Angebliche „Testphasen"

Der Senat hat den Verwahrplatz für ­ vorwiegend in der Innenstadt ­ abgeschleppte Kraftfahrzeuge so geschickt am Ostrand Rothenburgsorts platziert, dass der direkte Weg aus der Innenstadt zum Platz durch eine aus Gründen des Lärmschutzes für die Anlieger eingerichtete und seit Jahren bewährte LKW-Verbotszone führt.

Die Innenbehörde hat den Abschleppfahrzeugen ­ gegen das Votum des Bezirks ­ das Sonderrecht eingeräumt, trotz Verbots die zum Ausschluss des LKW-Verkehrs eingerichteten Schranken zu passieren.

In seiner Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 18/2217 führt der Senat wirtschaftliche Gründe dafür an, Abschleppfahrzeugen die ansonsten für LKW verbotene Durchfahrt durch Rothenburgsort zu gestatten. Sinngemäß führt der Senat aus, u. a. wegen des „Übermaßverbots" sei die Sondergenehmigung erforderlich.

Nachdem eine angebliche „Testphase" ursprünglich bis Ende März projektiert war, wurde sie ­ stillschweigend und ohne die Beteiligung des Bezirks ­ bis Ende Mai „verlängert" (vgl. Drs. 18/2061). Auch diese Auskunft des Senats scheint von wenig Weitsicht getragen, denn die Abschleppfahrzeuge durchqueren auch im Juni d. J. munter den Stadtteil, halten sich in der Regel nicht an die Geschwindigkeitsbeschränkungen und verursachen einen Höllenlärm sowie Staus.

Dies vorausgeschickt frage ich den Senat:

Es gibt keine „LKW-Verbotszone" in Rothenburgsort. Es gibt lediglich eine Beschränkung der Durchfahrtbreite in der Ausschläger Allee in Höhe der baulichen Einengung.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt:

1. Trifft es zu, dass die Verkehrsbelästigung für Rothenburgsort bei Einrichtung des Verwahrplatzes übersehen wurde?

Falls ja: Wie gedenkt der Senat den Fehler zu korrigieren?

Falls nein: Inwieweit wurde diese verkehrliche Situation in die Planung einbezogen?

Nein. Die Verkehrsbelastung in der Ausschläger Allee beträgt durchschnittlich 12 500 Kfz an Werktagen. Die täglich max.120 Fahrten von Abschleppfahrzeugen (jeweils 60 Hin- und Rückfahrten zum bzw. vom Verwahrplatz) haben nur einen verschwindend geringen Anteil an der Gesamtverkehrsbelastung (ordnung wird von der zuständigen Behörde als zumutbare Verkehrsbelastung angesehen. Staus wurden durch Abschleppfahrzeuge nicht verursacht.

2. Wann ist die Entscheidung getroffen worden, die Durchfahrt durch Rothenburgsort zu gestatten? Inwieweit wurden Überlegungen dazu in die Planungen für den Verwahrplatz mit einbezogen?

3. Weshalb wird das Votum des Bezirks nicht beachtet?

Die zuständige Behörde hat Ende Mai 2005 nach Abschluss einer Testphase entschieden, den Verkehr mit Abschleppfahrzeugen durch die Ausschläger Allee angesichts des geringen Anteils an der Gesamtverkehrsbelastung weiterhin zuzulassen.

Eine generelle Unterbindung der Durchfahrt für Abschleppfahrzeuge würde Umwegfahrten bei Abschleppvorgängen aus der Innenstadt, aus dem Nordosten, dem Norden, dem Westen sowie Südwesten zur Folge haben. Eine Nichtbeachtung von Geschwindigkeitsbeschränkungen durch die Fahrzeugführer konnte nicht festgestellt werden. Sie werden auch gehalten sein, unnötigen Lärm zu vermeiden sowie die Ladung und Ladeeinrichtungen gegen vermeidbaren Lärm besonders zu sichern.

4. Trifft es zu, dass der Umweg ober allgemein für LKW zulässige Straßen aus der Innenstadt zum Verwahrplatz ­ je nach Ausgangsort ­ zwischen zwei und vier Kilometer beträgt?

Nein.

5. Wie hoch schätzt der Senat den kostenmäßigen Mehraufwand pro Abschleppvorgang bei einer Verlängerung der Strecke um zwei (vier) Kilometer? Wie hoch ist der Anteil dieser Kosten am insgesamt vom Falschparker aufzuwendenden Betrag an Abschlepp- und Verwahrkosten? Falls sich dieser nicht beziffern lässt, inwieweit ist er relevant?

Die zuständige Behörde sieht von einer Schätzung des Mehraufwandes und der Mehrkosten ab. Die Abschleppunternehmen sind gemäß der „Leistungsbeschreibung über die Vergabe des Bergens, Abschleppens bzw. Beiseiteräumens von Fahrzeugen und Fahrzeugteilen auf Grund von Polizeimaßnahmen und Ordnungsmaßnahmen der Marktaufsichten der Bezirksämter in der Freien und Hansestadt Hamburg in der Zeit vom 1. Januar 2002 bis 31. Dezember 2006" unter Berufung auf veränderte Umstände berechtigt, Preiserhöhungen anzukündigen. Über die Preisanpassung wird dann im Wege der Verhandlung zwischen der zuständigen Behörde und den Unternehmen entschieden. Bei den Preisverhandlungen obliegt es den Abschleppunternehmen, das Erfordernis der Preiserhöhungen glaubhaft zu machen. Aktuell führen die zuständigen Behörden mit den Vertragsunternehmen Verhandlungen über die Neugestaltung der Preise.

