Wohnungen

Im Sozialausschuss „erklärten die Senatsvertreterinnen und -vertreter, dass für Menschen, die nicht unmittelbar wohnfähig seien (3. Stufe), Wohnungen für zwölf Monate durch einen Träger angemietet würden.

Innerhalb dieser Zeit ­ mit entsprechender sozialpädagogischer Betreuung durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Trägers ­ könne dann festgestellt werden, ob diese Menschen wohnfähig seien. Für diesen Fall würde nach Ablauf der genannten Frist die betroffene Person Hauptmieter der Wohnung werden können" (vgl. Protokoll des Sozialausschusses vom 24.09.2004). Unabhängig von diesen Äußerungen einzelner Senatsvertreterinnen und -vertreter:

Wann ist mit diesem Verfahren begonnen worden bzw. wann wird damit begonnen?

Wie viele Menschen sind bisher ggf. entsprechend untergebracht?

Welche Kapazität (Anzahl der Wohnungen und finanziert aus welchen Haushaltstiteln) ist hier vorhanden bzw. soll hier geschaffen oder ermöglicht werden?

Welche Vereinbarungen welcher Laufzeit, welchen Inhalts und Umfangs mit welchen Trägern ­ auch bezüglich der „sozialpädagogischen Betreuung" und des Wohnraumes ­ gibt es hierzu?

Zur Stufe 3 plant die zuständige Behörde für das 2. Halbjahr 2005 eine Ausschreibung, die sich an potentielle Träger solcher Maßnahmen richtet.

Gibt es weitere „Betreute Wohnprojekte" und wie ist ggf. deren Platzzahl, Lage, Finanzierung, Trägerschaft und Betreuung geregelt?

Derzeit gibt es folgende betreute Wohnprojekte:

1. In der Stresemannstraße (Altona) hat die Lawaetz-Service GmbH als Bevollmächtigte der BSF vier Wohnungen von der SAGA angemietet, in denen insgesamt neun vorher wohnungslose Menschen als Untermieter leben. Die Betreuung der Mieter und die Verwaltung der Wohnungen erfolgen durch die Lawaetz-Service GmbH, die dafür die Personalkosten (in Höhe von monatlich 196,04 Euro) von der BSF erstattet bekommt.

2. Die „Neue Wohnung GmbH" betreibt zwei Containerplätze (am U-Bahnhof Hamburger Straße sowie in der Langenfelder Straße in Altona), wo insgesamt 36 vorher obdach- oder wohnungslose Menschen leben. Die Betreuung erfolgt durch zwei beim Betreiber angestellte Sozialarbeiter. Die Finanzierung der Betreuung erfolgt durch die BSF. (Über die Kosten der Betreuung laufen Verhandlungen mit dem Träger, derzeit gilt ein Tagessatz von 10,81 Euro)

3. Die „Neue Wohnung GmbH" betreibt ein weiteres betreutes Wohnprojekt in der Wartenau (Hohenfelde) mit 19 Plätzen in abgeschlossenen Appartements. Die Betreuung erfolgt über einen beim Träger angestellten Sozialarbeiter. Der ArbeiterSamariter- Bund (ASB) betreibt den Mistralbunker, eine Wohneinrichtung mit 42 abgeschlossenen Wohneinheiten für Männer und Frauen im Bereich Altona/St. Pauli. Die Betreuung erfolgt durch den ASB, der dafür Zuwendungen aus den Haushaltstitel 4620.684.07 (Zuschuss für das Wohnprojekt Mistralbunker) erhält.

Der Haushaltsansatz liegt bei 108 000 Euro.

Die Finanzierung der Kosten der Unterkunft erfolgt bei allen Projekten bei Personen mit Anspruch auf Leistungen nach SGB II oder SGB XII durch die ARGE bzw. die Grundsicherungs- und Sozialdienststellen, bei Personen mit eigenem Einkommen als Selbstzahler.

In der Drs. 17/2107 erklärte der Senat bezüglich des Projektes „Hotel plus", „Gespräche zur eventuellen Finanzierung eines Wohnprojektes für psychisch kranke Obdachlose sind noch nicht abgeschlossen." Wie lautet hier das Ergebnis der Gespräche bzw. wie ist der aktuelle Stand dieses Projektes oder möglicher anderer Projekte für diese Zielgruppe?

Seit 1. Juli 2004 gibt es ein Wohnprojekt für obdachlose Menschen mit psychischen Problemen mit 16 Plätzen in abgeschlossenen Appartements in der Norderstraße.

