Verbraucherschutz

Mit dem Ziel, die Hamburger Verwaltung strukturell für die Herausforderungen der nächsten 30 bis 40 Jahre neu aufzustellen, kommt auch auf die Bezirke ein erheblicher Veränderungsdruck zu. Dabei sind hergebrachte Verwaltungseinheiten zu hinterfragen, die ihren Ursprung teilweise in staatlichen Versorgungsstrukturen aus der Kriegs- bzw. unmittelbaren Nachkriegszeit haben.

Eine besondere Stellung der Bezirksämter, die Teil der einheitlichen Hamburger Verwaltung sind, liegt auch darin begründet, dass ihre Arbeit durch die direkt gewählten Bezirksversammlungen, die rechtlich den Status von Verwaltungsausschüssen besitzen, begleitet und kontrolliert wird. Dies ist Ausdruck der besonderen Nähe der bezirklichen Leistungen zur örtlichen Bevölkerung und damit Verpflichtung für die Verantwortlichen zu besonders sensiblem Umgang mit Anliegen der Bürgerinnen und Bürger.

Der Senat beabsichtigt, die Strukturen der Hamburger Verwaltung grundlegend neu zu ordnen. Ein wesentlicher Grundsatz für die strukturelle Ausgestaltung ist die Zweistufigkeit. Der Senat hat bereits konsequent die in Hamburg vorhandenen Mittelebenen (z. B. Oberfinanzdirektion, Polizeidirektionen, Feuerwehrdirektion) in den Jahren 2001 bis 2004 abgeschafft.

Auf der Durchführungsebene gibt es insbesondere mit den Bezirks- und Ortsämtern eine formal zweistufige Struktur.

Die Ortsämter haben im Laufe der Zeit bereits weitgehend ihre ­ früher umfangreicheren ­ Aufgaben an neu gegründete Kundenzentren abgegeben bzw. an das Bezirksamt oder zu Gunsten einer Aufgabenzentralisierung bei den Bezirksämtern und Fachbehörden verloren. Der Senat schlägt deshalb vor, die formale Verwaltungsebene der Ortsämter aufzulösen und ihre kundenorientierten Restaufgaben auf die einzurichtenden fachlichen Dienstleistungszentren zu übertragen sowie die verbleibenden Aufgaben der Gremienbetreuung und der allgemeinen Verwaltung bei den jeweiligen Bezirksämtern zusammenzufassen.

Die Bezirksämter sollen nach Organisationsvorgaben der Finanzbehörde und unter Beteiligung der Fachbehörden gleichartig strukturiert werden und insbesondere die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen qualitativ und quantitativ einheitlich erbringen. Ausgehend von der Nachfrage der Bürger und Unternehmen sollen die Bezirksämter drei fachliche sowie einen Leitungs- und Verwaltungsbereich umfassen:

Damit führt der Senat eine stringente Grundorganisation der Bezirksämter ein, die sich an verschiedenen Lebenslagen der Bürgerinnen und Bürger orientiert:

­ Das Dezernat „Bürgerservice" steht für alle klassischen Bürgerdienstleistungen vor Ort zur Verfügung.

­ Das Dezernat „Soziales" umfasst das „Sozialraummanagement", zu dem neben den staatlichen Transfer- und Beratungsleistungen auch z. B. die Stadtteilkultur gehört.

­ Das Dezernat „Wirtschaft, Bauen und Umwelt" umfasst das „Management des Öffentlichen Raums", zu dem z. B. die bezirkliche Wirtschaftsförderung, das Bauwesen sowie die Gewerbeordnung gehören.

­ Die Zuordnung der Bereiche Verbraucherschutz und Gesundheit wird vom Senat noch überprüft.

Sämtliche bürgernahen Dienstleistungen werden erstmals in einem kundenfreundlichen Netz dezentraler Dienstleistungszentren erbracht. Kap. 2.2, S. 12ff.).

Diesen Dienstleistungszentren werden jeweils Einheiten in den Bezirksämtern übergeordnet, die neben bezirkszentralen Fachaufgaben die interne fachliche Steuerung über die Dienstleistungszentren ausüben.

Der Bereich „Steuerung und Service" ist die zentrale Dienstleistungseinheit für die anderen Bereiche eines jeden Bezirksamtes. Im Bereich „Steuerung und Service" werden die Dienstaufsicht, die Rechtsangelegenheiten und Widerspruchsverfahren des Bezirksamtes gebündelt.

Zudem wird er für die Ressourcensteuerung, das Personalmanagement und die allgemeine Verwaltung des Bezirksamtes zuständig sein.

In diese Grundorganisation der Bezirksämter werden die von den Fachbehörden im Rahmen der Entflechtung übernommenen Durchführungsaufgaben eingeordnet.

Entflechtung von Durchführungsaufgaben

In Hamburg werden zahlreiche Durchführungsaufgaben von Fachbehörden wahrgenommen.

Dies führt in vielen Fällen zu Doppelarbeit in den Fachbehörden und Bezirksämtern und nur schwer nachvollziehbaren Zuständigkeitsregelungen. Außerdem werden Verwaltungsverfahren verzögert und verkompliziert sowie für Bürger und Unternehmen intransparent.

