauf zu achten, dass die vorgeschlagenen Lernmittellisten sich im Rahmen der Höchstgrenzen bewegten.

Angesichts der positiven Einschätzung des Verfahrens durch die Senatsvertreter wiesen die SPD-Abgeordneten darauf hin, dass der Elternvertreter aus Niedersachsen es ihres Erachtens nur als die Beste unter schlechten Lösungen bezeichnet habe. Da vorgesehen sei, dass die Verwaltungskosten durch die Schulen erwirtschaftet würden, sahen die SPD-Abgeordneten große, von der Sozialstruktur abhängige und möglicherweise problematische Diskrepanzen in den einzelnen Stadtteilen. Auch könne es sich für die Schulen wegen der notwendigen Verlässlichkeit als schwierig erweisen, wenn Schülerinnen und Schüler Aufgaben im Leihverfahren übernehmen sollten.

Die Senatsvertreterinnen und -vertreter bekräftigten ihre Einschätzung, dass das von ihnen entworfene sozialverträgliche Modell zu einer Verbesserung der Lehrbuchausstattung führen werde. Bei der Beurteilung sei auch zu berücksichtigen, dass für das gegenwärtige Leihverfahren durchschnittlich 60 bis 70 Euro pro Kind aufgewandt würden und für die Lehrbuchbeschaffung 43 Euro pro Kind vorgesehen seien. Nun stehe auch unter Abzug der Aufwendungen für bedürftige Kinder ein weitaus größerer Betrag zur Verfügung. Ihrer Erfahrung nach müsse das Leihverfahren auch durchaus mit Haupt- und Realschülern in den „schwierigeren" Stadtteilen realisiert werden können.

Auf Nachfrage der SPD-Abgeordneten bestätigten sie, dass die für die Schulen notwendigen Konten nach Auskunft der Finanzbehörde eingerichtet würden. Offen sei lediglich noch, ob sie bei der Landeshauptkasse oder einem privaten Kreditinstitut geführt würden.

Die CDU-Abgeordneten stellten heraus, dass das geplante Verfahren gegenüber dem niedersächsischen elternfreundlicher ausfalle, da die Ermäßigung bei drei schulpflichtigen Kindern nicht nur 20 %, sondern 50 % betrage und die Schulen auch nicht die Beiträge für die Gebührenbefreiung sozial schwächerer Familien selbst erwirtschaften müssten, sondern von der FHH erstattet bekämen. Da so für die Schulen nur der geringe Verwaltungsbetrag anfalle, stehe mehr Geld für die Bücherbeschaffung zur Verfügung.

Anknüpfend an die Ausführungen des Vertreters der Hamburger Elternkammer und ihre Einschätzung, dass in Rheinland-Pfalz und in Niedersachsen die Elternrechte stärker berücksichtig würden, baten die SPD-Abgeordneten die Senatsvertreterinnen und -vertreter um Stellungnahme zu einer starken Beteiligung der Eltern bei der Auswahl der Bücher.

Nach Auffassung der Senatsvertreterinnen und -vertreter werde in Hamburg mit dem Lernmittelausschuss, in dem die Eltern vertreten seien, für die Berücksichtigung der Elternrechte gesorgt. Außerdem seien sie in der Schulkonferenz vertreten, die die Grundsätze des Verfahrens und der Beschaffungen festlege. Im Rahmen derer müssten sich die Lehrerkonferenz mit ihren Empfehlungen bewegen. Der gewählte Weg garantiere so die Elternmitbestimmung und den Einbezug der pädagogischen Fachkenntnis des Lehrpersonals.

Auf die Fragen der SPD-Abgeordneten, warum bei der Förderberechtigung lediglich die schulpflichtigen Kinder berücksichtigt würden, und wie sichergestellt werden solle, dass Familien, die kurz über der Bemessungsgrenze lägen, nicht schlechter gestellt würden als die gebührenbefreiten, erklärten die Senatsvertreterinnen und -vertreter, dass die Lernmittelgebühr nur für schulpflichtige Kinder anfalle und nur sie daher als „Zählkinder" im Sinne dieser Vorschrift gelten würden. Die Prüfung zur zweiten Frage sei noch nicht abgeschlossen.

Die GAL-Abgeordneten kamen darauf zurück, dass nicht die teuren Stunden des Lehrpersonals für die Mitwirkung beim Ausleihverfahren eingesetzt werden sollten. Sie erkundigten sich, wie beim Beginn des Ausleihverfahrens der vorhandene Buchbestand und eine ggf. notwendige Anschubfinanzierung beurteilt würden.

Die Senatsvertreterinnen und -vertreter verwiesen in dem Zusammenhang darauf, dass es für das Leihverfahren ja schon aus den vergangenen Jahren Lernmitttelbüchereien und -verwalter gebe. Zur Umstellung auf die Gebührenpflicht würden z. B. Fortbildungen für die Sekretariatskräfte durchgeführt. Hinsichtlich der Kosten für die Anfangsbeschaffungen gingen sie ­ nach einem Vergleich mit den niedersächsischen Beträgen ­ davon aus, dass der Grundstock von 2,5 Mio. ausreiche. Außerdem verfügten die Schulen selbst über erhebliche Guthaben auf ihren Lehrmittelkonten, wobei die Senatsvertreterinnen und -vertreter allerdings davon ausgingen, dass sie nicht in Anspruch genommen werden müssten.

