Die Fachbehörden haben ausgewählte Verfahren die den o a Kriterien entsprechen überprüft

Grundsätzlich sind alle Massenverfahren der Hamburger Verwaltung bereits weitgehend standardisiert, d. h., die Vorgänge werden auf elektronischer Basis bearbeitet (z. B. Sozialhilfegewährung, Wohngeld, BAföG, Einwohnermeldewesen, Ordnungswidrigkeiten- und Bußgeldverfahren, Kassenwesen und Vollstreckung, Bauwesen, Personenstands- und Ausländerwesen, Polizei (Vorgangsbearbeitung Anzeigenverfolgung Verkehrsüberwachung), Steuerbearbeitung (Fiscus), Gerichtsverwaltung, Vorgangsbearbeitung Staatsanwaltschaft, Geodatenverarbeitung inkl. Liegenschafts- und Katasterwesen sowie Planungen auf dieser Basis, Kfz-Zulassungen, Führerscheine, Kfz-Halterermittlung, Rechnungswesen (SAP), Personalwesen (PAISY) u.v.a.m.).

Aus einer Analyse der bestehenden Genehmigungs-, Kontroll- und Überwachungsverfahren ergaben sich aber Hinweise, dass durch eine kritische Untersuchung der Rechtsgrundlagen und eine Überarbeitung der organisatorischen Abläufe ein erhebliches Optimierungspotenzial in Hinblick auf

­ die Verfahrensdauer,

­ die teilweise komplizierten rechtlichen Grundlagen oder

­ die Komplexität des Geschäftsprozesses mit häufig vielen beteiligten Dienststellen vorhanden sein könnte.

Die Fachbehörden haben ausgewählte Verfahren, die den o. a. Kriterien entsprechen, überprüft. Im Einzelnen wurden bereits folgende Fortschritte erzielt bzw. sind die nachstehenden Maßnahmen in der Umsetzung oder zumindest geplant (zum Gaststättenerlaubnisverfahren s. 6.2, S. 63ff.):

­ Im Bereich der Zweckentfremdungsgenehmigungen, die derzeit im Schnitt bis zur Genehmigung noch 2 Monate dauern, hat Hamburg eine Initiative für eine Gesetzesänderung mit dem Ziel, das Anwendungsgebiet einzuschränken, erfolgreich in den Bundesrat eingebracht; die Entscheidung im Bundestag steht noch aus.

­ Die Baumschutzverordnung ist Grundlage von derzeit erteilten durchschnittlich fast 10.000 Ausnahmegenehmigungen pro Jahr. Einige Einzelregelungen der Baumschutzverordnung sollen nach Verabschiedung der Novelle zum Hamburgischen Naturschutzgesetz mit dem Ziel einer Vereinfachung geprüft und überarbeitet werden.

­ Sondernutzungsgenehmigungen für öffentliche Wege und Plätze (z. B. für Verkaufsstände, Außenbewirtung oder nichtkommerzielle Veranstaltungen) dauerten bei der Abfrage durchschnittlich vier Wochen; zumindest bei Anträgen, die sich auf eine bereits einmal erfolgte Genehmigung mit gleichem Inhalt beziehen, wird eine Erlaubnis jetzt meist innerhalb weniger Tage erteilt.

Nur bei Neuanträgen wird ein formelles Anhörungsverfahren vorgeschaltet; bei Wiederholungsanträgen genügt der Hinweis auf die frühere Genehmigung.

Durch diese Praxis konnte für eine große Zahl von Fällen das Verfahren wesentlich verkürzt werden.

­ Zur Zuverlässigkeitsprüfung nach der Gewerbeordnung gehen durchschnittlich mehr als 2.200 Anfragen bei den Hamburger Gerichten ein. Da die Anfragen innerhalb der Gerichtszuständigkeiten mehreren völlig unterschiedlichen Stellen zugeleitet werden müssen, dauert ein durchschnittliches Verfahren 2 Monate. Um zu einer Optimierung ­ insbesondere Beschleunigung ­ dieses Verfahrens zu gelangen, wird in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe von Justizbehörde, Bezirksämter und Finanzbehörde derzeit die Verbesserung des Verfahrens geprüft.

