Bericht über die Entwicklung des Studienganges Internationales Wirtschaftsrecht in St Petersburg in den Jahren

1. Bürgerschaftliches Ersuchen

Die Bürgerschaft hat in ihrer 4. und 5. Sitzung am 12. und 13. Mai 2004 den Senat ersucht,

- zu berichten, wie sich der Studiengang „Internationales Wirtschaftsrecht" in St. Petersburg in den Jahren 2003/2004 entwickelt hat

- zu prüfen, ob in Zusammenarbeit mit der Handelskammer und der Universität Hamburg auch in Kaliningrad der Zusatzstudiengang „Internationales Wirtschaftsrecht" eingerichtet werden kann und der Bürgerschaft bis zum 31. Dezember 2004 zu berichten.

2. Bericht über die Entwicklung des Studienganges „Internationales Wirtschaftsrecht" in St. Petersburg in den Jahren 2003/2004

Die Handelskammer Hamburg hat in ihrer Stellungnahme vom 12. November 2004 mitgeteilt: Ende Oktober 2004 hat ­ nach zwei erfolgreichen Durchläufen in den Winterhalbjahren 2002/2003 und 2003/2004 ­ der 3. Studiengang „Internationales Wirtschaftsrecht" im Haus der Deutschen Wirtschaft in St. Petersburg begonnen. Er wird bis Ende Mai 2005 dauern und umfasst, um mehrere Themenkomplexe erweitert, nunmehr 13 (nach bisher 11) Vorlesungsblöcke. Kooperationspartner in dem Projekt sind weiterhin die Handelskammer Hamburg, das Institut für Recht der Wirtschaft der Universität Hamburg, der DAAD gemeinsam mit dem Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft sowie die Juristische Fakultät der Staatlichen Universität St. Petersburg.

Die Zahl der Teilnehmer hat sich mit 29 (nach 15 und 24 bei den ersten Durchgängen) nochmals erhöht. Zu etwa einem Drittel besteht die Gruppe aus Studenten der höheren Semester der Juristischen Fakultät der Staatlichen Universität St. Petersburg. Mit der Fakultät wurde vereinbart, dass deren Studenten aus dem Aufbaustudium „Commerzrecht", wenn sie den Studiengang erfolgreich abschließen, sich diesen auf ihr Studium anrechnen lassen können. Im Übrigen steht der Studiengang weiterhin auch Nichtjuristen offen, sofern sie über das erforderliche juristische Grundwissen verfügen.

Insgesamt hat sich das Interesse an dem Studiengang weiter verstärkt; durch die wiederholte gezielte Bewerbung in mehreren St. Petersburger Hochschulen, sonstigen Institutionen und in St. Petersburger Medien wie auch auf Grund der Weiterempfehlung durch die bisherigen Teilnehmer hat er einen guten Bekanntheitsgrad erreicht. Zu verzeichnen ist dieses Mal ferner eine höhere Qualifikation der Bewerber in Bezug auf Beherrschung der deutschen Sprache und juristische Vorbildung. Im Sommerhalbjahr 2004 hat die Vertretung der Handelskammer in St. Petersburg zudem erstmals einen Intensiv-Deutschkurs angeboten, der in das spezifische Vokabular aus Wirtschaft und Recht einführt und von dem Teilnehmer am 3. Studiengang bereits Gebrauch gemacht haben.

Am 5. November dieses Jahres wurde in der Handelskammer Hamburg eine Vereinbarung über die Gründung eines „Deutsch-Russischen Instituts für Wirtschaft und Recht" unterzeichnet. Vertragspartner sind das Institut für Recht der Wirtschaft der Universität Hamburg und die Juristische Fakultät der Staatlichen Universität St. Petersburg; Kooperationspartner ist die Handelskammer Hamburg.

Neben zahlreichen anderen Aufgaben wird das Institut vor allem den Studiengang weiterentwickeln.

BÜRGERSCHAFT Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft Bürgerschaftliches Ersuchen zur Entwicklung eines Studienganges „Internationales Wirtschaftsrecht" in Kaliningrad

Stellungnahme der Universität vom 30. Dezember 2004:

Die Universität übernimmt die Bewertung der Handelskammer vom 12. November 2004. Die positive Entwicklung des Studienganges in St. Petersburg rechtfertige eine weitere Unterstützung dieses Projektes durch die Universität. Die Universität werde, wie schon in der Vergangenheit, im Rahmen der Möglichkeiten die Weiterentwicklung dieses gut angenommenen Studienganges fördern.

