Zigarettenautomaten abbauen!

Für 60 % der jugendlichen Raucherinnen und Raucher ist die Hauptbezugsquelle für Zigaretten der Zigarettenautomat. Deutschland und Österreich sind die einzigen Länder der EU, die Zigarettenautomaten außerhalb von geschlossenen Räumen genehmigen und somit in diesem Bereich die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes nicht berücksichtigen. Auch wenn zum 1. Januar 2007 alle frei zugänglichen Zigarettenautomaten so umgerüstet werden müssen, dass Jugendliche unter 16 Jahren keine Zigaretten am Automaten erhalten können, sollten bis dahin jugendschutzfördernde Maßnahmen ergriffen werden, die den Zugriff auf Zigaretten schon heute erschweren.

Der Abbau von Zigarettenautomaten, insbesondere in der Nähe von Schulen und Jugendzentren, ist eine flankierende Maßnahme auf dem Weg zu einer rauchfreien Kindheit und Jugend.

Aus diesem Grund möge die Bürgerschaft beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. Zigarettenautomaten, die nicht nach der Hamburgischen Bauordnung genehmigt wurden, zeitnah abzubauen,

2. die Genehmigungspflicht für das Aufstellen von Zigarettenautomaten in der Hamburgischen Bauordnung in der jetzigen Form zu belassen,

3. sich dafür einzusetzen, dass Zigarettenautomaten in der Umgebung von Schulen und Jugendzentren abgebaut werden.