6. Das bewährte Durchfahrtsverbot für LKW bewirkt seit seiner Einführung Umwege für ortsansässige Gewerbetreibende und für Anlieferer mit Ziel Hamburger Innenstadt, z. B. für alle Gemüse- und Blumenzüchter aus den Vier- und Marschlanden. Beide genannte Gruppen haben sich mit kleinen Umwegen zu Gunsten der Lebensqualität der Rothenburgsorter Bevölkerung arrangiert.

Warum wird zu Gunsten der Abschleppunternehmer und ggf. der ­ in der Regel nur einmal oder jedenfalls selten betroffenen ­ Falschparker eine für sie günstigere Sonderregel praktiziert?

7. Wessen Belange hält der Senat für schützenswerter als die Anliegen der Rothenburgsorter Bevölkerung, sodass er an der vorbezeichneten Regelung festhält?

8. Hält der Senat die Anliegen der Falschparker (kostengünstigerer Abschleppvorgang) für schützenswerter als die Anliegen der Blumen- und Gemüsebauern aus den Vier- und Marschlanden?

9. Weshalb fahren Abschleppfahrzeuge auch im Juni weiterhin durch den Stadtteil Rothenburgsort? Hat der Senat hier bewusst eine falsche Auskunft gegeben? Wenn nein, wer hat wann die Entscheidung zur Verlängerung der Testphase getroffen? Warum? Bis wann soll diese gelten?

10. Ist die angebliche Testphase mittlerweile ausgewertet? Mittels welcher Maßnahmen bzw. Erhebungen u. Ä. hat der Senat Erkenntnisse gewonnen? Welche? Wann wird die Vergleichstestphase ­ Abschleppverkehr ohne Durchfahrt durch Rothenburgsort ­ stattfinden? Sofern keine Vergleichserkenntnisse erlangt werden sollen, weshalb nicht? Wie soll dann eine Bewertung erfolgen?

11. Die Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 18/2217 enthüllt, dass der Senat bzw. die zuständige Behörde keine Ahnung hat (oder dieses vorgibt) über Fahrtzeiten, Strecken, Anzahlen von Abschleppvorgängen etc. Der Senat weiß auch noch gar nicht, mittels welcher Maßnahmen bzw. Erhebungen Erkenntnisse gewonnen werden sollen oder auch nur wann diese eingeleitet bzw. durchgeführt werden sollen.

Hat der Senat hier mittlerweile Klarheit erlangen können? Stützt sich der Senat allein auf die seitens der Abschleppunternehmer vorzulegenden Kalkulationsgrundlagen? Welche eigenen, polizeilichen bzw. sonstige behördlichen Erkenntnisse fließen in die Bewertung und die Verhandlungen ein?

Siehe Antwort zu 2. und 3.

12. Eine Fahrzeitverkürzung kommt nur bei Abschleppvorgängen aus der Innenstadt in Betracht, nicht jedoch aus dem Osten Hamburgs bzw. aus Richtung des Ring 2 (Wandsbek).

In welchem Maße (um wie viele Minuten) verkürzt sich die Fahrzeit der Abschleppfahrzeuge bei Nutzung der Schranken und Durchfahrt durch Rothenburgsort?

Im Vergleich zu welcher Strecke?

Wie sind diese Daten ermittelt worden?

Die zuständige Behörde hat keine Fahrzeitvergleichsmessungen und -berechnungen vorgenommen.

Wie hoch ist der Anteil an Abschleppvorgängen aus dem Innenstadtbereich (Anzahl/Vergleichswerte)?

Der Anteil beträgt etwa zwei Drittel.

13. Zu welchem Ergebnis haben die Preiserhöhungsverhandlungen mit den Abschleppunternehmern geführt? Welche Unternehmen waren hieran beteiligt?

14. Falls noch kein Ergebnis vorliegt, wann rechnet der Senat mit einem solchen?

Ziel ist, die Verhandlungen mit allen Unternehmen bis Ende Juli 2005 abzuschließen.

15. Inwieweit gibt es also nunmehr, wie in der Antwort Drs. 18/2061 ausgeführt, eine günstige Auswirkung auf die Kostenbelastung betroffener Bürger?

Die Antwort ist so zu verstehen, dass eine Preiserhöhung wegen Umwegfahrten und erhöhtem Aufwand insoweit vermieden wird.

16. Ist es zutreffend, dass es Abschleppunternehmen gibt, die zwar den Verwahrplatz beliefern, aber nicht mit einem Transponder ausgestattet wurden? Wenn ja, weshalb?

Nein.

17. Wie lange plant der Senat noch, auf Kosten des Stadtteils Rothenburgsort wenigen Abschleppunternehmen, mit denen Verträge bestehen, Vorteile zu verschaffen?

Siehe Vorbemerkung.