Grundstücken siehe zu A 1 an städtische genossenschaftliche oder kirchliche Wohnungsbaugesellschaften vergeben
3. In welchen Fällen handelte es sich dabei um städtische, genossenschaftliche oder kirchliche Wohnungsbaugesellschaften?
2003 wurden 7 von 20 Grundstücken (siehe zu A. 1.) und 2004 wurden 4 von 10
Grundstücken (siehe zu A. 1.) an städtische, genossenschaftliche oder kirchliche Wohnungsbaugesellschaften vergeben. Diese Zahlen erfassen auch Vergaben die nach den alten Vergabekriterien durchgeführt worden sind.
4. Inwieweit wird das genossenschaftliche Wohnen in Hamburg gefördert?
Die Förderprogramme der Hamburgischen Wohnungsbaukreditanstalt können auch von Wohnungsbaugenossenschaften in Anspruch genommen werden.
5. Wie viele Bieter haben sich an den einzelnen Grundstücksvergaben jeweils beteiligt?
Die Beteiligung an den Gebotsverfahren variierte von einem bis zu elf Geboten.
6. Wie viele Bieter waren davon jeweils städtische, genossenschaftliche oder kirchliche Wohnungsbaugesellschaften?
Von den 2003 veräußerten Grundstücken (siehe zu A. 1.) wurden 11 Grundstücke im Gebotsverfahren angeboten (6 für Eigentumsmaßnahmen nach dem Kriterium Preis, 5 in der HafenCity zum Festpreis nach dem Kriterium Nutzungskonzept). 2004 wurden 4 Grundstücke im Gebotsverfahren und 3 Grundstücke über ein gesondertes Auswahlverfahren (Kriterium: Energiekonzept und Festpreis) vergeben. An den Verfahren haben sich 2 bzw. 3 städtische, genossenschaftliche oder kirchliche Wohnungsbaugesellschaften beteiligt.
7. Hat sich das Höchstpreisverfahren aus Sicht der zuständigen Behörde bewährt?
Wenn nein: Warum nicht und inwieweit wurde die Vergabepraxis erneut geändert?
Ja, das Verfahren zur Vergabe und zur Preisfindung im Gebotsverfahren hat sich bewährt; im Übrigen siehe Vorbemerkung.
8. Ist die zuständige Behörde bereit, wieder zu Grundstückskostenrichtsätzen anstelle des Höchstpreisverfahrens zurückzukehren?
Wenn ja: Inwieweit und mit welcher zeitlichen Perspektive?
Nein, es besteht nach Auffassung des Senats keine Veranlassung, zu einer Vergabe zu einem Grundstückskostenrichtsatz zurückzukehren, im übrigen siehe Vorbemerkung.
9. Ist angedacht, den Wohnungsgenossenschaften wieder ein Vorkaufsrecht bei Grundstücksflächen einzuräumen?
Ein Vorkaufsrecht für Wohnungsgenossenschaften hat es in der Vergangenheit nicht gegeben. Die zuständige Behörde hätten es nicht angezeigt, ein derartiges Vorkaufsrecht einzuführen.
C. Vergabe von städtischen Grundstücken im Eigenheimprogramm
1. Wie sehen die seit 2003 geltenden Vergabekriterien im Eigenheimprogramm im Einzelnen aus?
Mit den seit 2003 geltenden Vergabekriterien wurde der sog. Punktekatalog aktuellen Anforderungen angepasst:
Wegfall von Punkten für Einkommen und Freimachung einer sozialen Mietwohnung
Veränderungen der Punktzahl für Wohnen oder Arbeiten in Hamburg (10 statt vorher 5 Punkte), Kinder (je Kind 10 Punkte statt vorher Staffelung 515), Bewerber mit amtlich anerkannter Behinderung von 100 % oder häuslicher Pflegebedürftigkeit (25 Punkte statt vorher Staffelung 525 Punkte). In wie vielen Fällen erhielten bei den in den Jahren a) 2003 und b) 2004 nach den neuen Vergabekriterien durchgeführten Grundstücksvergaben im Eigenheimprogramm jeweils Familien mit Kindern den Zuschlag?
Von den im Eigenheimprogramm vergebenen Grundstücken wurden 2003 rund 83 % und 2004 rund 73 % an Familien mit Kindern vergeben.
3. Wie viele Bewerber haben sich zurzeit für das Eigenheimprogramm vormerken lassen?
1216 Bewerber (Stand: 9. Mai 2005).
4. In wie vielen Fällen handelt es sich dabei um Familien mit Kindern?
Bewerber (Stand: 9. Mai 2005).
5. Wie lange dauert es nach der Vormerkung für das Eigenheimprogramm durchschnittlich, bis ein Bewerber zum Zuge kommt?
Über Wartezeiten wird keine Statistik geführt. Wie lange ein Bewerber ggf. auf ein passendes städtisches Grundstück wartet, hängt sehr wesentlich davon ab, welche konkreten Wünsche dieser zur Lage, der Bebauungsmöglichkeit und zum Kaufpreis hat bzw. inwieweit diese Wünsche mit dem Grundstücksangebot korrespondieren. In größeren Baugebieten kann z. B. sofort ein Grundstück erworben werden.
