Zukunft des Klinikums Bremen-Mitte

Der Senat beantwortet die vorgenannte Große Anfrage wie folgt:

1. Welche Veranlassung ist für die aktuell vorgenommene Überarbeitung der Sanierungsstrategie für das Klinikum Bremen-Mitte (sogenannter Masterplan) gegeben, und welche Änderungen der ursprünglich getroffenen Annahmen und der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen werden dabei berücksichtigt?

Der Anlass für eine Überarbeitung des Masterplans für das Klinikum ergibt sich durch die nach wie vor nur begrenzten Mittel, durch die aktuell prognostizierte wirtschaftliche Situation des Klinikums bis 2012 und durch die zwischenzeitlich veränderten Rahmenbedingungen, insbesondere die Steigerung des Baupreisindexes und vereinbarte Tarifsteigerungen. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass die Umsetzung des Masterplans über eine Eigenrealisierung ­ abgesichert mit einer Bürgschaft durch die FHB ­ erfolgen soll.

Damit sind nachfolgende Zielsetzungen/Rahmenvorgaben verbunden

- Sicherstellung Baufertigstellung der Hauptmaßnahme (Teilersatzneubau) bis Ende 2012/Anfang 2013,

- Sicherstellung der Bedienung des Kredites nach Baufertigstellung,

- Sicherstellung eines positiven Betriebsergebnisses in 2013.

2. Welche Bestandteile des sogenannten Masterplans werden im Rahmen der aktuellen Überarbeitung angepasst?

Wesentliche Merkmale der Überarbeitung betreffen die Servicebereiche wie z. B. Logistik, Zentralapotheke und Bereiche des Facility Managements sowie eingetretene und erwartete Baupreissteigerungen. In der Prüfung befinden sich daher weitere Einsparungen im Bereich der Architektur/Bau und der technischen Gebäudeausstattung, um den Kostenrahmen einzuhalten. Darüber hinaus werden unter Berücksichtigung aktueller medizinischer Entwicklungen stationäre und ambulante Leistungen (MVZ/Integrierte Versorgungsformen) auf der Basis von Experteneinschätzungen geprüft und gegebenenfalls angepasst.

3. Mit welchem Betrag ist das zu erwartende Investitionsvolumen für die Umsetzung des überarbeiteten Masterplans zu beziffern?

Die Überarbeitung soll vor der Sommerpause abgeschlossen werden, sodass zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine verlässlichen Aussagen zum erwarteten Investitionsvolumen getroffen werden können.

4. Mit welcher zeitlichen Verzögerung für die Realisierung der Maßnahmen gegenüber der ursprünglichen Planungsvariante des sogenannten Masterplans und mit welchem Realisierungszeitpunkt für die aktuell geplanten Maßnahmen rechnet der Senat?

Die Fertigstellung der Hauptmaßnahme (Teilersatzneubau) ist im ursprünglichen Masterplan für Ende 2010 vorgesehen. Bei der Überarbeitung des Masterplans 2008 wird die Fertigstellung der Hauptmaßnahme unter der Voraussetzung einer stringenten, störungsfreien Projektabwicklung für Ende 2012/Anfang 2013 geplant.

5. Welche Gründe waren dafür maßgeblich, dass entgegen der ursprünglichen Zeitplanung für das PPP-Vergabeverfahren, die einen Vertragsbeginn mit dem PPPPartner bereits für Juli 2007 anstrebte, nunmehr erst im Februar 2008 die Entscheidung der Vergabestelle des Klinikums Bremen-Mitte zur Beendigung des Verfahrens bekannt gemacht wurde?

