Projekt „SAMGA" im Pflegeheim Öjendorf

In meinen Kleinen Anfragen Drucksachen 16/166 und 16/529 habe ich mich nach Konzeption und Finanzierung des Konzeptes „SAMGA" zur „sozialpflegerischen Betreuung" alkoholkranker Menschen in der Abteilung Öjendorf des Pflegeheimes Holstenhof (p & w) erkundigt.

Bei „SAMGA" (Sozialtherapeutische Arbeit mit mehrfach geschädigten Alkoholkranken) handelt es sich um ein Projekt in der Abteilung Öjendorf des Pflegeheims Holstenhof, mit dem „pflegen & wohnen" (p & w) versucht, zu ermitteln, ob bei einem bestimmten Personenkreis der dort betreuten pflegebedürftigen Bewohnerinnen und Bewohner durch zusätzliche, über die Pflege hinausgehende Aktivierungen eine Verbesserung der Lebenslage und Stärkung des Selbsthilfepotentials möglich ist. Für diese Erprobungsphase wurde ein Zeitraum von zwei Jahren angesetzt.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen, zum Teil auf Grundlage von Auskünften von „pflegen & wohnen" ­ Anstalt öffentlichen Rechts ­, wie folgt.

1. Wie viele Plätze hat die Abteilung Öjendorf insgesamt?

2. Wie viele Plätze sind derzeit belegt?

Die Abteilung Öjendorf verfügt über 125 Plätze, die derzeit alle belegt sind.

3. Wie verteilen sich die Bewohner/innen auf die Pflegestufen nach Begutachtung durch den MDK?

Hierüber liegen der zuständigen Behörde keine Angaben vor.

4. Auf meine o.g. Anfragen hat der Senat geantwortet, dass das Konzept von „SAMGA" („Sozialtherapeutisches Arbeiten mit mehrfach geschädigten Alkoholkranken") der Behörde vorliege. In einem zweijährigen Modellzeitraum seit dem 1. Juli 1997 werde es auf seine Wirksamkeit „überprüft", aber nicht „wissenschaftlich ausgewertet". Durch wen wurde das Konzept „SAMGA" auf wessen Veranlassung entwickelt?

Das Konzept ist von „pflegen & wohnen" auf eigene Initiative entwickelt worden.

5. Welche Zielgruppe wird durch „SAMGA" erreicht?

Siehe Antwort des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage Drucksache 16/166, Antwort zu 3.

6. Wie wird über die Aufnahme entschieden?

Siehe Antwort des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage Drucksache 16/166, Antwort zu 4.

7. Was ist das Behandlungsziel und was ist Inhalt des Behandlungskonzeptes?

Siehe Antwort zu 5.

8. Ist die Behandlungszeit begrenzt?

Ja.

9. Wann wurde mit „SAMGA" begonnen?

Siehe Antwort zu 5.

10. Wird das Projekt seitdem unverändert fortgeführt? Wenn nein, welche Veränderungen wurden weshalb vorgenommen?

Ja.

11. Wie viele Teilnehmer und Teilnehmerinnen hat es derzeit?

In das Projekt sind 38 Bewohnerinnen und Bewohner einbezogen.

12. Wie ist die Altersstruktur?

Das Alter der Teilnehmerinnen und Teilnehmer beträgt zwischen 41 und 78 Jahre.

13. In welche Pflegestufen wurden die derzeitigen Teilnehmer/innen vom MDK eingeordnet?

Siehe Antwort zu 3.

14. Wie hoch ist das allgemeine Heimentgelt für die Heimbewohner/innen in Öjendorf entsprechend ihren Pflegestufen?

p & w sieht aus Wettbewerbsgründen davon ab, entsprechende betriebsbezogene Angaben zu veröffentlichen.

15. Wie hoch ist das Entgelt für die Teilnehmer/innen von „SAMGA" entsprechend ihren Pflegestufen?

16. Wie wird das „SAMGA-Projekt" finanziert? Gibt es insbesondere Mittel aus der Eingliederungshilfe? Wenn ja, in welcher Höhe und aus welchem Haushaltstitel? Wurde ein Pflegesatz nach § 93 BSHG vereinbart?

Für das Projekt SAMGA gibt es keine gesonderten Pflegesätze. Eine Finanzierung aus Mitteln der Eingliederungshilfe erfolgt nicht.

17. Gilt die Abteilung Öjendorf weiterhin insgesamt als Pflegeeinrichtung nach SGB XI? Ja.