Wohnungen

Elbphilharmonie Hamburg Machbarkeitsstudie

Die Abtrennung der Hotelzimmer untereinander und zu anders genutzten Räumen wird durch feuerhemmende Wände erfolgen. Die Erschließung erfolgt über notwendige Flure mit feuerbeständigen Wänden. Die Türen der Hotelzimmer zum Flur werden rauchdicht sein. Von jedem Hotelzimmer sind zwei Treppenräume über Flure erreichbar. Die Rettungswege des Hotels werden nicht mit denen der Versammlungsstätte vermischt.

Eine Vollsprinklerung des Hotels ist vorgesehen. Eine flächendeckende Rauchmelderüberwachung ist ebenfalls erforderlich. Besondere Maßnahmen zur Entrauchung sind nicht erforderlich. Hierzu können die Fenster genutzt werden.

Wohnungen

Die Wohnungen werden ebenfalls als eigener Brandabschnitt ausgeführt, da sie sich hinsichtlich der Nutzung deutlich von den angrenzenden Bereichen unterscheiden. Auch dieser Bereich wird eine erhalten.

Die Abtrennung der Wohnungen untereinander und zu anders genutzten Räumen wird durch feuerbeständige Wände erfolgen. Die Erschließung erfolgt über einen notwendigen Flur mit feuerbeständigen Wänden. Die Türen der Wohnungen werden dichtschließend und vollwandig ausgeführt. Von jeder Wohnung sind zwei Treppenräume über Flure erreichbar. Daher ist der Treppenraum NR. 35 als Schachteltreppenraum ausgebildet. Die Rettungswege der Appartements können mit denen der Versammlungsstätte vermischt werden.

Auf eine Brandmeldeanlage wird in den Wohnungen verzichtet, da es in den Wohnungen zu Fehlauslösungen kommen kann (z.B. beim Kochen). Der notwendige Flur wird jedoch mit Rauchmeldern versehen. Besondere Maßnahmen zur Entrauchung sind nicht erforderlich. Hierzu können die Fenster genutzt werden.

Versammlungsstätten

Als Versammlungsstätten sind der große Konzertsaal und der Multifunktionssaal sowie ggf. die an der Plaza liegenden Nutzungen zu bezeichnen. Der große Konzertsaal und der Multifunktionssaal werden dabei als eigene Brandbekämpfungsabschnitte ausgebildet und durch feuerbeständige Wände abgetrennt.

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- 41 Eine Sprinklerung des großen Konzertsaals kann aufgrund der großen Höhe und der beabsichtigten Nutzung nicht erfolgen. Die Foyerflächen, die Nutzungen an der Plaza und der flexibel nutzbare Multifunktionssaal werden jedoch mit einer Vollsprinklerung versehen.

Die Rettungsweglängen und ­breiten entsprechen den gesetzlichen Vorschriften. Aufgrund der offenen Gestaltung des großen Saals (von jedem Punkt des Saals können verschiedene Ausgänge in verschiedenen Ebenen aus dem Saal innerhalb der maximalen Rettungsweglänge erreicht werden) kann gewährleistet werden, dass pro Geschoss die zulässigen Personenzahlen entfluchtet werden. Der große Konzertsaal hat eine Kapazität von 2.200 Personen und wird über die Geschosse 11, 12, 14 und 15 entfluchtet. Der Multifunktionssaal mit einer Kapazität von bis zu 600 Personen (abhängig von der Nutzung) wird über das 9.OG entfluchtet, bzw. bei Tribünennutzung werden 400 Personen über das 9.OG und 200 Personen über das 10.OG entfluchtet.

Zur Sicherstellung der erforderlichen zwei Rettungswege, die beide über das Foyer geführt werden, werden Rauchschürzen die Foyers in zwei Rauchabschnitte unterteilen, so dass der erste und zweite Rettungsweg baulich getrennt sind und durch unterschiedliche Rauchabschnitte des Foyers führen. Der Hintertribünenbereich bildet einen eigenen Brandbekämpfungsabschnitt und wird von dem großen Konzertsaal und dem Foyer feuerbeständig abgetrennt. Die Künstler im großen Konzertsaal werden über diesen Hintertribünenbereich entfluchtet.

Eine flächendeckende Rauchmelderüberwachung ist eingeplant. Die Entrauchung der Säle und Foyers wird maschinell erfolgen.

Brandabschnitte / Tragwerk / Bauteile / Baustoffe

Die Geschosse bilden jeweils eigene Brandabschnitte im Sinne der HBauO. Das Tragwerk wird hochfeuerbeständig F 120-A sein. Die Geschossdecken werden feuerbeständig hergestellt, indem die Stahlträger der Verbunddecken mit Feuerschutzplatten eingekleidet werden. Das Dachtragwerk wird mindestens aus nichtbrennbaren Baustoffen errichtet.

Die Stahlstützen werden mit Feuerschutzplatten eingekleidet. Verbundstützen stellen die Feuerwiderstandsklasse her, indem sie Mindestabmessungen, Mindestbewehrungsüberdeckung und Mindestbewehrungsgehalte einhalten. Zur Kompensation der fehlenden feuerbeständigen Fassadenbrüstungen ist ein verdichteter Sprinklerschutz vorgesehen. Die Unterkonstruktionen der Verkleidungen an den Außenwänden, die Halterungen und Befestigungen sowie die Elbphilharmonie Hamburg Machbarkeitsstudie

Dämmstoffe werden aus nichtbrennbaren Baustoffen hergestellt, auch die Dämmstoffe im Gebäude werden aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen.

Erforderliche Sondergenehmigungen

Mit den o.g. Festlegungen werden die gesetzlichen Anforderungen weitgehend erfüllt. Einige Abweichungen vom Baurecht im Detail sind im weiteren Planungsgeschehen mit den zuständigen Behörden und Ämtern abzustimmen (z.B. Nicht-Sprinklerung des großen Saals). Es wird davon ausgegangen, dass zu diesen Abweichungen auf Grund der bereits vorgesehenen Kompensationsmaßnahmen die Zustimmung erteilt wird.

2.13 Baurecht (B-Plan / Genehmigungsverfahren)

Zur Zeit liegt der Kaispeicher A, der den Sockel für das Projekt Elbphilharmonie bildet, im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Hamburg- Altstadt 32 / Hafen City 1. Das angestrebte Projekt ist jedoch nicht innerhalb der vorhandenen Festsetzungen zulässig, da dieser B-Plan noch das Projekt „Media City Port" abbildet. Daher wurde zur Änderung das Bebauungsplanverfahren Hamburg- Altstadt / Hafen City 4 für den Bereich Kaispeicher A eingeleitet.

Der Stadtplannungsausschuss des Bezirks Hamburg-Mitte wurde hierzu am 08.12.04 informiert und am 13.12.04 der behördeninterne Grobabstimmungs- / Scoping-Termin unter Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Nach erfolgtem Aufstellungsbeschluss fand am 07.03.05 die öffentliche Planungsdiskussion statt. Derzeit wird die Verschickung zur formalen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange vorbereitet, die noch im Juni 2005 erfolgen soll.

Die Auslegung des B-Plans Hamburg-Altstadt 36 / HafenCity 4 soll- vorbehaltlich des Senatsbeschlusses zur Machbarkeit- im Herbst diese Jahres erfolgen. Ziel ist bis Ende 2005 die Vorweggenehmigungsreife gemäß § 33BauGB zu erreichen.