Im wettbewerblichen Dialog konnte zum Thema Finanzierung/Finanzierungssicherheiten keine Lösung gefunden werden. Als Finanzierungssicherheit wurde u. a. eine Standortsicherungserklärung der FHB erörtert. Diese Thematik bedurfte umfänglicher Abstimmungen innerhalb der Bieterkonsortien und deren Bankenvertreter sowie jeweils der Rückkopplung des KBM zur FHB. Im Februar 2007 wurde den Bietern der Entwurf einer Standortsicherungserklärung vorgelegt, der jedoch nicht deren Zustimmung fand. Im September 2007 wurde seitens der Bieter ein auf der Erklärung von Februar 2007 basierender Vorschlag für eine weitergehende Erklärung unterbreitet. Auf der Basis juristischer Expertisen und unter Abwägung der Risikoverteilung entschied die FHB, keine weitergehende Standortsicherungserklärung als die vom 9. Februar 2007 an die Bieter abzugeben. Das Klinikum Bremen-Mitte hat diese Entscheidung den Bietern am 18. Dezember 2007 mitgeteilt. Diese erklärten daraufhin im Januar 2008 schriftlich, dass auf dieser Basis eine Finanzierung des Projektes nicht zu ermöglichen sei. Aus diesem Grund wurde das Verfahren im Januar 2008 für beendet erklärt.

6. Trifft es zu, dass seitens der Senatskanzlei zu Beginn des Jahres 2007 mit dem Gesundheitsressort erörtert wurde, inwiefern seitens des Senats darauf hingewirkt werden könne, dass eine Vergabeentscheidung im laufenden PPP-Vergabeverfahren von der Vergabestelle erst nach der Bürgerschaftswahl im Mai 2007 getroffen wird?

Die inhaltliche und verfahrensmäßige Ausgestaltung eines derartigen Vergabeverfahrens obliegt der Vergabestelle. Aus den in der Antwort zu 5. dargestellten Abläufen wird im Übrigen deutlich, dass die notwendigen Entscheidungsgrundlagen für eine Vergabeentscheidung vor der Bürgerschaftswahl gar nicht gegeben waren.

7. Zu welchem Zeitpunkt wurde die Unmöglichkeit einer erfolgreichen Beendigung des PPP-Vergabeverfahrens seitens der Klinikum Bremen-Mitte bzw. seitens des Senats erkannt?

Nach Vorlage des Gutachtens der Rechtsanwaltskanzlei BBG & Partner im November 2007 und den Stellungnahmen der Bieter vom Januar 2008 zeichnete sich ab, dass das Dialogverfahren nicht erfolgreich beendet werden kann. Im Übrigen siehe Antwort zu Fragen 5 und 9.

8. Mit welchem Ziel wurden die Verhandlungen der Klinikum Bremen-Mitte mit den Dialogpartnern im PPP-Verfahren bezüglich der Formulierung einer bankenfähigen Standortsicherungserklärung auf der Grundlage des Entwurfs vom 9. Februar 2007, einschließlich der ergänzenden Erklärung der Senatorin für Gesundheit vom 23. April 2007, über den Sommer 2007 fortgeführt, wenn keine Bereitschaft seitens der Freien Hansestadt zur Abgabe einer Erklärung, die die Finanzierungsfähigkeit des Bauvorhabens seitens der Banken herstellt, gegeben war?

Der Senat der FHB hat u. a. mit der Erklärung vom 9. Februar 2007 gegenüber den Bietern im PPP-Vergabeverfahren seine Bereitschaft gezeigt, im Rahmen der bekannten Vorgaben (keine Bürgschaft oder bürgschaftsähnliche Erklärung) zur Lösung der Finanzierungsfähigkeit des Bauvorhabens beizutragen.

9. Aus welchem Grund wurde der erfolgreiche Abschluss der Dialogphase des PPPVergabeverfahrens seitens der Vergabestelle und seitens des Senats als unmöglich eingestuft, obwohl die seitens der Senatorin für Gesundheit formulierten Anforderungen an eine Garantieerklärung der Freien Hansestadt Bremen (keine selbstständige, verschuldensunabhängige Garantieerklärung, keine Bürgschaft) offenbar durch den überarbeiteten Entwurf einer Standortsicherungserklärung vom 7. September 2007 erfüllt werden?

Im Rahmen der unabhängigen Begutachtung des Vergabeverfahrens und insbesondere des Erklärungsentwurfs vom 7. September 2007 durch die Rechtsanwaltskanzlei BGG & Partner wurde der von den Bietern entwickelte Erklärungsentwurf als bürgschaftsähnlich und damit nicht konform mit den Vorgaben des Senats (Beschluss vom 18. Juli 2006) bewertet. Die Vorgaben des Senats waren allen Interessierten im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs mitgeteilt worden.

