Normalerweise versuche man Beschwerden kurzfristig zu beantworten beziehungsweise einen Zwischenbescheid zu

Dem Petitionsausschuss ist sehr daran gelegen, die Situation der betroffenen Schülerinnen und Schüler zu verbessern. So wurde ihm im Rahmen der Ortsbesichtigung zugesagt, dass das Pendeln auf ein Minimum beschränkt werde. Um weitere Verbesserungen zu erreichen hat der Petitionsausschuss eine Anhörung des Senators für Kultur durchgeführt. Dieser hat dem Ausschuss zugesichert, er werde sich dafür einsetzen, dass künftig eine verstärkte Kooperation zwischen der Schule und dem nahe gelegenen Gemeinschaftszentrum erfolgen werde. Eine auf lange Sicht geplante Nutzung der dort befindlichen Gruppenräume sei jedoch schwierig.

Weitere Möglichkeiten, Alternativen zu schaffen, sieht der Petitionsausschuss nicht.

Eingabe-Nr.: S 17/46

Gegenstand: Ampelschaltung und Beschwerde über das ASV Begründung: Der Petent beschwert sich darüber, dass das Amt für Straßen und Verkehr seit zwei Jahren seine schriftlich und mündlich vorgetragenen Beschwerden nicht bearbeitet habe. Konkret rügt er diverse Ampelschaltungen.

Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen des Petenten eine Stellungnahme des Senators für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa eingeholt. Unter Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung zusammengefasst wie folgt dar:

Der Petitionsausschuss kann den Unmut des Petenten darüber verstehen, wenn er auf seine Beschwerden keine Antwort bekommen hat. Allerdings hat das Amt für Straßen und Verkehr mitgeteilt, eine schriftliche Beschwerde des Petenten sei dort nicht eingegangen.

Normalerweise versuche man Beschwerden kurzfristig zu beantworten beziehungsweise einen Zwischenbescheid zu versenden.

Der Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa hat sich im Rahmen seiner dem Petenten bekannten Stellungnahme inhaltlich mit den Beschwerden über die Ampelschaltungen auseinandergesetzt.

Die Begründungen sind für den Petitionsausschuss nachvollziehbar, sodass er keine Veranlassung sieht, der Forderung des Petenten weiter nachzugehen.

Der Ausschuss bittet mehrheitlich bei einer Gegenstimme, folgende Eingabe für erledigt zu erklären: Eingabe-Nr.: S 16/587

Gegenstand: Lärmbelästigung Begründung: Der Petent beklagt sich über Fluglärm sowie über zusätzliche Lärmbelästigungen als Folge des Baus einer Autobahn. Er regt an, die Autobahn teilweise unterirdisch zu führen. Allein das Kostenargument dürfe nicht ausschlaggebend sein, da die Gesundheit der Bevölkerung betroffen sei.

Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen des Petenten eine Stellungnahme des Senators für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa eingeholt. Unter Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung zusammengefasst wie folgt dar:

Die geplante Autobahn ist eines der wichtigsten Infrastrukturprojekte des Landes Bremen. Durch die Schließung des Bremer Autobahnrings sollen der innerstädtische Verkehr erheblich entlastet und die Belastung durch Luftschadstoffe und Lärm wesentlich gesenkt werden. Gleichzeitig entfaltet der Bau der Autobahn auch wesentliche Verbesserungen für den Wirtschafts-, Logistik- und Tourismusstandort Bremen.

Unbestritten ist aber auch, dass der Bau der Autobahn Probleme für die unmittelbar betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner mit sich bringen wird. In den vergangenen Monaten hat der Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa mit Vertretern/-innen von Bürgerinitiativen und Beiräten in einem Dialogverfahren nach Wegen gesucht, um diese negativen Auswirkungen der Autobahn für die Anwohnerinnen und Anwohner so gering wie möglich zu halten.

Wichtigstes Ergebnis ist die integrierte Betrachtung zweier Bauabschnitte. Angedacht ist nunmehr, die Autobahn in anwohnersensiblen Bereichen unterirdisch zu führen. Mit Realisierung dieser Strecke kann es gelingen, einen Großteil der Verkehre aus der Innenstadt herauszulenken und erhebliche Entlastungen zu schaffen. Damit würde auch ein Kernanliegen des Petenten erfüllt. Nach Gesprächen mit dem Bund kann umgehend mit der Planung begonnen werden.