6. Haben sich die seit 2003 geltenden Vergabekriterien aus Sicht der zuständigen Behörde bewährt?
Wenn nein: Warum nicht und inwieweit wurde die Vergabepraxis erneut geändert?
Erste Erfahrungen des relativ kurzen Auswertungszeitraums zeigen, dass die seit 2003 geltenden Vergabekriterien stärker junge Familien mit Kindern (Hauptnachfragegruppe) berücksichtigen und die Vergabe von Eigenheimbauplätzen familienfreundlicher wurde. Das Vergabeverfahren im Eigenheimprogramm unterliegt auch weiterhin der ständigen Evaluation und wird ggf. veränderten Anforderungen angepasst.
D. Bodenvorratspolitik
1. Welche Strategie verfolgt der Senat mit seiner Bodenvorratspolitik?
Ziel ist es, sowohl auf dem internen (öffentliche Nutzungen) als auch auf dem externen (private Nutzungen für Wohnen und Gewerbe) Markt mit Grundstücken angebotsfähig zu sein. Dazu dient das Halten bereits der Stadt gehörender Grundstücke (incl. wirtschaftlicher Zwischenverwertung) wie auch der Erwerb neuer Flächen.
Dabei wird davon ausgegangen, dass die private Flächennachfrage (für den Wohnungsbau und für Arbeitsstätten) in wesentlichen Teilen durch den privaten Markt zu befriedigen ist; eine Bedarfsdeckung durch städtische Flächen ist eine Ergänzung zum privaten Angebot und schließt insbesondere private Angebotslücken (z. B. bei Eigenheimgrundstücken oder im Rahmen der Wirtschaftsförderung nach festgelegten Kriterien).
Im Rahmen des Flächenmanagements der Stadt erfolgen Ankäufe unter folgenden Aspekten:
1. Ankauf von Flächen (bebaute oder unbebaute Grundstücke) bei konkreten Bedarfen in der Regel kurzfristige Perspektive,
2. Ankauf von Flächen (bebaute oder unbebaute Grundstücke) mit absehbaren, aber noch nicht abschließend konkretisierten Nutzungen in der Regel mittelfristige Perspektive,
3. Ankauf von Flächen (bebaute oder unbebaute Grundstücke) ohne unmittelbare konkrete oder potentielle Nutzung, aber mit mittel- und langfristigem Entwicklungspotential bei günstigen Bedingungen Ankauf sozusagen „bei Gelegenheit".
Die Flächen der Ziffer 2 und insbesondere der Ziffer 3 gehören dabei zur strategischen Flächenreserve der Stadt. Es sind Flächen (bebaute oder unbebaute Grundstücke), für die es in der Regel aktuell keinen konkreten Bedarf, keine bevorstehende Nutzung als Programmfläche für Wohnungsbau oder Arbeitsstätten oder eine sonstige konkrete städtische Verwendungsabsicht gibt.
2. In welchem Umfang (Anzahl und Gesamtgröße) und in welchen Stadtteilen bevorratet die Stadt aktuell Grundstücke, die mittel- bis langfristig nach entsprechender Überplanung die Angebotsfähigkeit der Stadt mit ausreichenden Wohnbau-, Gewerbe- und Arbeitsstättenflächen sicherstellen soll?
Die Grundstücke der Stadt werden nicht nach den in der Frage genannten Kriterien kategorisiert und erfasst.
Die Freie und Hansestadt Hamburg ist Eigentümerin von ca. 45 % der Fläche des Stadtgebietes (Wasser-, Grün-, Verkehrs-, Sonderflächen und Hafengebiet) und verfügt somit über ein erhebliches Flächenpotenzial auch unter Berücksichtigung, dass von diesen städtischen Flächen ca. 35 % (entspricht knapp 10 000 ha) nicht fachpolitisch gebunden sind. Die sog. Flächenreserve resultiert sowohl aus Flächen, die „auf Vorrat" angekauft wurden (siehe D. 1. Nr. 3), als auch darauf, dass die jeweiligen Nutzungen einem stetigen Wandel unterliegen und sich im Rahmen dieses Wandels Flächenreserven durch Aktivierung und Umnutzung erschließen lassen. Klassisches Beispiel für Flächen dieser Art, die die Angebotsfähigkeit der Stadt sicherstellen, sind die so genannten Konversionsflächen, z. B. des Landesbetriebes Krankenhäuser oder von pflegen & wohnen.
Der Senat hat mit dem „Sofortprogramm 1. und 2. Tranche Wohnen/Gewerbe" gezielt Flächen (städtische und private) benannt, auf denen Planrecht für Wohnungsbau und Gewerbe geschaffen werden soll. Ein Überblick über die in diesem Programm enthaltenen städtischen Flächen findet sich in Anlage 2 (Wohnungsbauflächen) und Anlage 3 (Gewerbe- und Industrieflächen).