Mobilisierung von Immobilien im Rahmen des Projektes „PRIMO"

Im Jahre 2004 wurden 410 Mio. Euro Einnahmen aus der Rückzahlung von Gesellschafterdarlehen der „KG VHG Verwaltung Hamburgische Gebäude GmbH & Co" (kurz VHG) im Vorgriff auf zukünftige Erlöse aus der Veräußerung von Immobilien ­ im Wesentlichen im Rahmen des Projektes „PRIMO" ­ vereinnahmt. Die VHG finanziert diesen Vorschuss an den Haushalt durch Fremdkapital (Antwort des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage in Drs. 18/1951).

In seiner Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage in Drs. 18/1999 hat der Senat mitgeteilt, er habe am 18.05.2004 in einer Pressemitteilung allgemein über das Vorhaben informiert, bisher aber keine Mitteilung an die Bürgerschaft beschlossen.

In der genannten Pressemitteilung aus dem Mai 2004 wird erklärt, in einem ersten Schritt werde ein privates Dienstleistungsunternehmen aus der Immobilienwirtschaft nach einem EU-weiten öffentlichen Teilnahmewettbewerb ausgewählt, das das Immobilien-Portfolio sichtet, ordnet und für den geplanten Verkauf aufbereitet. Das Ausschreibungsverfahren werde voraussichtlich im Sommer 2004 abgeschlossen sein und der private Dienstleister seine Arbeit aufnehmen.

In seiner Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage in Drs. 18/1951 erklärt der Senat, mit der Überprüfung der 245 Büro- und Gewerbeimmobilien auf ihre Veräußerbarkeit, sei die HGV beauftragt worden.

Ich frage den Senat:

Der Senat beantwortet die Fragen unter Einbeziehung von Auskünften der HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsverwaltung mbH wie folgt:

1. Hält der Senat eine Mitteilung an die Bürgerschaft hinsichtlich der genannten Einnahmen in 2004 und der damit verbundenen Festlegung auf Immobilienverkäufe für

a) politisch

b) haushaltsrechtlich

c) verfassungsrechtlich notwendig?

Ja. Es ist beabsichtigt, dies im Rahmen der Haushaltsrechnung 2004 vorzulegen.

2. Welchen Dienstleister ­ privat oder öffentlich ­ aus der Immobilienwirtschaft hat der Senat beauftragt, das Immobilien-Portfolio zu sichten, zu ordnen und für den geplanten Verkauf aufzubereiten?

Die HGV, die von zuständigen Behörde mit der Durchführung des Projektes „PRIMO" betraut worden ist, hat als Dienstleister aus der Immobilienwirtschaft das Konsortium Ernst & Young Real Estate GmbH/HSH N Real Estate AG/Sal. Oppenheim jr. & Cie. KGaA beauftragt.

3. Ist diese Beauftragung Ergebnis des angekündigten „EU-weiten öffentlichen Teilnahmewettbewerbs"? Ja.

4. Welches waren die Kriterien der vorgenommenen Vergabe?

­ Fachliche Qualität des Beratungsangebots,

­ Zweckmäßigkeit des Beratungsansatzes,

­ Flexibilität des Beratungsangebots,

­ Höhe der vom Bieter verursachten Kosten.

5. Um welches Auftragsvolumen handelt es sich?

Das Auftragsvolumen betrifft Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Geschäftspartner, zu denen der Senat keine Auskünfte erteilt.

6. Hat der Dienstleister aus der Immobilienwirtschaft seine Arbeit aufgenommen?

Ja.

7. Welche Nutzung besteht jeweils in den in der Anlage zur Antwort des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage in Drs. 18/1999 aufgelisteten 88 Immobilien?

8. Wer (Ämter, Behörden, Einrichtungen) sind jeweils die Nutzer?

9. Wer ist Eigentümer der restlichen der in der Antwort des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage in Drs. 18/1951 erwähnten 245 Immobilien?

10. Um welche Immobilien handelt es sich im Einzelnen?

11. Welche Nutzung besteht hier jeweils und wer (Ämter, Behörden, Einrichtungen) sind jeweils die Nutzer?