Auch in einem anderen Bauabschnitt wurden mehrere Verbesserungen erreicht, die dem Lärmschutz der betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner dienen. So soll ein sogenannter Flüsterasphalt beim Straßenbau verwandt werden, der eine Lärmminderung von bis zu drei Dezibel bewirkt. Darüber hinaus soll ein Teil der Lärmschutzwände über der Autobahn abgeschrägt werden. Dies hat eine deutliche Verbesserung mit Blick auf die Ästhetik, aber auch den Schattenwurf zur Folge. Die Landesregierung hat für den gesamten innerstädtischen Verlauf der Autobahn zugesagt, ein Tempolimit von 80 Stundenkilometern durchzusetzen. Auch so lassen sich Lärm und Luftschadstoffe erheblich mindern.

Der Petent wohnt in der Nähe des Flughafens. Der Fluglärm wird kontinuierlich erfasst. Der maßgebliche Dauerschallpegel steht in Übereinstimmung mit der Genehmigung des Flughafens. Ungeachtet dessen wird versucht, zum Beispiel durch Ausweisung lärmmindernder Flugrouten oder Zeiten mit Flugbeschränkungen, die Belastungen für die Bevölkerung in einem verträglichen Rahmen zu halten. Konflikte lassen sich jedoch angesichts der räumlichen Nähe zwischen Wohnbebauung und Flughafen nicht vollständig vermeiden.

Der Ausschuss bittet, folgende Eingaben für erledigt zu erklären: Eingabe-Nr.: S 16/651

Gegenstand: Beschwerde über die Begründung: Der Petent beschwert sich darüber, dass die eine Schuldnerberatung für ihn abgelehnt habe. Auch habe man ihn aufgefordert, eine neue Wohnung zu suchen. Auf seine Schreiben habe man teilweise nicht reagiert. Anlässlich einer Rücksprache bei der habe er feststellen müssen, dass über ihn keinerlei Unterlagen zurückzuzahlen.

Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen des Petenten mehrere Stellungnahmen der Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales eingeholt. Unter Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung zusammengefasst wie folgt dar:

Die hat die Leistungen von Arbeitslosengeld II lediglich für einen Monat eingestellt, weil der Petent anderweitig Geld bekommen hat. Seitdem hat der Petent laufende Leistungen erhalten. Die Leistungsakte des Petenten liegt der mit allen Unterlagen vor.

Allerdings wurde bei einer persönlichen Vorsprache des Petenten festgestellt, dass seine berufsbezogenen Daten nicht vorlagen. Die Daten wurden sofort erhoben.

Mittlerweile hat die die begehrte Schuldnerberatung initiiert.

Die Unterkunftskosten des Petenten werden weiterhin in tatsächlicher Höhe erbracht. Die Heizkosten konnten allerdings noch nicht abschließend berechnet werden, weil hierfür noch Unterlagen fehlen.

Eingabe-Nr.: S 17/13

Gegenstand: Eigentumsschutz Begründung: Die Petenten wenden sich gegen die behördliche Forderung, Hebeanlagen beziehungsweise Rückstauklappen zum Schutz ihrer Häuser zu installieren.

Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen der Petentin eine Stellungnahme des Senators für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa eingeholt. Außerdem hat er eine Ortsbesichtigung und eine Anhörung durchgeführt. Unter Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung zusammengefasst wie folgt dar: Mittlerweile hat der Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa erklärt, die Bevölkerung solle nach der Zielsetzung seines Hauses unverändert zum Selbstschutz Vorsorge treffen. Er werde jedoch darauf verzichten, Maßnahmen verwaltungsbehördlich anzuordnen und durchzusetzen. Vielmehr liege ihm daran, in Zukunft kooperative Lösungen mit den betroffenen Eigentümern zu finden.

Eingabe-Nr.: S 17/69

Gegenstand: Beseitigungsanordnung Begründung: Die Petenten wünschen den Erhalt eines Gartengerätehauses auf ihrem Grundstück.

Der Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa hat mitgeteilt, die Beseitigungsverfügung sei inzwischen gegenstandslos geworden. Das Gartengerätehaus sei bereits zum Zeitpunkt des Erlasses der Verfügung weiter auf das Grundstück der Petenten versetzt worden. Dadurch würden die bauordnungsrechtlichen Belange eingehalten.

Weiter hat der Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa mitgeteilt, unter bestimmten Voraussetzungen könne einer Befreiung von der Festsetzungen des Bebauungsplanes zugestimmt werden, sodass auch die planungsrechtlichen Vorschriften erfüllt werden könnten.

Die Petenten haben gegenüber dem Petitionsausschuss erklärt, sie würden sich an diese Vorgaben halten. Der Ausschuss geht daher davon aus, dass das Ressort die so getroffene Vereinbarung umsetzen wird.

Eingabe-Nr.: S 17/81

Gegenstand: Arbeitslosengeld II Begründung: Die Petentin wendet sich gegen die Einstellung der Zahlung von Arbeitslosengeld II.

Auf die Petition hin hat die den Sachverhalt geprüft. Daraufhin wurden die Leistungen ungehend wieder aufgenommen.