­ Derzeit werden in Hamburg ca. 2.000 Anträge auf Anerkennung einer Bildungsurlaubsveranstaltung überprüft. Das Verfahren wurde zunächst intern optimiert, nun sollen die rechtlichen Regelungen in den fünf Norddeutschen Ländern harmonisiert und eine gemeinsame Anerkennungsstelle eingerichtet werden.

­ Der Landesbetrieb Verkehr strebt als Maßnahme des Qualitätsmanagements eine Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 an. Er wird dann jährlich eine Überprüfung und ggf. Optimierung der Verfahren zur Erteilung, Verlängerung oder Umschreibung von Fahrerlaubnissen (Führerscheinen) und für die Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung (zusammen mehr als 25.000 Verfahren) durchführen. Die Einhaltung der DIN-Norm und die erreichten Ergebnisse werden regelmäßig von einem externen Unternehmen überprüft und ggf. weiter verbessert.

Der angestoßene Prozess der Verschlankung von Verwaltungsverfahren wird konsequent fortgesetzt, insbesondere wird intensiv daran gearbeitet, Genehmigungsverfahren umfassend IuK-technisch zu unterstützen und für so viele Verfahren wie möglich eine adäquate E-GovernmentLösung zu entwickeln. Hierzu soll zunächst eine gemeinsame technische Plattform für Genehmigungen und Technik unterstützte Mustergenehmigungsverfahren erarbeitet werden. In Teilbereichen sind konkrete E-Government-Lösungen bereits in der Entwicklung (z. B. im Baugenehmigungsverfahren, s. Kapitel 6.1, S. 61).

7. Personalmanagement

Für das Gelingen jeder Reform ist die konstruktive Einbeziehung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Veränderungsprozess ein entscheidender Erfolgsfaktor.

Starke dezentrale Einheiten brauchen qualifiziertes und motiviertes Personal, um ihre wichtigen Aufgaben erledigen zu können. Insbesondere auf Grund der unterschiedlichen Wertigkeit der Dienstposten gibt es derzeit einen sehr geringen personellen Austausch zwischen Fachbehörden und Bezirken. Dies hat dazu geführt, dass das Verständnis für die Aufgabenstellungen der jeweils anderen Ebene nicht sehr ausgeprägt ist.

Der Senat hat sich zum Ziel gesetzt, durch gezielte organisatorische und personalwirtschaftliche Maßnahmen die Attraktivität der Arbeitsplätze in der Bezirksverwaltung weiter zu stärken. Nach der Entflechtung von Durchführungsaufgaben der Fachbehörden und einer Änderung der Aufbauorganisation in den Bezirken sind Veränderungen in den Leitungsstrukturen dadurch zu erwarten, dass an diesen Stellen primär Führungs- und Koordinierungsaufgaben und weniger die Fachaufgaben im Vordergrund stehen. Damit verbunden sind höhere Anforderungen an die Qualifikation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Hinblick auf fachübergreifende Koordinations-, Moderations- und Kommunikationsfähigkeiten.

Eine Neubewertung von Dienstposten wird auch in Fällen erforderlich, in denen, wie z. B. bei den neu geschaffenen Funktionen von Verfahrensmanagern sowie Sachbearbeitern in fachlich vernetzten Dienstleistungszentren, mehrere Fachgebiete im Blick gehalten sowie fachliche Stellungnahmen anderer Bereiche selbstständig auf ihre Relevanz für die eigene Entscheidung hin geprüft werden müssen. Umfangreiche Kundenkontakte sollen dabei stärker als bisher als positiv zu bewertender Faktor berücksichtigt werden.

Zur Überprüfung der Bewertungsmaßstäbe werden darüber hinaus die Bewertungen von Dienstposten in Bezirken und Fachbehörden einer vergleichenden Betrachtung unterzogen.

Ein weiterer Schwerpunkt wird sein, eine größere Mobilität zwischen dem Personal der Bezirke und dem der Fachbehörden zu erreichen. Dazu muss einerseits auf ein Umdenken der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

­ einschließlich der Vorgesetzten ­ hingewirkt werden und andererseits in den Bezirken die vorhandenen Dienstposten für mobile und engagierte Beschäftigte noch attraktiver gestaltet werden. Zur Förderung der Mobilität zwischen den Behörden und Bezirksämtern plant der Senat ein besonderes Programm aufzulegen, in dem geprüft werden soll, ob der Nachweis einer Tätigkeit in der Bezirksverwaltung bei der Besetzung von Führungspositionen stärker berücksichtigt werden kann.