Auf den Einwand der GAL-Abgeordneten, dass dies einen Widerspruch zu der Aussage der CDU-Abgeordneten über den schlechten Zustand der Bücher in den Lehrmittelbibliotheken erkennen lasse, erläuterten die Senatsvertreterinnen und -vertreter, dass für einzelne Fachbereichen, wie z. B. den Naturwissenschaften, aus Kostengründen weitgehend auf Anschaffungen verzichtet worden sei.

Von der GAL-Abgeordneten nach dem Sachstand beim EDV-Einsatz befragt, antworteten die Senatsvertreterinnen und -vertreter, dass die Ausschreibungsfrist am 15. März 2005 ende und die Ausschreibung die Bedingung enthalten habe, dass die Software bis zum 29. April 2005 an alle Schulen ausgeliefert sein müsse.

Die SPD-Abgeordneten interessierte sodann, was passiere, wenn die Eltern die Gebühren nicht zahlten.

In diesem Falle, so die Senatsvertreterinnen und -vertreter, würden die Bücher von der Schule an die Kinder ausgegeben, damit der Unterricht ordnungsgemäß ablaufen könne. Die Gebühren würden dann in einem Mahnverfahren gegen die Sorgeberechtigten eingetrieben. Die auch in anderen Ländern anfangs vorhandene Befürchtung, dass zu Schuljahresbeginn Bücher fehlten, habe sich im Übringen nicht erfüllt. Wie die SPD-Abgeordneten äußerten, ziele die neue Regelung darauf, die Zuweisung für Lehr- und Lernmittel aus finanziellen Gründen abzusenken und diese Kosten den Eltern zu übertragen. Abgesehen von dem möglichen und positiv zu bewertenden Druck der Eltern in den Lernmittelausschüssen auf einzelne Fachkonferenzen, modernere Bücher anzuschaffen, werde sich nichts Entscheidendes ändern. Sie wollten wissen, wie bei der Rückgabe von beschädigten Büchern verfahren werden solle, nach welchen Kriterien die Bücher nach drei Jahren verschenkt würden und wie die Kopierkosten ­ der am meisten steigende Teil des Lernmitteletats ­ gesenkt werden sollten.

Die CDU-Abgeordneten entgegneten, dass zum Ausgleich der niedrigeren Zuweisung allein 15 Euro Elternbeteiligung erforderlich wären. Die höhere Veranschlagung mache deutlich, dass es um eine längst fällige, bislang nicht finanzierbare Verbesserung der Ausstattung gehe. Hinsichtlich der Senkung der Kopierkosten würden die Lernmittelausschüsse entscheiden, durch welche Buchanschaffungen die Kopien reduziert werden könnten.

Genaue Zahlen zu den Einsparungen durch die Verfahrensumstellung, so die Senatsvertreterinnen und -vertreter, lägen ihnen zu den Kopierkosten nicht vor. Auf die Bitte des Ausschusses legte die Behörde für Bildung und Sport folgende nachträgliche Protokollerklärung vor: "Für ein Abrechnungsjahr (September 2003 bis August 2004) wurden Kopierkosten in den allgemein bildenden und den beruflichen Schulen in Höhe von rund 2622 Tsd. Euro ermittelt. Dieser Betrag umfasst die Kopierkosten im engeren Sinne, die erforderlichen Papierkosten sowie Aufwendungen für zusätzliche Ausstattungswünsche der Schulen. Eine Aufteilung der Kopien auf Unterrichts- und Verwaltungszwecke ist nicht möglich. Bezogen auf die veranschlagten Haushaltsmittel für Unterrichtsmittel in 2005 (seit 2001 werden die Schülersätze für Lehr- und Lernmittel zusammengefasst als Unterrichtsmittel veranschlagt) entspricht dies einem Anteil von knapp 18 %."

Hinsichtlich der Rückgabe von beschädigten Büchern werde die betreffende Schule selber ermessen, ob sie eine volle Erstattung oder aber eine Kostenbeteiligung verlange und dafür aus ihrem Fundus ein Ersatzexemplar stelle. Im Zweifel betreibe die Rechtsabteilung auch in diesen Fällen wie bis jetzt das Mahnverfahren. Die Senatsvertreterinnen machten zudem deutlich, dass nicht eine dreijährige, sondern eine dreimalige Ausleihe vorgesehen sei, was den Schulen auch Spielräume hinsichtlich der Neuanschaffungen eröffne. Auch müsse das Buch nicht nach der Leihe verschenkt, sondern könne auf Entscheidung der Schule gegen einen kleinen Betrag verkauft werden.

Rechtliche Neuregelungen für die Einschulung der Grundschülerinnen und Grundschüler, die Schulorganisation und die Schulentwicklungsplanung

Die SPD-Abgeordneten sprachen an, dass gemäß § 42 Abs. 4 HmbSG Schülerinnen und Schüler aus schulorganisatorischen Gründen unter Berücksichtigung altersangemessener Schulwege in die gleiche Klasse einer gleichartigen Schule umgeschult werden können. Sie wollen hinsichtlich der Anmeldeverbünde der Grundschulen wissen, wie für Eltern die Entscheidungskriterien transparent gemacht würden, damit sie ggf. auch den Rechtsweg beschreiten könnten.

Im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens würden nach Auskunft der Senatsvertreterinnen und -vertreter die Gründe dargelegt. Sie glaubten allerdings, dass aufgrund des neuen Verfahrens mit der Nennung des Erst-, Zweit- und Drittwunsches den meisten Elternwünschen entsprochen werden könne.