3. Prüfung, ob in Zusammenarbeit von Handelskammer Hamburg und Universität Hamburg auch in Kaliningrad ein Studiengang „Internationales Wirtschaftsrecht" eingerichtet werden kann

Die Handelskammer hat über den Stand ihrer Bemühungen in der oben genannten Stellungnahme mitgeteilt: „Die Sondierungsgespräche, welche die Vertretung der Handelskammer in Kaliningrad geführt hat, kommen zu folgendem Ergebnis:

Auch für Kaliningrad ist ein breites Interesse an Weiterbildung gerade auf wirtschaftsrelevanten Gebieten und daher auch an einem Studiengang über internationales Recht zu unterstellen. Er könnte an mehreren Kaliningrader Hochschulen mit einschlägigen Ausbildungsgängen wie auch außerhalb der Hochschulen beworben werden. Für eine Kooperation bei der Durchführung stünde auf russischer Seite die Juristische Fakultät der Staatlichen Universität Kaliningrad zur Verfügung.

Desgleichen hat in den letzten Jahren das Interesse am Erlernen der deutschen Sprache in der jungen Generation in Kaliningrad zugenommen. In den Schulen ist Deutsch neben Englisch die etablierte zweite Fremdsprache, die gewählt werden kann und für die sich Schülerinnen und Schüler häufig entscheiden.

Mit einem gewissen Bewerberpotential, das die Voraussetzungen für die Teilnahme am Studiengang ­ sehr gute Deutschkenntnisse und Basiswissen im Recht ­ erfüllt, kann daher gerechnet werden. Im Vergleich zu St. Petersburg wird es allerdings erheblich geringer sein ­ die Stadt Kaliningrad zählt etwa 425.000 Einwohner, das gesamte Kaliningrader Gebiet knapp 1 Mio., während St. Petersburg 5,5 Mio. Einwohner hat. Von Teilnehmerzahlen wie in St. Petersburg ist daher nicht auszugehen.

Die organisatorischen Rahmenbedingungen ­ insbesondere Flugverbindungen, Unterbringung der Dozenten, Räumlichkeiten ­ sind in Kaliningrad vergleichsweise ungünstiger. Die Durchführung des Konzepts wird daher mit deutlich höheren Kosten als in St. Petersburg verbunden sein.

Grundsätzlich erscheint die Einrichtung des Studiengangs in Kaliningrad möglich, sofern dafür Dozenten zur Verfügung stehen. Der Aufwand pro Teilnehmer lässt sich jedoch zurzeit noch nicht verlässlich abschätzen."

Die Universität Hamburg schätzt in der Stellungnahme ihres Vizepräsidenten Prof. Dr. Hansmann vom 30. Dezember 2004 die Möglichkeiten für die Einrichtung des Studienganges in Kaliningrad derzeit nicht sehr optimistisch ein: „Im Hinblick auf die Idee, einen Studiengang in Kaliningrad analog zum „Petersburger Modell" einzurichten, ist die Universität deutlich skeptischer. Zwar kommt die Handelskammer in ihrer Bewertung zu dem Ergebnis, dass auch in Kaliningrad ein Studiengang „Internationales Wirtschaftsrecht" auf Interesse stoßen würde; die Frage sei jedoch, ob die hierfür notwendigen Ressourcen derzeit wirklich von Hamburger Seite zur Verfügung gestellt werden können. Die Universität Hamburg vertritt die Haltung, dass ­ gerade in Anbetracht der begrenzten Ressourcen ­ eine Konzentration auf besonders viel versprechende internationale Kooperationen angebracht ist.

Die existierenden Projekte sollten zunächst konsolidiert, neue nur nach strengen Maßstäben der Wirtschaftlichkeit und des akademischen Nutzens begonnen werden. Aus diesem Grund spricht sich die Universität dafür aus, den Studiengang in St. Petersburg zunächst in den Mittelpunkt zu stellen. Die Universität würde sich einer möglichen Aktivität in Kaliningrad zwar nicht verschließen, sieht aber derzeit nur geringe Möglichkeiten einer Förderung solcher Aktivitäten aus den ihr nur begrenzt zur Verfügung stehenden zentralen Ressourcen."

4. Stellungnahme des Senats

Der Senat sieht den Studiengang „Internationales Wirtschaftsrecht" in St. Petersburg auf erfolgreichem Wege.

Der Senat hält mit der Universität Hamburg den Planungsstand eines Studiengangs „Internationales Wirtschaftsrecht" in Kaliningrad für noch nicht weit genug gediehen, um eine auf verlässlichen Fakten basierende Beurteilung abzugeben.

Vordringlich ist die Klärung der Frage, ob und unter welchen Bedingungen Dozentinnen und Dozenten für weitere Studiengänge dieser Art aus Universität, Firmen und Rechtsanwaltschaft gewonnen werden können. Dabei ist im Auge zu behalten, dass bei der Konkurrenz um knappe Ressourcen nicht erfolgreiche Projekte gefährdet werden. Erst wenn eine gesicherte Abschätzung der in Kaliningrad insgesamt aufzubringenden Kosten und finanziellen Beiträge von dritter Seite vorliegt und die Finanzierungslücke bekannt ist, wird der Senat seine Meinungsbildung wieder aufnehmen.

5. Petitum:

Der Senat beantragt, die Bürgerschaft wolle von den Ausführungen in dieser Drucksache Kenntnis nehmen.