Die angestrebte größere Mobilität lässt sich allerdings nur realisieren, wenn in den Bezirksämtern Stellen vergleichbarer Wertigkeit und Attraktivität auch tatsächlich zur Verfügung stehen. Es wird deshalb untersucht, ob und in welchen Bereichen der Bezirksämter bisherige Arbeitsplätze des gehobenen Dienstes in solche des höheren Dienstes umgewandelt oder auch zusätzliche Arbeitsplätze des höheren Dienstes geschaffen werden können. Der Senat tritt dafür ein, durch eine Änderung des Laufbahnrechts zu einem größeren Überschneidungsbereich zwischen gehobenem und höherem Dienst zu gelangen. Entsprechende Initiativen auf Bundesebene werden daher unterstützt.

In bestimmten, besonders belastenden Arbeitsbereichen prüft der Senat die Rahmenbedingungen, nach denen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Möglichkeit eingeführt werden kann, eine Höchstverweildauer zu vereinbaren, damit ihnen berufliche Perspektiven außerhalb dieser Bereiche bleiben. Im Rahmen des Neuen Beurteilungswesens sollte im Kriterium „Dienstleistungsorientierung" verstärkt die erfolgreiche Wahrnehmung von Kundenkontakten zum Ausdruck gebracht werden. Es wird angestrebt, bei der Einführung von Instrumenten für die Vergabe von variablen Besoldungs- und Vergütungsbestandteilen das Merkmal Dienstleistungs- und Kundenorientierung besonders zu berücksichtigen.

8. Verwaltungsreform und E-Government Hamburg setzt seit dem Jahr 2002 auf eine erfolgreiche E-Government-Strategie, die deutschlandweit bei Experten aus Bund, Ländern und Kommunen Anerkennung findet. Beim E-Government ist nicht allein entscheidend, was technisch machbar ist. Eine Dienstleistung, die bisher auf dem Papierwege erbracht wird, kann nur dann erfolgreich im Internet angeboten werden, wenn sie dadurch schneller, effektiver und kundenfreundlicher wird und dabei höchste Sicherheitsstandards gewahrt bleiben. E-Government führt aber auch zu der Chance einer grundlegenden Neugestaltung von Arbeitsabläufen und -strukturen innerhalb der Behörden und Ämter.

In Hamburg liegt die besondere Chance darin, die Ziele der Verwaltungsreform mit denen der E-GovernmentStrategie zu verbinden. In der vorliegenden Drucksache sind drei Verwaltungsreformprojekte enthalten, die konkret durch E-Government-Lösungen unterstützt werden:

­ Infrastruktur für Front- / Back-Office Basis für Front- / Back-Office-Lösungen ist die vorhandene Vernetzung aller Arbeitsplätze über das FHHIntranet, Portal- und Workflowfunktionen sowie die elektronische Aktenführung. Ziel ist es, diese technische Infrastruktur für ein Standortkonzept öffentlicher Einrichtungen effektiv zu nutzen.

­ Antrags- und Genehmigungsverfahren:

Über das HamburgGateway soll künftig der sichere und schnelle Zugang zu allen wichtigen Antrags- und Genehmigungsverfahren hergestellt werden. Jede Behörde wird solche Verfahren in den nächsten Jahren online anbieten. Ein besonderer Effizienzgewinn für Bürger, Unternehmen und Verwaltung wird die Vereinheitlichung von Genehmigungsverfahren auf Basis einer einheitlichen technologischen Lösung bringen.

Beispielhaft soll dazu ein neues Verfahren für die Gaststättengenehmigung entwickelt werden (s. Kapitel 6.2, S. 63ff).

­ Baugenehmigung / Bauleitplanung: Verfahrensbeschleunigung und -transparenz auf Grundlage der novellierten Hamburgischen Bauordnung, die durch den Einsatz von E-Government (z. B. eine zukünftig mögliche elektronische Einreichung kompletter Planungsunterlagen inkl. Zeichnungen), unterstützt wird (s. Kapitel 6.1, S. 61).

