Schließung des Harburger Regionalbüros der Bewährungshilfe

Aus der Presse war kürzlich zu entnehmen, dass im Zuge einer Re-Zentralisierung der Hamburger Bewährungshilfe auch das Harburger Regionalbüro an der Knoopstraße zum Mai 2006 geschlossen werden soll.

Aus diesem Anlass frage ich den Senat:

1. Trifft es zu, dass die Bewährungshilfe ­ wie die anderen sozialen Dienste der Justizbehörde auch ­ sukzessive an der Kaiser-Wilhelm-Straße zentralisiert werden sollen? Wenn ja, aus welchem Grund soll dies geschehen?

2. Trifft es zu, dass das Harburger Regionalbüro der Bewährungshilfe im Mai 2006, also mit Ablauf des gültigen Mietvertrages, geschlossen werden soll?

3. Trifft es zu, dass die Mietkosten an dem vorgesehenen neuen Standort an der Kaiser-Wilhelm-Straße höher sind als im jetzigen Harburger Regionalbüro in der Knoopstraße?

a) Wenn ja, warum wird die Standortverlagerung dennoch angestrebt?

b) Wie hoch sind die derzeitigen Mietkosten des Harburger Regionalbüros? Bitte sowohl die Gesamtkosten als auch die Miete pro Quadratmeter angeben.

c) Wie hoch werden die Mietkosten am zukünftigen Standort für die Erbringung der bisher in Harburg erbrachten Dienstleistungen der Bewährungshilfe sein? Bitte sowohl die Gesamtkosten als auch die Miete pro Quadratmeter angeben.

4. Welche Folgen für die Arbeit der Bewährungshelferinnen und -helfer insgesamt hätte diese Zentralisierung nach Einschätzung bzw. Planung der zuständigen Behörde?

5. Sollen die bisher in den dezentralen Einrichtungen der Bewährungshilfe vorhandenen Stellen nach der Zentralisierung in vollem Umfang beibehalten oder reduziert werden?

6. Welche Folgen für die Arbeit der bisher im Harburger Regionalbüro tätigen Bewährungshelferinnen und -helfer hätte diese Zentralisierung nach Einschätzung bzw. Planung der zuständigen Behörde?

7. Sollen die bisher in Harburg angesiedelten Stellen nach erfolgter Zentralisierung in vollem Umfang erhalten bleiben, oder reduziert werden?

8. Welche zusätzlichen Kosten bzw. Einsparungen über die Veränderung der Miethöhe hinaus sind nach Einschätzung der zuständigen Behörde durch die Zentralisierung der Bewährungshilfe im allgemeinen zu erwarten?

9. Welche zusätzlichen Kosten bzw. Einsparungen über die Veränderung der Miethöhe hinaus sind nach Einschätzung der zuständigen Behörde durch die Verlagerung der Bewährungshilfe für den Raum Harburg im besonderen zu erwarten?

10. Hält der Senat bzw. die zuständige Behörde die derzeitige Personalausstattung der Bewährungshilfe für ausreichend?

a) Wenn nein, welche Planungen hat der Senat bzw. die zuständige Behörde zur bedarfsgerechten personellen Aufstockung der Bewährungshilfe?

Eine Entscheidung des Senats über die Neuorganisation der Sozialen Dienste der Justiz ist in Vorbereitung. Zu den Vorbereitungen seiner Entscheidungen nimmt der Senat grundsätzlich nicht Stellung.