Ausgehend von den Jesteburger Ordnungskriterien sollen Durchführungsfunktionen im Zweifel bei den Bezirksämtern konzentriert werden.

Zentrales Leitmotiv der Verwaltungsreform ist daher, bürgerorientierte Durchführungsaufgaben, soweit es fachlich und verwaltungsökonomisch vertretbar ist, auf der Ebene der Bezirksämter zu konzentrieren, um eine Trennung der Durchführungsaufgaben von den ministeriellen und fachlich-steuernden Aufgaben zu erreichen.

Des Weiteren führt die organisatorische Trennung der operativen Aufgabendurchführung von Aufsichts- und Steuerungsinstanzen zur Weiterentwicklung effektiver Steuerungsinstrumente. Dies ist heute bereits bei verselbstständigten Einheiten wie Landesbetrieben oder öffentlichen Unternehmen oder auch bei den Bezirksämtern durch Globalrichtlinien und Finanzkontrollinstrumente der Fall.

Nähere Erläuterungen und Begründungen zu den einzelnen übertragenen Aufgaben finden sich, nach Behörden geordnet, in Kapitel 3, S. 29ff. (Entflechtung von Durchführungsaufgaben).

Konkretisierung und Stärkung der Rechte der Bezirksversammlungen

Außerdem ist es das Ziel des Senats, die demokratisch gewählten Bezirksversammlungen zu stärken. Konkretisierte und gestärkte Rechte der Bezirksversammlungen stehen nicht im Widerspruch zum verfassungsrechtlichen Status Hamburgs als Einheitsgemeinde. Eine moderne Metropole lebt von ihrer Vielfalt, die eine Stadt erst interessant macht. Wenn sich Bezirke in Grenzen unterschiedlich entwickeln, weil ihre Bezirksversammlungen unterschiedliche Schwerpunkte setzen, dann ist dies Ausdruck des politischen Willens der Bevölkerung vor Ort. Die Möglichkeit, die Entwicklung des eigenen Bezirks nachhaltiger als bisher mitgestalten zu können, ist Voraussetzung für ein stärkeres lokales Engagement und Interesse an stadtteilbezogenen Themen der Bürgerinnen und Bürger. Einzelheiten finden sich in Kapitel 4, S. 47ff.

Gesamtstädtische Interessen in der Bauleitplanung

Um gesamtstädtische Interessen insbesondere im Bereich der Bauleitplanung flexibler durchsetzen zu können, wird die Möglichkeit der Festlegung planungsrechtlicher Vorbehaltsgebiete eingeführt, in denen zeitlich befristet die gesamte Bauleitplanung und Baugenehmigungsverfahren für Neu- und Umbauvorhaben durch die BSU durchgeführt werden. Siehe dazu Kapitel 5, S. 56ff.

Kundenorientierte Optimierung von Verwaltungsprozessen

Neben der kundenorientierten Gestaltung des Aufbaus der Bezirksverwaltung kommt einer kundenfreundlichen Optimierung der Geschäftsprozesse der Verwaltung eine entscheidende Bedeutung zu. Eine Optimierung der Geschäftsprozesse setzt voraus, dass verstärkt Verfahrensmanager den teilweise komplizierten verwaltungsinternen Abstimmungsprozess für die Kundinnen und Kunden übernehmen und Verfahrenslaufzeiten verkürzt werden.

Personalmanagement

Das vom Senat mit dieser Reform verfolgte Ziel ist es, die Attraktivität der Arbeit in der Bezirksverwaltung weiter zu stärken und einen intensiveren Austausch des Personals zwischen Fachbehörden und Bezirksämtern zu erreichen.

Dazu müssen insbesondere bezirkliche Dienstposten für Bewerberinnen und Bewerber aus Fachbehörden attraktiver gemacht werden. Über die Ergebnisse wird der Senat nach Erarbeitung eines abgestimmten Konzeptes berichten. Die einzelnen Maßnahmen zur Erreichung dieses Ziels finden sich in Kapitel 7, S. 67ff. (Personalmanagement).

Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Reformprozess Voraussetzung für das Gelingen einer umfassenden Verwaltungsreform ist die Unterstützung der Beschäftigten der Freien und Hansestadt Hamburg, die mit großem Engagement für die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt arbeiten. Von Beginn an sind die Gewerkschaften deshalb an prominenter Stelle im Beirat der Verwaltungsreform vertreten. Damit ist schon in der Konzeptionsphase ein vollständiger und äußerst zeitnaher Informationsfluss gewährleistet worden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kennen die Verhältnisse und etwaigen Problemlagen in den einzelnen Dienststellen am besten. Deshalb war ihre aktive Mitwirkung am Diskussionsprozess von besonderer Bedeutung. Diese hat eine Reihe von konstruktiven Hinweisen erbracht, welche im weiteren Verlauf des Reformvorhabens nutzbringend aufgenommen werden konnten.