Bei der Bauleitplanung: Aufbau eines Internetangebotes von den wichtigsten Informationen (kurzfristig) bis hin zu einer Beteiligungsplattform (mittelfristig), damit öffentliche Beteiligungsverfahren wesentlich effektiver, stringenter und auf einem qualitativ höheren Diskussionsniveau durchgeführt werden können (s. Kapitel 5, S. 56). Hamburg verfügt über sehr gute organisatorische und technische Voraussetzungen, um die Pläne zur Verwaltungsreform mit der E-Government-Strategie erfolgreich verknüpfen zu können.

E-Government-Aktionsfahrplan: Aktuell sind im 4. E-Government-Aktionsfahrplan des Senats ca. 300 Projekte aller Behörden und Ämter enthalten, von denen 130 bereits umgesetzt und ca. 80 Projekte kurzfristig, d.h. bis Sommer 2006 umgesetzt werden sollen.

Alle im E-Government-Fahrplan beschriebenen Potentiale werden vor ihrer Realisierung geprüft, ob sie den zentral definierten Kriterien für E-Government-Projekte genügen. Das ist neben der Wirtschaftlichkeit und der Prüfung der rechtlichen, technischen und organisatorischen Komplexität auch die Frage nach der Kongruenz mit den politischen Schwerpunktsetzungen des Senats, also auch ihrem Beitrag zur Verwaltungsreform.

Infrastruktur

­ HamburgGateway

In die Maßnahmen zum Ausbau der IuK- und E-Government-Infrastruktur sind in den letzten Jahren erhebliche Mittel investiert worden. Mit dem HamburgGateway verfügt die Stadt seit 2003 über einen einfachen, sicheren und allen Erfordernissen des Datenschutzes genügenden Zugang zu allen OnlineBürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg ­ 18. Wahlperiode

Services der Stadt. Damit hat Hamburg eine technische Infrastruktur für alle Transaktionen aufgebaut, die von Bürgern, Wirtschaft und anderen Verwaltungen immer mehr nachgefragt wird.

Da der Bedarf nach sicheren Zugängen ins Internet zwar in Bund, Ländern und Kommunen vorhanden ist, die digitale Signatur sich aber bisher am Markt kaum durchgesetzt hat, bestehen gute Chancen für eine überregionale Verbreitung der Hamburger Lösung: aktuell konnten seit Frühjahr 2005 bereits Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz für eine Nutzung des GovernmentGateway gewonnen werden.

Technisch gibt es in Hamburg also keine Hinderungsgründe mehr, den Verwaltungskunden den Zugang zu den Dienstleistungen „ihrer" Verwaltung auch über das Internet zu eröffnen.

­ Hamburg.de Bürger und Wirtschaftskunden finden alle bestehenden Online-Services der Verwaltung gebündelt im Stadtportal unter www.hamburg.de. Mit einem neuen Fachkonzept und dem Senatsbeschluss zur Einrichtung von Themenportalen u. a. in den Bereichen Bildung, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit wird für Bürger und Wirtschaft die Auffindbarkeit der Informationen und Angebote in Zukunft wesentlich erleichtert werden (vgl. Drucksache 18/1690).

­ Telefonischer HamburgService

Ein weiterer deutlicher Schritt zur Verbesserung der Kundenfreundlichkeit wurde im April 2005 mit der Eröffnung des telefonischen HamburgService für alle Bezirksämter getan. Lag die Erreichbarkeit in den sieben Telefonzentralen der Bezirke vorher im Schnitt bei 52%, so liegt sie aktuell bei 75% bei gleich gebliebenem Kosten. Im telefonischen HamburgService werden ca. 50 % (früher nur ca. 10%) der Anfragen sofort an erster Stelle kompetent und freundlich beantwortet, die übrigen gezielt zum richtigen Ansprechpartner innerhalb der Bezirksverwaltung durchgestellt. In der nächsten Stufe ist eine schrittweise Ausweitung auf die Fachbehörden geplant. Mittelfristiges Ziel ist die Erreichbarkeit der gesamten Hamburger Verwaltung unter einer Telefonnummer.

