Vorkommnisse auf der Stellinger Eisbahn, die zum Ausfall eines internationalen Eisstockschießens führten
Einem Bericht des „Hamburger Abendblattes" vom 13. Oktober 1997 ist zu entnehmen, daß am Samstag, dem 11. Oktober 1997, das Internationale Eisstock-Turnier auf der Stellinger Eisbahn sowohl wegen technischer als auch personeller Unzulänglichkeiten ausfallen mußte.
Ich frage den Senat:
1. Wer ist Betreiber der Eisbahn Stellingen; und wie viele Mitarbeiter mit welcher Qualifikation sind dort tätig?
Betreiber der Eisbahn Stellingen ist das Bezirksamt Eimsbüttel. Unmittelbar für den betrieblichen Ablauf sind
- eine Kassiererin,
- zwei in die Technik eingewiesene Sportplatzwarte/Eismeister (Schichtdienst) und
- sechs Mitarbeiter einer beauftragten Firma - für Reinigung, Aufsicht, kleinere Reparaturen und Eisbereitung (Schichtdienst) beschäftigt.
2. Seit wann war den Betreibern bekannt, dass am 11. Oktober 1997 auf der Eisbahn ein internationales Turnier stattfinden sollte?
Seit Anfang 1997. Einzelheiten der Veranstaltung wurden am 24. September 1997 abgestimmt.
3. Welche Absprachen bzw. Vorbereitungen wurden vom Betreiber getroffen, um einen reibungslosen Ablauf dieses Turniers zu gewährleisten?
Das Bezirksamt Eimsbüttel hat dem Veranstalter die Eisbahn am 11. Oktober 1997 für die Zeit von Uhr bis 18.30 Uhr entgeltfrei zur Verfügung gestellt. Am 8., 9. und 10. Oktober 1997 wurde dem Veranstalter die Eisbahn jeweils in der Zeit von 8 Uhr bis 10 Uhr für Markierungsarbeiten überlassen.
Seitens des Betreibers wurden alle erforderlichen Vorbereitungen, wie Reinigung, Eisbereitung, Information des Personals und der Presse (wegen der ausfallenden öffentlichen Laufzeiten), getroffen.
4. Welche Ursachen führten dazu, dass das Turnier nicht stattfinden konnte?
Der Bruch eines Elektrokabels führte zum Ausfall der Kälteanlage. Die gleichzeitig relativ hohen Außentemperaturen beschleunigten das Antauen des Eises. Dieser Umstand wurde gegen 6.30 Uhr festgestellt. Wegen einer täglichen Stromsperre in den Zeiten von 7 bis 9 Uhr und 17 bis 19 Uhr (Sondertarif der HEW) konnte mit der Fehlersuche erst nach 9 Uhr begonnen werden. Gegen 12 Uhr konnte der Schaden durch den Notdienst einer Fachfirma behoben und die Kälteanlage wieder in Betrieb genommen werden.
Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfgang Beuß (CDU) vom 16.10. und Antwort des Senats
Betreff: Vorkommnisse auf der Stellinger Eisbahn, die zum Ausfall eines internationalen Eisstockschießens führten
Drucksache 16/27 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 16. Wahlperiode
5. Wie viele Personen aus welchen Ländern bzw. Regionen unseres Landes sollten an dem Turnier teilnehmen?
An dem Turnier sollten 17 Herrenmannschaften und 13 Damenmannschaften mit jeweils vier Sportlern bzw. Sportlerinnen teilnehmen. Darunter waren jeweils eine Herrenmannschaft aus Schweden und Dänemark. Die übrigen Teilnehmer/Teilnehmerinnen kamen aus Berlin, Bremen, Bremerhaven, Gendorf, Harsefeld, Krefeld, Magdeburg, Mannheim, Mölln, Nürnberg, Soest, Weimar und Hamburg.
6. Wie beurteilt der Senat im Hinblick auf die „Standortfrage Hamburg" den Ausfall dieses Turniers für das Sport- und Tourismusimage unserer Stadt?
Seit Inbetriebnahme der Eisbahn (1969) ist kein vergleichbarer Totalausfall der Kälteanlage bekannt.
Es ist bedauerlich, dass sich ein solcher Schadensfall gerade in Zusammenhang mit einer Jubiläumsveranstaltung ereignete. Beeinträchtigungen für das Sport- und Tourismusimage der Stadt werden jedoch nicht erwartet.
7. Welche Maßnahmen wurden getroffen, damit sich ähnliche peinliche Ausfälle von Sportereignissen auf der Eisbahn Stellingen nicht wiederholen können?
8. In welcher Form plant der Senat sowohl den Veranstalter als auch die betroffenen Sportler für den Turnierausfall zu entschädigen?
Die Kälteanlage wird jährlich vor Beginn der Eislaufsaison überprüft und gewartet. Der am 11. Oktober eingetretene Schaden war nicht vorhersehbar. Ein Verschulden des Betreibers liegt ebenfalls nicht vor. Das Bezirksamt Eimsbüttel hat dem Veranstalter gegenüber sein Bedauern über den Zwischenfall zum Ausdruck gebracht. Die Zahlung von Entschädigungen ist nicht vorgesehen.