Jugendamt

Feuerbergstraße: Psychopharmaka und therapeutische Maßnahmen

Die Akteneinsicht und die Antworten des Senats der Drsn. 18/2204 und 18/1925 geben nicht nur Anlass zur Sorge, sondern erfordern auch verschiedene Nachfragen zur Verabreichung von Psychopharmaka an die Jugendlichen. Während die zuständige Behörde die Auffassung vertritt, dass für die Gabe von Neuroleptika keine spezielle Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten nötig ist (Drs. 18/2204), bezweifeln Juristen und Fachärzte diese Praxis. Demzufolge genügt eine generell vorab erteilte Zustimmung zu einer ärztlichen Behandlung den rechtlichen Anforderungen einer Neuroleptikagabe nicht. Unklar ist zudem, ob und wie die Sorgeberechtigten über Umfang und mögliche Folgen der Pharmakotherapie aufgeklärt worden und auch dazu ihr Einverständnis erklärt haben. In diesem Zusammenhang besteht der Verdacht der Körperverletzung, der einer weiteren Klärung bedarf. Offen ist zudem, wie und in welchem Umfang die Jugendlichen in der Einrichtung psycho- und verhaltenstherapeutisch betreut werden.

Ich frage den Senat:

I. Vergabe von Psychopharmaka/Neuroleptika in der Einrichtung

1. Bei wie vielen der zehn Jugendlichen, die Psychopharmaka erhalten haben, bestand zum Zeitpunkt der Aufnahme in die GUF

a) eine Vormundschaft der Eltern bzw. eines Elternteils?

b) eine Vormundschaft des FIT?

c) eine Vormundschaft anderer Art? (Bitte benennen.)

d) eine Teilvormundschaft der Eltern bzw. eines Elternteils? (Bereiche bitte jeweils benennen.)

Das Sorgerecht bzw. die Vormundschaft lag bei 10 Minderjährigen zum Zeitpunkt der Aufnahme in der Geschlossenen Unterbringung bei folgenden Personen: Sorgerecht bzw. Vormundschaft Anzahl Minderjährige Eltern/bzw. ein Elternteil haben/hat das Sorgerecht 4

Die Vormünderin des Familieninterventions-Teams (FIT) hat das Aufenthaltbestimmungs- und Erziehungsrecht.

Die Gesundheitssorge liegt bei den Eltern.

Die Vormünderin des Familieninterventions-Teams (FIT) hat das Aufenthaltbestimmungs- und Erziehungsrecht und die Gesundheitssorge.

Sorgerecht bzw. Vormundschaft Anzahl Minderjährige

Die Vormünderin des Familieninterventions-Teams (FIT) hat die Vormundschaft.

Ein anderes Jugendamt hat das Aufenthaltsbestimmungs- und Erziehungsrecht und die Gesundheitssorge.

Gesamt 10

2. Bei wie vielen Jugendlichen, die Psychopharmaka erhalten haben, bestand zum Zeitpunkt der Erstverordnung durch einen Arzt

a) eine Vormundschaft der Eltern bzw. eines Elternteils?

b) eine Vormundschaft des FIT?

c) eine Vormundschaft anderer Art? (Bitte benennen.)

d) eine Teilvormundschaft der Eltern bzw. eines Elternteils? (Bereiche bitte benennen.)

Bei der Erstverordnung von Psychopharmaka durch einen Arzt hatten das Sorgerecht bzw. die Vormundschaft folgende Personen: Sorgerecht bzw. Vormundschaft Anzahl Minderjährige Eltern/bzw. ein Elternteil haben/hat das Sorgerecht 3

Die Vormünderin des Familieninterventions-Teams (FIT) hat das Aufenthaltbestimmungs- und Erziehungsrecht.

Die Gesundheitssorge liegt bei den Eltern.

Die Vormünderin des Familieninterventions-Teams (FIT) hat das Aufenthaltbestimmungs- und Erziehungsrecht und die Gesundheitssorge.

Die Vormünderin des Familieninterventions-Teams (FIT) hat die Vormundschaft.

Ein anderes Jugendamt hat das Aufenthaltsbestimmungs- und Erziehungsrecht und die Gesundheitssorge.

Gesamt 10

3. Liegt eine spezielle Einverständniserklärung der Vormünder zur Behandlung der Jugendlichen mit Psychopharmaka vor?

Wenn ja, in wie vielen Fällen?

Wenn ja, wo ist diese dokumentiert?

Wenn ja, seit wann wird eine solche Einverständniserklärung eingeholt?

Wenn nein, warum nicht?

4. Bei wie vielen Jugendlichen, die seit Bestehen der Einrichtung Psychopharmaka erhielten, erklärte

a) das FIT als Vormund sein Einverständnis?

b) erklärten die Eltern ihr Einverständnis?

c) erklärten andere Sorgeberechtigte/Vormünder als oben genannt ihr Einverständnis zur Behandlung mit Psychopharmaka?

Die bis auf einen begründeten Ausnahmefall vorliegenden Einverständniserklärungen zur Durchführung erforderlicher medizinischer Behandlungen umfassen nach Auffassung der zuständigen Stellen auch das Einverständnis zu einer notwendigen Behandlung mit Psychopharmaka.

5. Lagen dem behandelnden Jugendpsychiater die Einverständniserklärungen der Vormünder zur Behandlung mit Psychopharmaka in schriftlicher Form vor?

Wenn ja, in wie vielen Fällen?

Wenn nein, warum nicht?

Welche Art von Einwilligungen zur Behandlung der Jugendlichen mit Psychopharmaka lagen dem behandelnden Jugendpsychiater ansonsten vor?

Diese Frage kann nur durch die behandelnden Fachärzte beantwortet werden. Eine entsprechende Recherche war in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.

6. Wie häufig und wann wurden Gespräche zwischen dem behandelnden Jugendpsychiater, der für die Verordnung der Neuroleptika/Psychopharmaka zuständig ist, und dem FIT als Vormund der Jugendlichen hinsichtlich der Behandlung mit Psychopharmaka/Neuroleptika und über Wirkung und Nebenwirkung geführt? (Bitte auflisten.)

Es wurden zwei Gespräche geführt, am 02. Juni 05 und am 22. Juni 05.

7. Wie häufig und wann wurden die unter Frage 6. genannten Gespräche mit

a) den Eltern als Vormund

Über solche Gespräche hat die Einrichtung nur in Einzelfällen aufgrund von Angaben in Dokumenten Kenntnis. Die Frage könnte nur durch eine Umfrage bei den behandelnden Fachärzten beantwortet werden. Eine entsprechende Recherche war in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.

b) anderen Vormündern (Bitte benennen.) hinsichtlich der Behandlung mit Psychopharmaka geführt? (Bitte auflisten.)

Siehe Antwort zu I. 6.

8. In Krisensituationen wurden zusätzlich Psychopharmaka verabreicht.

Welches Einverständnis der Vormünder liegt dieser zusätzlichen Behandlung zugrunde?

Siehe Antwort zu I. 3. bis 4. c).

Wer verabreichte die Medikamente in den Krisensituationen?

Die Medikamente wurden entweder durch einen Arzt des psychiatrischen Notdienstes oder durch das Betreuungspersonal verabreicht.

Wurde in allen Fällen ein Jugendpsychiater hinzugezogen?

Nein.