Überprüfung schulpflichtiger Kinder in Hamburg

Nach dem Hungertod des Kindes Jessica Anfang März diesen Jahres hat der Senat angekündigt, den Verbleib und die Lebensumstände aller Kinder, die anlässlich der Viereinhalbjährigen-Gespräche und zur Schulanmeldung an den jeweiligen Schulen nicht vorgestellt werden, genau zu überprüfen.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

1. Hat die zuständige Fachbehörde inzwischen die Nachforschungen über alle Kinder, die trotz Einladung nicht bei den Viereinhalbjährigen-Gesprächen und zur Schulanmeldung an den jeweiligen Schulen vorgestellt wurden, abgeschlossen?

Am 5. Juli 2005 waren noch nicht abschließend bearbeitet: 18 Fälle bei den Einschulungskindern und 32 Fälle bei den Viereinhalbjährigen.

2. Wie viele Kinder hätten in diesem Jahr jeweils zu den Viereinhalbjährigen-Gesprächen und zur Schulanmeldung vorgestellt werden müssen und wie viele sind dort nicht vorgestellt worden? (Bitte getrennt auflisten.)

Nach dem zentralen Melderegister waren 15 060 Kinder, die im Zeitraum zwischen dem 2. Juli 1998 und dem 1. Juli 1999 geboren sind, gemäß § 42 Absatz 2 des Hamburgischen Schulgesetzes (HmbSG) zur Einschulung anzumelden. In 629 Fällen haben die Schulen eine Anmeldung nicht erreicht und die regionalen Beratungs- und Unterstützungsstellen (REBUS) eingeschaltet. Davon sind in der Zwischenzeit 611

Fälle aufgeklärt. Im Übrigen siehe Anlage.

Nach dem zentralen Melderegister waren 15 177 Kinder, die im Zeitraum zwischen dem 2. Juli 1999 und dem 1. Juli 2000 geboren sind, gemäß § 42 Absatz 1 HmbSG in der Grundschule vorzustellen. In 776 Fällen haben die Schulen eine Vorstellung nicht erreicht und REBUS eingeschaltet. Davon sind in der Zwischenzeit 744 Fälle aufgeklärt. Im Übrigen siehe Anlage.

3. a) Kann der Senat zu jedem einzelnen Kind, das nicht vorgestellt wurde, Angaben machen, wo sich das Kind befindet? (Bitte auflisten, welche Gründe vorliegen.)

b) Konnten bei allen Kindern, die ggf. an anderer Stelle gemeldet sind, der genaue Wohnort und die Lebensumstände geklärt werden (entsprechend für Kinder, die ggf. im Ausland leben)?

c) Verfügt der Senat über ausreichend Kenntnisse, ob das Wohl jedes dieser Kinder nicht gefährdet ist?

Zu den unter 1. genannten Fällen siehe den Sachstand in der Anlage.

4. Hat der Senat bereits Maßnahmen ergriffen, wie und von wem der nicht geklärte Verbleib oder die unklaren Lebensverhältnisse rasch ermittelt werden können?

Ja. Im jeweiligen Einzelfall durch ­Ermittlungen der zuständigen Einwohnermeldeämter, ­Einschaltung der Polizei,

­ weitere Recherchen durch REBUS und die Schulen, ­Einleitung von Schulzwangsverfahren. Aktueller Bearbeitungsstand der noch nicht abgeschlossenen Fälle bei den Einschulungskindern und bei der Vorstellung der Viereinhalbjährigen Stand: 05.07.

Einschulungskinder 1 Familie bis jetzt unauffindbar. Einwohnermeldeamt ermittelt hinsichtlich amtlicher Abmeldung. Der Bürgernahe Beamte der Polizei ist informiert.

2 Lebt in Pakistan, amtliche Abmeldung läuft.

3 Lebt in Holland, amtliche Abmeldung läuft.

4 } Glaubhaft im Herkunftsland.

5 } Anmeldung soll nach den Sommerferien erfolgen.

8 Schulzwang ist angeordnet 9 Meldung der Schule: 20.06.2005. Mutter ist mit Kind in ein Frauenhaus außerhalb Hamburgs gezogen. Amtliche Abmeldung läuft.