Vermieter der Appartements ist die Stadtmission, die Betreuung erfolgt durch die Johannes-Wilhelm-Rautenberg-Gesellschaft e. V. In dem Wohnprojekt ist sowohl eine Betreuung nach §§ 53, 54 wie auch nach §§ 67, 68 SGB XII möglich. (Die Vergütung der Betreuung beträgt 36 Euro pro Stunde Einzelleistung und 8 Euro pro Gruppenstunde bei durchschnittlich zwei Wochenstunden Betreuung nach § 68 SGB XII und fünf Stunden nach § 53 SGB XII.) 18. Sozialsenatorin Schnieber-Jastram bat ihre Zahlen nicht im Griff: Unterschiedliche Angaben über angeblich zusätzliche Mittel sowie über spätere Einsparungen

Während Senatorin Schnieber-Jastram ursprünglich betonte, es gehe bei der Umstrukturierung der Obdachlosenhilfe nicht um Einsparungen, wurde frühzeitig aus einem gemeinsamen Antrag von CDU-, Schill- und FHO-Fraktion in der Bezirksversammlung Harburg das Gegenteil deutlich: „Mit der Umsetzung des Konzeptes soll zugleich eine erhebliche Einsparung von Haushaltsmitteln realisiert werden" (Drs. XVI/738). In einer Presseerklärung vom 21.06. hieß es dann seitens der BSF: „Die Behörde für Soziales und Familie wird für die Einrichtung der Fachstellen für Wohnungsnotfälle im Jahr 2005 insgesamt 1,7 Mio. Euro zusätzlich zur Verfügung stellen. Diese hohe Summe ist notwendig, um mit der Neuorganisation beginnen zu können. Ab 2007 soll die Maßnahme jedoch zu einer Entlastung des Haushalts führen." Diesen Aussagen widersprechend heißt es in den Informationen, die dem Sozialausschuss in der Sitzung vom 24.09.2004 vorgetragen (power point-Vortrag) und dann auch schriftlich zur Verfügung gestellt wurden: „Einsparungen: 1. Jahr rund 1,60 Mio. Euro; 2. Jahr rund 0,54 Mio. Euro; 3. Jahr rd. 2,67 Mio. Euro"

Diese letzte Information zur Neuorganisation spricht nicht mehr von „zusätzlich zur Verfügung" stehenden Mitteln zur Einführung der neuen Struktur, dafür aber von erheblichen Einsparungen bereits im 1. Jahr der neuen Struktur und nicht erst 2007 ­ also in doppelter Hinsicht das genaue Gegenteil dessen, was die BSF gerade drei Monate zuvor in der Pressemitteilung erklärt hatte!

Unabhängig von diesen Äußerungen einzelner Senatsvertreterinnen und -vertreter:

Sieht sich der Senat bzw. die BSF aktuell dazu in der Lage, belastbare Angaben zur Finanzierung bzw. zu Einsparungen im Rahmen der Neuorganisation der Wohnungslosenhilfe zu machen? Wenn nein, warum nicht?

Ja.

Wenn ja, stehen ­ wie schriftlich angekündigt ­ „im Jahr 2005 insgesamt 1,7 Mio. Euro zusätzlich zur Verfügung"? Wenn ja, wo gab es ggf. im Gegenzug Ansatzkürzungen im Haushalt, um diese Summe zu finanzieren? Wenn nicht 1,7 Mio. Euro ­ welche andere Summe steht für welchen Zeitraum „zusätzlich" zur Verfügung und wo gab es ggf. im Gegenzug Ansatzkürzungen im Haushalt, um diese Summe zu finanzieren?

Die in der Presseerklärung vom 21. Juni 2004 genannten 1,7 Mio. Euro an zusätzlichen Mitteln beziehen sich auf die Anschubfinanzierung für zusätzliches Personal in den Bezirken aus zentral veranschlagten Ausgaben zur Vorfinanzierung von Maßnahmen zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit der Verwaltung (sog.

Effektivitäts-Fonds). Dieser Betrag war seinerzeit auf Basis eines angenommenen Beginns der Arbeit der Fachstellen am 1. Januar 2005 von der Größenordnung her richtig.

Wegen des Beginns erst zum 1. Juli 2005 reduziert sich die o. g. Anschubfinanzierung auf rund 1,2 Mio. Euro für 2005. Im Jahr 2006 stehen dann 0,5 Mio. Euro aus dem Fonds bereit. Ansatzkürzungen zum Ausgleich dieser Mittel sind nicht erforderlich. Die Finanzierung erfolgt durch Übertragung von zentral veranschlagten Mittel.

Ab welchem Zeitpunkt rechnet der Senat bzw. die BSF mit Einsparungen in welcher Höhe und wie sieht die Planung für die zukünftigen Haushaltsjahre aus? Woraus resultieren ggf. Einsparungen in welcher Höhe?

Welche Vereinbarungen welchen Datums zur inhaltlichen Verwendung dieser Stellen gibt es mit der für die Bezirke zuständigen Finanzbehörde sowie mit den Bezirksamtsleitern? Welche Verbindlichkeit haben diese Vereinbarungen?

Es gibt keine Vereinbarungen.

Welche Veränderungen (inkl. Veranschlagung, Darstellung im Haushaltsplan) ergeben sich bezüglich der Personalkosten, der Sachkosten, der Kosten für die Qualifizierung, der EDV-Kosten, der Kosten für die Umstrukturierung sowie ggf. für weitere Kosten?