­ Norddeutsche Kooperation Besonderer Schwerpunkt ist beim E-Government die Zusammenarbeit mit Schleswig-Holstein und in der Metropolregion. Eine zentrale Rolle sowohl für die Nutzung von Synergieeffekten zum Vorteil beider Nord-Länder wie auch als strategischer Partner und Koordinator spielt dabei Dataport als der gemeinsame IT-Dienstleister für beide Länder. In den Rahmen der norddeutschen Zusammenarbeit fällt beispielsweise der Aufbau einer gemeinsamen E-Government-Plattform, der von beiden Ländern in Kooperation mit Dataport betrieben wird. Ziel ist es, grundlegende Infrastrukturen für die gemeinsamen Bedarfe beider Länder aufzubauen bzw. auszubauen, wenn ein Verfahren dieses erfordert. Bei allen Hamburger IuK- und E-Government-Projekten wird die Übertragbarkeit auf Schleswig Holstein geprüft (und umgekehrt).

Seit dem 1. Januar 2004 läuft unter der Federführung der Finanzbehörde das Projekt E-Government in der Metropolregion. Ziel ist es, über den Aufbau einer gemeinsamen IT-Infrastruktur mit den 14 Umlandkreisen den ca. 4 Mio. Einwohnern der Metropolregion eine Vielzahl von E-Government-Services zu bieten.

Die ersten werden voraussichtlich 2006 online gehen.

Bundesweit gilt dieses Projekt als Vorreiter für erfolgreiches überregionales E-Government.

9. Auswirkungen auf den Haushalt

Es ist davon auszugehen, dass temporär durch die vorgeschlagenen Umorganisationen Mehrbedarfe entstehen können, die durch Effizienzsteigerungen und Synergieeffekte, beispielsweise die konsequente zweistufige Organisation der Verwaltung und die weitere Nutzung von E-Government, mittelfristig deutlich kompensiert werden. Eine genauere Konkretisierung der finanziellen Auswirkungen bleibt den weiteren Einzeldrucksachen vorbehalten.

10. Projekt Verwaltungsreform 10.1Projektorganisation

Die Federführung für das Projekt der Verwaltungsreform ist vom Senat der Finanzbehörde zugewiesen worden. Zu diesem Zweck hat der Senat im März 2004 die Zuständigkeiten für die Bezirksaufsicht, das Projekt E-Government PreGo sowie die Abteilung Verwaltungsreform in einem neuen Amt 6 der Finanzbehörde gebündelt.

Für die Zeit der Entwicklung und Umsetzung der in der Drucksache beschriebenen Bestandteile der Verwaltungsreform arbeitet die zuständige Abteilung in Projektform.

Neben den regulären Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Abteilung sind für die Dauer des Projektes weitere Personen aus verschiedenen Fachbehörden und Bezirksämtern abgeordnet worden.

Begleitet wird das Projekt von einem Beirat, in den einzelne Persönlichkeiten sowie Vertreter gesellschaftlicher Gruppen der Stadt berufen wurden. Mit der rechtzeitigen Vorlage von Lösungsansätzen und Konzepten vor dem Beirat findet ein wichtiger Schritt statt, mit dem die Akzeptanz der Vorschläge im gesellschaftspolitischen Umfeld überprüft wird. Durch die breite Zusammensetzung des Beirats werden unterschiedliche Positionen, von der Handels- und Handwerkskammer bis zu den Gewerkschaften, einbezogen. Die individuelle Bestellung der Beiratsmitglieder bewirkt, dass diese im Wesentlichen ihre persönliche Auffassung in die Diskussion einbringen.

Der Beirat setzt sich im Einzelnen zusammen aus: Wilhelm Alms, ehemaliger Vorstandsvorsitzender Mummert & Partner Sieglinde Frieß, ver.di Frank Glücklich, Hauptgeschäftsführer Handwerkskammer Hamburg Matthias Kammer, Vorstandssprecher Dataport Bertil Sander, Patriotische Gesellschaft Dr. Martin Schmidt, ehemaliger MdHB Prof. Dr. Hans-Jörg Schmidt-Trenz, Hauptgeschäftsführer Handelskammer Hamburg Hans-Peter Strenge, Staatsrat a.D., Präsident der evang. Synode Nordelbien Gerd Tiedemann, Deutscher Beamtenbund Dr. Harald Vogelsang, Vorstandsmitglied HASPA Michael Weidmann.