Situation von Kindern suchtkranker Eltern in Hamburg Schätzungen des GuttemplerOrdens in Hamburg zufolge müssen in der Hansestadt
Situation von Kindern suchtkranker Eltern in Hamburg Schätzungen des Guttempler-Ordens in Hamburg zufolge müssen in der Hansestadt 80 000 bis 120 000 Kinder mit der Sucht ihrer Eltern zurechtkommen. Die Selbsthilfeorganisation geht dabei aus von einer Zahl von 200 000 Suchtkranken in Hamburg sowie von internationalen Schätzungen zu den davon betroffenen Angehörigen. Viele dieser Kinder seien selbst akut suchtgefährdet oder gingen später mit einem süchtigen Menschen eine Beziehung ein.
In einer Pressemitteilung vertrat der Guttempler-Orden kürzlich die Ansicht, dass es in Hamburg nur wenige Angebote gebe, um diesen Kreislauf zu durchbrechen. Von 200 000 Suchtkranken werde nur etwa ein Viertel erreicht und deren Kinder würden oft aus dem Hilfesystem herausfallen.
Ich frage den Senat:
1. Teilt der Senat die Einschätzung des Guttempler-Ordens, dass in Hamburg 80 000 bis 120 000 Kinder von der Sucht ihrer Eltern betroffen sind? Wenn nein, inwieweit nicht?
Welche abweichende Einschätzung hat der Senat und worauf gründet er diese konkret?
Dem Senat liegen keine Daten zur Anzahl der Kinder suchtkranker Eltern vor.
2. Teilt der Senat die Einschätzung, dass es in Hamburg zu wenige Angebote für Kinder suchtkranker Eltern gibt und dass diese Kinder oft aus dem Hilfesystem herausfallen?
Wenn nein, warum nicht?
Nein. Im Übrigen siehe Antwort zu 3.
3. Welche Angebote welcher Träger gibt es in Hamburg für Kinder suchtkranker Eltern? In welchem Umfang wurden und werden diese aus welchen Haushaltstiteln 1997 und 1998 gefördert (bitte aufschlüsseln)?
Die Kinder suchtkranker Eltern können sich an die Regeleinrichtungen wenden, die zur Beratung und Unterstützung im Rahmen der Jugendhilfe zur Verfügung stehen. Dazu gehören insbesondere die Angebote der bezirklichen Allgemeinen Sozialen Dienste und der Erziehungsberatungsstellen in bezirklicher und freier Trägerschaft.
Zentrale Anlaufstelle der Jugendhilfe ist der Allgemeine Soziale Dienst, der Erstberatungen durchführt, Hilfen anbietet oder und an geeignete Spezialeinrichtungen weitervermittelt.
Das Leistungsspektrum der Hilfeangebote bezieht sich auf die Bereiche der Förderung der Erziehung in der Familie und auf die erzieherischen Hilfen.
Zusätzlich fördert die zuständige Behörde zwei spezielle Angebote:
Das Projekt „IGLU" des Vereins „Palette e.V." bietet ein niedrigschwelliges Beratungs- und Betreuungsangebot einschließlich familienunterstützender Hilfen für drogenkonsumierende Eltern an.
Das primäre Ziel der Arbeit besteht darin, Diskriminierungen, denen Kinder Drogenabhängiger oftmals im Alltag ausgesetzt sind, abzubauen sowie den Kindern eine reguläre Teilhabe an den Angeboten der Gesundheits-, Kinder- und Jugendhilfe sowie des Bildungssystems zu ermöglichen.
Der Verein „Hilfe für alkoholgefährdete Kinder und Jugendliche" unterhält mit seiner Beratungsstelle „Kompaß" in Barmbek ein Beratungs- und Unterstützungsangebot für Kinder alkoholabhängiger Eltern sowie für alkoholgefährdete Kinder und deren Eltern.
Beide Einrichtungen tragen durch Aufklärungs- und Informationsarbeit dazu bei, die fachliche Kompetenz der Beratungs- und Betreuungstätigkeit des Allgemeinen Sozialen Dienstes und weiterer Angebotsträger hinsichtlich des Umgangs mit Kindern suchtkranker Eltern weiterzuentwickeln.
Die zuständige Behörde förderte die beiden überregional tätigen Beratungsstellen im Jahre 1997 mit einer Zuwendung in Höhe von 631 000 DM aus den Haushaltstiteln 3310.684.12 und 3310.684.64; im laufenden Haushaltsjahr stehen für beide Projekte 606 000 DM zur Verfügung.
Darüber hinausgehende Maßnahmen sind derzeit nicht geplant.
4. Wie viele Selbsthilfeorganisationen und -gruppen gibt es jeweils im legalen und illegalen Drogen- und Suchtbereich in Hamburg? In welchem Umfang wurden und werden diese aus welchen Haushaltstiteln 1997 und 1998 gefördert (bitte aufschlüsseln)?
Die Anzahl der in Hamburg in der Drogen- und Suchthilfe engagierten Selbsthilfegruppen wird auf insgesamt etwa 300 geschätzt; diese arbeiten überwiegend ohne öffentliche Zuschüsse. Genaue Angaben zur Differenzierung zwischen legalem und illegalem Drogen- und Suchtbereich liegen nicht vor.
Die zuständige Behörde förderte im Jahre 1997 drei Organisationen („Evangelische Landesarbeitsgemeinschaft für Suchtkrankenhilfe in Hamburg e.V." [71 000 DM], „Kreuzbund e.V." [17 000 DM] und „Blaues Kreuz in Deutschland, Ortsverband Hamburg e.V." [98 000 DM]), die vorwiegend im Bereich der Alkoholrückfallvorbeugung tätig sind, mit einer Summe von insgesamt 186 000 DM aus dem Haushaltstitel 4660.684.61; im laufenden Haushaltsjahr stehen für diese Organisationen 180 000 DM zur Verfügung.
Im Bereich der illegalen Drogen wurden im Jahre 1997 zwei Elternkreise („Elternkreis Drogenabhängiger e.V.", „Eltern- und Angehörigeninitiative für akzeptierende Drogenarbeit e.V."), ein Selbsthilfeprojekt „Pola Live e.V." sowie die „Initiative für humane Hilfe von Drogengebrauchern e.V." mit rund 336 000 DM aus dem Haushaltstitel 4660.684.61 gefördert. Im laufenden Haushaltsjahr stehen für diese Vereine rund 400 000 DM zur Verfügung.
Darüber hinaus werden einzelnen Selbsthilfegruppen Mittel durch die „Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfegruppen" (KISS) zur Verfügung gestellt, die eine Gesamtzuwendung aus dem Titel 4310.684.71 erhält.
Im Einzelnen werden im laufenden Jahr von KISS
02 Gruppen im Bereich „Rauchen" mit insgesamt 2000 DM,
19 Gruppen im Bereich „Alkohol" mit insgesamt 16 485 DM,
01 Gruppen im Bereich „Medikamentenmissbrauch" mit 1000 DM,
07 Gruppen im Bereich „Esssucht/Essstörungen" mit insgesamt 6330 DM und
07 Gruppen im Bereich „illegale Drogen" mit insgesamt 7000 DM unterstützt.
5. Welche Maßnahmen plant der Senat kurz-, mittel- und langfristig hinsichtlich der psychosozialen Betreuung von Kindern suchtkranker Eltern?
6. In welchem Umfang haben hier bereits Gespräche mit den jeweiligen Trägern und Einrichtungen stattgefunden bzw. wann sind solche geplant?
Siehe Antwort zu 3.