Wohnungen

Elbphilharmonie Hamburg Machbarkeitsstudie

- 22 Hinsichtlich der Immissionen aus Gewerbe- und Hafenbetrieben müssen für die Wohnnutzungsbereiche zur Einhaltung der Forderung - nachts ist in Schlafräumen auch bei leicht gekipptem Fenster ein Pegel von nicht mehr als 30 dB(A) zu gewährleisten - Maßnahmen an den Fenstern berücksichtigt werden. Für die Fenster bis einschließlich des 11. Stockwerkes kann die Forderung durch Maßnahmen wie Öffnungsbegrenzer und Variation der Fenstergrößen erreicht werden. Bei den Fenstern des 12. und 13. Stockwerkes sind bauliche Schallschutzmaßnahmen wie z. B. besondere Fensterkonstruktionen, Doppelfassaden, verglaste Loggien, Wintergärten oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen zur Gewährleistung der oben genannten Forderung in der Planung erforderlich. Diese Maßnahmen sind in der vorliegenden Vorplanung (Gebäude / Fassade) umgesetzt worden.

Als weitere Überprüfung wurde vom Institut für Statik und Dynamik der Universität Hannover (ehemaliges Curt-Risch-Institut) die Schallpegelhöhe (Immissionspegel) ermittelt, die durch Signalhörner vorbeifahrender Schiffe auf das Konzerthallengebäude einwirken könnten.

Dabei wurde der außen am Gebäude auftretende Schallpegel ermittelt, der von einem ein Signal gebenden Schiff mit einer Länge von > 200 m und einen Abstand von 100 m zum Konzertgebäude verursacht wird. Anschließend wurde der daraus folgende Innenpegel im Gebäude bzw. im Konzertsaal berechnet und mit dem für den Saal höchstzulässigen TerzDauergeräuschpegel abgeglichen. Die sich daraus ergebenden Dämmwerte wurden für die Planung der Wand- und Deckenkonstruktion des Neubaus zu Grunde gelegt, so dass die Konzertsäle frei von Einflüssen aus Signalhörnern vorbeifahrender Schiffe bleiben werden.

Im Weiteren wurden vom Institut für Statik und Dynamik Luft- und Körperschallmessungen im Innern des Kaispeichers A durchgeführt, um zu prüfen, ob die über das Erdreich in Form von Körperschall (Schwingungen mit Frequenzen im Hörbereich des Menschen) übertragenen Geräusche bei Schiffsvorbeifahrten die Geräuschgrenzwerte für die geplante Konzerthalle auf dem Speicher einhalten.

Hierzu wurden die Vorbeifahrten bei normalem Schiffsverkehr in mehrtägigen Dauerregistrierungen messtechnisch erfasst. Zur Beurteilung eines möglichen Störgeräuschs in einem Konzertsaal nach DIN 15996 werden die Terzpegel dieses Geräuschs mit der vorgegebenen Grenzkurve (hier GK 15) verglichen.

Elbphilharmonie Hamburg Machbarkeitsstudie

Im Zuge der Messungen wurde erkannt, dass eine zusätzliche Körperschalleinleitung in das Gebäude durch Eigengeräusche der Ladeluken-Verschlussflächen stattfindet. Diese verursachen selbst Geräusche, die als Luftschall wahrgenommen und als Körperschall auch registriert wurden.

Die Beurteilung der berechneten Geräusche für Studios und Konzertsäle erfolgte durch den Vergleich der unbewerteten Terzpegel (> 50 Hz) mit den Geräuschgrenzlinien der DIN 15996 hier vorgegeben mit GK 15 / GK 20. Als Ergebnis waren Überschreitungen der Grenzlinien festzustellen. Für die Planung des Neubaus wurden daher die gutachterlich empfohlenen speziellen Körperschallisolierungen vorgesehen. Ferner sollen im Zuge der Bauerstellung die GebäudeEigengeräusche an den Ladeluken beseitigt werden. Die Kosten der v.g. Maßnahmen wurden berücksichtigt.