Auch den Beschäftigten ist klar, dass sich am Ende eines umfassenden Reformprozesses nicht jeder an dem Arbeitsplatz wieder finden kann, den er vorher innegehabt hat.

Der Senat hat mehrfach betont, dass mit der Bereitschaft zur Mobilität und zur Übernahme veränderter Aufgaben oder größerer Eigenverantwortung jede Beschäftigte und jeder Beschäftigte der Freien und Hansestadt Hamburg auch zukünftig einen sicheren Arbeitsplatz haben wird.

Der Senat setzt deshalb wie schon in der Vergangenheit auf eine rechtzeitige, offene und konstruktive Zusammenarbeit mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, ihren Personalräten und den Gewerkschaften. Er hat alle geäußerten Informations- und Diskussionsbedarfe von Arbeitnehmervertretungen umfassend durch die Verantwortlichen für die Verwaltungsreform erfüllt und wird auch in den weiteren Phasen für eine rechtzeitige Information aller Beteiligten sorgen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind darüber hinaus aufgerufen, sich in der anstehenden Umsetzungsphase frühzeitig in die Prozessgestaltung einzubringen, um damit von Anfang an Einfluss auf die Qualität der Dienstleistungen, die zukünftigen organisatorischen Strukturen und die veränderten Arbeitsbedingungen zu nehmen.

2. Reform der bezirklichen Strukturen

Aufbauorganisation

Die Reform der bezirklichen Strukturen orientiert sich an den für die Verwaltungsreform insgesamt maßgeblichen Grundsätzen:

­ Schaffung flacher Hierarchien

­ Einführung schlanker, transparenter und kundenorientierter Strukturen

­ Orientierung an den Lebensgewohnheiten der Bürger

­ Bereinigung unnötiger Schnittstellen

­ Vermeidung von Doppelarbeit und Reibungsverlusten

­ Zusammenführung von Aufgabe, Kompetenz und Verantwortung auf der örtlich jeweils zuständigen Ebene

Die derzeitige Struktur der Bezirksämter genügt diesen Anforderungen nicht im ausreichenden Maße.

Die Bezirksämter sind heute in vier unterschiedlich geschnittene Dezernate gegliedert. Darüber hinaus gibt es pro Bezirk ein bis vier Ortsämter. Daneben gibt es die 18 (zukünftig 22) Kundenzentren.

Die Dezernate sind von den Bezirksämtern unterschiedlich gebildet worden, was auch in den Bezeichnungen zum Ausdruck kommt. Lediglich das Baudezernat gibt es einheitlich in allen Bezirksämtern.

Die bezirklichen Aufgaben werden in Ämtern und Abteilungen wahrgenommen, die zwar gleich bezeichnet sind, aber innerhalb der Bezirksämter jeweils unterschiedlichen Dezernaten zugeordnet sind:

­ Einwohneramt, Grundsicherungs- und Sozialamt, Jugendamt und Standesamt,

­ Gesundheits- und Umweltamt, Verbraucherschutzamt,

­ Innerhalb des Bauamtes die Verwaltungsabteilung, Stadtplanungsabteilung, Bauprüfabteilung, Tiefbau-, Gartenbau- und Friedhofsabteilung sowie Naturschutzreferat,

­ Rechtsamt, Verwaltungsamt, Beauftragte für Beschäftigungsförderung und Beauftragte für Wirtschaftsförderung.

In nahezu allen Bereichen (Ämtern und Abteilungen) wird unmittelbarer Bürgerservice für die örtliche Bevölkerung erbracht.

Schwachstellen der bisherigen Organisation liegen nicht nur in der von Bezirksamt zu Bezirksamt unterschiedlichen internen Organisationsform, die Vergleiche zwischen den Bezirksämtern erschwert und Bürgerinnen und Bürger verwirrt (wenn unterschiedliche Bezeichnungen für die Dienstleistungen bestehen). Komplex ist auch die Verantwortungsteilung innerhalb der aufzulösenden Ortsämter. Dienstrechtlich sind die Abteilungen dem Ortsamtsleiter unterstellt, von ihrer Fachaufgabe her wiederum den Fachdezernenten des Bezirksamtes.

Die bisherige Organisationsstruktur ergibt sich vereinfacht aus folgendem Organigramm.

Dezernat 1 Dezernat 2 Dezernat 3 Dezernat 4

HH-Mitte........ Verwaltung Jugend, Soziales Bau Gesundheit, Verbraucherschutz Altona........... Verwaltung, Recht Bürgerservice Bau Jugend, Gesundheit, Umwelt Eimsbüttel........ Verwaltung, Recht Jugend, Soziales Bau Gesundheit, Verbraucherschutz HH-Nord......... Verwaltung Recht, Jugend, Soziales Bau Gesundheit, Umwelt, Verbraucherschutz Wandsbek........ Verwaltung Recht, Gesundheit, Verbraucherschutz Bau Jugend, Soziales Bergedorf......... Verwaltung Recht, Gesundheit, Verbraucherschutz Bau Jugend, Soziales Harburg.......... Verwaltung, Recht Jugend, Soziales Bau Bürgerservice, Gesundheit, Verbraucherschutz