Polizei hat Verwandten in Wohnung angetroffen. Familie ist zurzeit im Heimatland; erfolgt keine Anmeldung bis zum Einschulungstermin, umgehende Einleitung Schulzwang.

Rückstellungsantrag der Mutter ist in der zuständigen Behörde anhängig.

Nach Aussagen der Schwiegermutter ist die Mutter mit dem Kind 6 Wochen in Urlaub gefahren.

Aus Flüchtlingunterkunft unbekannt verzogen. Amtliche Abmeldung läuft.

Auskunft Ausländerbehörde Weser/Ems: freiwillig nach Russland ausgereist, amtliche Abmeldung läuft.

} Bei Nichterscheinen umgehende Einleitung von Schulzwang.

} Kind lebt nicht mehr in Hamburg, Antrag auf amtliche Abmeldung läuft.

Viereinhalbjährige 1 Schulzwang ist angeordnet.

2 Schulzwang ist angeordnet.

3 Schulzwang ist angeordnet.

4 Kind ist laut Polizei vom leibl. Vater in die USA entführt, Mutter hat Sorgerecht, Staatsanwaltschaft ist eingeschaltet.

5 Mutter lebt bei neuem Lebengefährten in Geesthacht, hat aber Meldeanschrift behalten, Einwohnermeldeamt ermittelt hinsichtlich Abmeldung.

6 Hält sich laut Vater bis 02. 08. 05 in Weißrussland auf, Schule wird dann Überprüfung vornehmen.

7 Bürgernaher Beamter der Polizei: Mutter soll sich mit Kind in Polen aufhalten und wahrscheinlich dort bleiben. Amtliche Abmeldung läuft.

8 Laut Allgemeiner Sozialer Dienst unbekannt verzogen aus Wohnunterkunft, amtliche Abmeldung eingeleitet.

9 Vater hat sich gemeldet, Kind lebt mit Mutter in Frankreich, amtliche Abmeldung läuft.

Türkeiurlaub, Vorstellungstermin im August.

Der Allgemeine Sozialer Dienst hat eine Familienhelferin eingesetzt. Vorstellungstermin wurde nicht wahrgenommen. Neuer Termin findet nach den Ferien statt. Bei Nichtgelingen bis eine Woche nach Schuljahresbeginn Einleitung Schulzwang.

Kind nach Operation im Rollstuhl, deshalb noch nicht vorgestellt.

Falls Familie nach den Ferien nicht kommt umgehende Einleitung Schulzwang.

Umzug nach Wilhelmsburg. Anmeldung soll nach den Ferien ererfolgen. Bei Nichterscheinen umgehende Einleitung Schulzwang.

Glaubhaft im Herkunftsland. Anmeldung soll nach den Ferien erfolgen. Bei Nichterscheinen umgehende Einleitung Schulzwang.

Innerhalb von 2 Monaten 3. Wohnunterkunft. Dadurch kamen Vorstellungstermine mit Schulen nicht zu Stande. REBUS versucht weiter einen Vorstellungstermin mit einer zuständigen Schule zu erreichen. Bei Nichtgelingen bis eine Woche nach Schuljahresbeginn umgehende Einleitung Schulzwang.

Bis heute nicht klar, ob die Familie in der gemeldeten Wohnung lebt. Der Bürgernahe Beamte der Polizei ist informiert und hat bisher erfolglos geforscht.

Einschreiben mit Meldefrist von 1 Woche nach den Ferien. Danach umgehende Einleitung Schulzwang.

Ist zurzeit auf Mallorca, neuer Vorstellungstermin 12. 08. 05.

Danach umgehende Einleitung Schulzwang.

Behindertes Kind: Kann noch nicht sprechen, trägt Windeln. Abklärung mit Gesundheitsamt und dem Allgemeinen Sozialen Dienst.

Missverständnis der Eltern, hatten nicht verstanden, dass die noch nicht schulpflichtige Tochter vorgestellt werden muss. Vorstellungstermin nach den Ferien. Bei Nichterscheinen umgehende Einleitung Schulzwang.

Hausverwalter nimmt an, dass Mutter und Kind bei einer Frau zur Untermiete wohnen. Einwohnermeldeamt ermittelt hinsichtlich Abmeldung.