Aktenvorlage zur Schließung von Bädern in Hamburg

Der Senat will in Hamburg die Regionalbäder an der Wendemuthstraße, an der Fabriciusstraße und das Altonaer Bismarckbad schließen. Dabei ergeben sich eine Reihe von Ungereimtheiten und Widersprüchen:

­ Der Senat streicht die Zuschüsse für das Schulschwimmen in Höhe von 2 Mio. Euro und verlangt von der Bäderland Hamburg GmbH (Bäderland), 1,5 Mio. Euro einzusparen, obwohl ein Gutachten ergeben hat, dass bestenfalls ein Einsparvolumen von 900 000 Euro mobilisierbar ist, weil das städtische Unternehmen in den letzten Jahren bereits mehrere Millionen Euro eingespart hat.

­ Durch die Schließung von drei Bädern in Hamburg verlieren nicht nur viele Kinder, Jugendliche und Erwachsene ihr vertrautes Bad, sondern auch 15 Schwimmvereine mit 3550 Mitgliedern, darunter 1725 Kinder, werden heimatlos. Auch die DLRG Gruppe Wandsbek mit 800 Mitgliedern wird durch die Schließung der Wandsbeker Bäder in ihrer Existenz bedroht. Eltern müssen nun für das Schulschwimmen selber zahlen, während die Sportsenatorin erklärt, der Schwerpunkt der Sportpolitik läge auf dem Leistungssport.

­ Obwohl der Bau- und Umweltsenator den Entscheidungsprozess über die Bäderschließung transparent gestalten wollte (siehe Hamburger Abendblatt vom 26. Januar 2005), werden weder das Gutachten, das der Entscheidung über die Schließung zugrunde liegen sollte, noch Zahlen über die Wirtschaftlichkeit der Bäder vorgelegt. Das angekündigte Bäderkonzept liegt noch nicht vor.

­ Doch während der Senat Bäder schließen lassen will, fordert die CDU-Fraktion die Einrichtung von Strandbädern an der Elbe und spricht sogar vom Bäderneubau z. B. als Ersatz für das Altonaer Bismarckbad, weil es so marode sein soll. Dabei sind auch Bäder, die geschlossen werden sollen wie das Bad in der Wendemuthstraße, gerade renoviert worden. Und nach Zahlen aus dem Jahr 1999 schneiden beide Wandsbeker Bäder bei einem Ranking durchaus gut ab.

­ Der Bau- und Umweltsenator gibt vor, die Erlöse aus den Verkäufen der Grundstücke von den zu schließenden Bädern in Instandhaltung zu investieren. Instandsetzungen wurden bislang durchgeführt (Wendemuthstraße). Den Instandsetzungsbedarf der Wandsbeker Bäder hat der Geschäftsführer der Bäderland im Hamburger

Abendblatt vom 19. Februar 2005 als „nicht herausragend" bezeichnet. Auch die Umgestaltung von Bädern in Wellnessanlagen und Modernisierung hat das Unternehmen vorgenommen (z. B. Holthusentherme, Sommerland).

­ Es wird behauptet, dass 2/3 der Bäder aus rein betriebswirtschaftlicher Sicht nicht überlebensfähig seien. Aus einer Notiz im Hamburger Abendblatt geht jedoch hervor, dass Bäderland zu den wichtigsten Sponsoren im Sportbereich zählt, die bis jetzt 33,4 Mio. Euro aufgebracht haben. Keine Informationen hat der Haushaltsausschuss erhalten, wer in die Sportstiftung einzahlt.

­ Der Senat und die ihn tragende Bürgerschaftsmehrheit beklagen die Hamburger Bäder als marode und defizitär. Dabei steht Hamburg mit seinen 20 Hallen- und sechs Freibädern sowie dem Olympiastützpunkt Dulsberg sehr gut da. Frankfurt muss mit sieben Hallen und sieben Freibädern einen Verlust von 24 Mio. Euro verkraften.

Um diese in der Diskussion um Bäderschließungen in Hamburg entstandenen Widersprüche zu erhellen, wird gem. Artikel 30 der Hamburgischen Verfassung beantragt:

Der Senat legt der Bürgerschaft unverzüglich, sämtliche Akten, Vorgänge und sonstige Unterlagen aller Behörden, Dienststellen und Gremien sowie der Bäderland Hamburg GmbH (Bäderland) und der Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsverwaltung mbH (HGV) seit Januar 2002 vor, die in Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Situation von Bäderland, den Zuschüssen an Bäderland und der Übernahme von Verlusten bei Bäderland durch die Hamburger Wasserwerke GmbH bzw. durch die HGV stehen, insbesondere hinsichtlich

1. der Zuschüsse für das Schulschwimmen,

2. der Schließungsabsichten von einzelnen Bädern,

3. Verkaufs- und Ausgliederungsabsichten bzgl. einzelner Bäder, Grundstücke und sonstiger Unternehmensteile sowie Verkaufsabsichten bzgl. des gesamten Unternehmens bzw. von Unternehmensanteilen,

4. Gutachten über Einsparpotenziale und Wirtschaftlichkeit bei Bäderland und einzelnen Bädern,

5. Grundlagen für das künftige Bäderkonzept,

6. Wirtschaftlichkeitsberechnungen, Kostendeckungsgrade, Statistiken und Prognosen über Besucherzahlen, den baulichen und sonstigen Zustand der einzelnen Bäder,

7. Investitions- und Instandhaltungsleistungen bzw. -bedarfe,

8. Zuwendungen und andere Unterstützungen von Bäderland an private oder öffentliche Einrichtungen, Stiftungen oder Unternehmen, insbesondere Spendenzahlungen und Zahlungen im Zusammenhang mit Sponsoring.