Sie stellten damit eine einheitliche Grundlage aller Interessierten für die Entscheidung zur Teilnahme am Dialogverfahren dar. Die Abgabe einer Erklärung entsprechend dem Entwurf vom 7. September 2007 hätte daher einen Vergaberechtsverstoß bedeutet, weil damit in wettbewerbsrelevanter Weise eine wesentliche Verfahrensgrundlage geändert worden wäre.

10. Welche Kriterien waren für die Auswahl des Gutachters maßgeblich, der das Rechtsgutachten zu dem weiteren Vorgehen der Freien Hansestadt Bremen im Hinblick auf das Vergabeverfahren im Herbst 2007 angefertigt hat, in dem verschiedene Szenarien für die Fortführung bzw. die Beendigung des Vergabeverfahrens entwickelt und bewertet werden und bestanden zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Gutachter bis dahin bereits Geschäftsbeziehungen?

Das beauftragte Rechtsanwaltsbüro war in der Vergangenheit bereits in verschiedenen Angelegenheiten für die Freie Hansestadt Bremen tätig. Die Auswahl für das hier in Rede stehende Rechtsgutachten erfolgte aufgrund der ausgewiesenen Kenntnisse und Erfahrungen des Rechtsanwaltsbüros in den für das Gutachten maßgeblichen Rechtsgebieten.

11. Wurde in dem in Frage 10 angesprochenen Gutachten auch die Fortführung des PPP-Vergabeverfahrens mit Abgabe einer Bürgschaft der Freien Hansestadt Bremen als Variante untersucht, und aus welchem Grund wurde dies gegebenenfalls untersucht, wenn seitens des Senats keine Bereitschaft bestand, eine Bürgschaft oder eine bürgschaftsähnliche Erklärung abzugeben?

Der Senat hat in seiner Entscheidungsfindung alle in Betracht kommenden Handlungsalternativen und deren rechtliche Konsequenzen einbezogen.

12. Wurde den von der Senatorin für Finanzen, Frau Bürgermeisterin Linnert, in einem Interview mit der Zeitung taz vom 6. Oktober 2007 erhobenen Vorwürfen, eine interessierte Seite habe den senatsinternen Entwurf einer Standortsicherungserklärung Investoren zugespielt, nachgegangen, und haben sich gegebenenfalls Grundlagen für die Einleitung disziplinarrechtlicher Maßnahmen ergeben?

Der Senat hat auch die Frage begutachten lassen, ob durch die Herausgabe des Entwurfs einer modifizierten Erklärung an die Dialogpartner Ansprüche gegen die Freie Hansestadt Bremen auf Abgabe einer solche Erklärung entstanden sein könnten. Die Rechtsanwaltskanzlei BGG & Partner hat dies verneint. Sie stellte letztendlich fest, dass zu keinem Zeitpunkt ein Anspruch auf eine Bürgschaft bzw. eine bürgschaftsgleichen Erklärung bestand und auch nicht entstanden ist. Für eine weitere Untersuchung dieses Vorgangs bestand daher kein Anlass.

13. Trifft es zu, dass eine Rechtsanwältin der Rechtsanwaltskanzlei Büsing, Müffelmann und Theye zur Begleitung des Vergabeverfahrens hinzugezogen wurde, der von der Senatorin für Finanzen in dem in Frage 12 angesprochenen Interview öffentlich geübten Kritik an der Arbeit der Kanzlei und wird der Senat bzw. die Klinikum Bremen-Mitte auch künftig die Dienste der Kanzlei in Anspruch nehmen?

Der Senat arbeitet ­ abhängig vom Einzelfall ­ mit verschiedenen Bremer Kanzleien zusammen. Die in der Frage genannte Kanzlei hat das Vergabeverfahren im Auftrag der Klinikum Bremen-Mitte begleitet. In dem angesprochenen Interviewpassus zur Kanzlei ging es nicht um das hier angesprochene Thema.