Gemischte Gebäudenutzung, Emissionsschutz

Eine besondere Herausforderung an die Planer war es, im Zuge der Grundlagenermittlung und Vorplanung für das Zusammenspiel der im Projekt vereinten unterschiedlichen Nutzungen Lösungswege zu erarbeiten. Auf Grund der besonderen akustischen Anforderungen der Philharmonie einerseits und der für den Hotelbetrieb und die Wohnungen sicher zu stellende vollkommenden akustischen Abkoppelung vom Konzertbetrieb andererseits waren besondere konstruktive Maßnahmen zu planen. Vom Generalplaner bzw. dem Fachbüro Taubert und Ruhe (Halstenbek) wurde folgendes Konzept entwickelt:

Zum Schallschutz zwischen den Wohnungen und dem Philharmoniebereich wird eine schalldämmende Hülle um den Großen Saal in Form von zwei vollständig voneinander getrennten Betonschalen angeordnet. Diese Trennung dient einerseits dazu, die von außen einwirkenden Schalldruckpegel so weit zu verringern, dass die vom Akustiker Toyota geforderter NC15-Kurve (ca. 27 dB(A)) im Großen Saal nicht überschritten wird. Andererseits ist insbesondere für die Nutzung des Großen Saals mit elektroakustischer Beschallung eine hohe Schalldämmung erforderlich, um innerhalb der Wohnungen einen Beurteilungspegel von 25 dB(A) nachts nicht zu überschreiten. Während für die Schalldämmung von außen in den Saal hinein Schalldruckpegel von ca. 75 bis 85 dB(A) auf ca. 27 dB(A) gemindert werden müssen, sind für die SchallübertraElbphilharmonie Hamburg Machbarkeitsstudie

- 24 gungen vom Saal in die Wohnungen Beurteilungspegel von ca. 110 dB(A) auf 25 dB(A) zu verringern.

Innerhalb des Wohnungsbereichs werden die Trennbauteile zwischen den Wohnungen mindestens dem erhöhten Schallschutz nach Entwurf DIN 4109-10, entsprechend der Schallschutzstufe II ausgebildet. Bei der Planung des Schallschutzes wurde darauf geachtet, dass diese Kennwerte möglichst noch übertroffen werden, so dass der zu erwartende Luft- und Trittschallschutz sich zwischen der Schallschutzstufe II (erhöhter Schallschutz) und der Schallschutzstufe III (hoher Schallschutz) einstellen wird.

Da die Geschossdecken im Bereich der Wohnungen aus statischen Gründen zur Reduzierung der Lasten / Gewichte nur 140 mm dick sein können und mittels dieser Deckendicken allein kein optimaler Schallschutz erzielt werden kann, werden diese Stahlbetondecken zusätzlich mit schalldämmende Unterdecken versehen.

Für den Schallschutz in horizontaler Richtung werden zwischen den Wohnungen Montagewände mit Beplankungen aus Gipsfaserplatten vorgesehen. Der Zugang vom Treppenraum bzw. Hausfluren in Wohnungen wird durch eine Schleuse erfolgen.

Der kleine Saal wird ebenfalls in zweischaliger Konstruktion erstellt, so dass hier in Richtung Hotel der Schallschutz sicher gestellt ist. Für sonstige lautere Bereiche innerhalb des Bauteils Hotel, wie z. B. Restaurants, Frühstücksräume, Küchen, dem oberen Foyer (VIP-Bereich) wird ein ausreichender Luft- und Trittschallschutz durch dickere Betondecken erzielt.

Zur Bemessung der Luft- und Trittschalldämmung für die Hotelzimmer wird ebenfalls grundsätzlich ein erhöhter Schallschutz eingehalten. Im weiteren Planungsverlauf wird geprüft, ob einzelne Suiten einen noch höheren Schallschutz erhalten sollten.

Aus dem Bereich des Kaispeichers A sind keine Schallübertragungen in Richtung Neubau zu erwarten. Kritische Bereiche bilden hier die Technikzentralen, diese werden insbesondere hinsichtlich der Aufstellung von Geräte und Maschinen so ausgebildet, dass Schallübertragungen ausgeschlossen werden können.