Urheberrecht

Elbphilharmonie Hamburg Machbarkeitsstudie

- 58 Um den rechtlichen Anforderungen zu genügen und das beste Modell im Wettbewerb auszuwählen, wird derzeit ein europaweites Verhandlungsverfahren mit vorangeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Das Verhandlungsverfahren wurde mit Bekanntmachung vom 24.02.2005 im EU-Amtsblatt begonnen. Das Verhandlungsverfahren besteht aus zwei Stufen.

In der ersten Stufe, dem Teilnahmewettbewerb, werden die Bewerber nach ihrer Eignung, das heißt, nach ihrer Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit ausgewählt. In der zweiten Stufe findet der Wettbewerb über die Angebotsinhalte nach deren Wirtschaftlichkeit, insbesondere nach Qualität und Höhe der Quersubventionierung, statt. Die Teilnahmeanträge der Bewerber waren bis zum 25.04.2005 vorzulegen.

Im Teilnahmewettbewerb mussten die Bieter nicht nur Nachweise und Referenzen über ihre bisherigen Leistungen vorlegen, sondern auch Konzepte für das Projekt Elbphilharmonie einreichen, die sowohl bei der Auswertung der Teilnahmeanträge berücksichtigt werden als auch in diese Machbarkeitsstudie einfließen. Das eigentliche Verhandlungsverfahren wird nach der grundsätzlichen Entscheidung von Senat und Bürgerschaft über die Fortführung des Projekts beginnen.

Das Vergabeverfahren ist wie ein Trichter aufgebaut; es startet mit mehreren Bietern und ist zunächst für eine größere Zahl von Modellen und Konzepten offen. Im Laufe des Verfahrens werden sowohl die Anforderungen an die Angebote präzisiert als auch der Bieterkreis eingeengt.

Vertragstexte und Anforderungen an letztverbindliche Angebote modelloffene Vergabeunterlagen und indikative Angebote Teilnahmewettbewerb (anschließend Entscheidung von Senat und Bürgerschaft) Auswahl der Bewerber nach Eignung (Referenzen und Konzept) Auswahl der Angebote nach Wirtschaftlichkeit und Qualität Verhandlungen und überarbeitete Angebote Einschränkung des Bieterkreises und der Modelle evtl. Ausstieg von Bietern / Wegfall von Modellen Entscheidung von Senat und Bürgerschaft, anschließend Zuschlagsentscheidung Vertragstexte und Anforderungen an letztverbindliche Angebote modelloffene Vergabeunterlagen und indikative Angebote Teilnahmewettbewerb (anschließend Entscheidung von Senat und Bürgerschaft) Auswahl der Bewerber nach Eignung (Referenzen und Konzept) Auswahl der Angebote nach Wirtschaftlichkeit und QualitätAuswahl der Angebote nach Wirtschaftlichkeit und Qualität Verhandlungen und überarbeitete Angebote Einschränkung des Bieterkreises und der ModelleEinschränkung des Bieterkreises und der Modelle evtl. Ausstieg von Bietern / Wegfall von Modellenevtl. Ausstieg von Bietern / Wegfall von Modellen Entscheidung von Senat und Bürgerschaft, anschließend Zuschlagsentscheidung Elbphilharmonie Hamburg Machbarkeitsstudie

- 59 Der Abschluss des Verfahrens ist für Mitte 2006 geplant. Die endgültige Entscheidung über die Auftragsvergabe ist den politischen Gremien vorbehalten.

Vergaberecht

Von juristischer Seite wird bestätigt, dass die FHH sämtliche vergaberechtlichen Anforderungen erfüllt. Für die Planungsleistungen der Architekten Herzog & de Meuron musste kein Vergabeverfahren durchgeführt werden, weil diese wegen der Urheberrechte und der künstlerischen Besonderheiten nicht von anderen Architekten erbracht werden können. Hinsichtlich der Bau-, Finanzierungs- und Betreiberleistungen werden mit dem europaweiten Verhandlungsverfahren alle vergaberechtlichen Anforderungen eingehalten.

Generalplanervertrag

Da keine andere rechtliche Möglichkeit für die Nutzung und Umsetzung des einzigartigen Architektur-Entwurfs bestand, als ein exklusives Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchzuführen, war es in diesem speziellen Fall zulässig, die Verträge mit den Generalplanern ohne Vergabeverfahren zu schließen.

Dieses Vorgehen war u.a. notwendig, da Ausschließlichkeitsrechte der Architekten dazu führen, dass nur sie allein die Leistungen erbringen können. Den Architekten Herzog & de Meuron stehen weitreichende Ausschließlichkeitsrechte zu, die sich als Urheber des Entwurfs für das Elbphilharmonie-Gebäude aus ihrem gesetzlichen Urheberrecht ergeben.

Die Freie und Hansestadt Hamburg durfte daher exklusiv mit den Architekten über die Übertragung der bisher für PPH erbrachten Architekten- und Projektleistungen sowie die Überleitung des exklusiven Generalplanervertrages verhandeln und eine entsprechende Übertragungsvereinbarung schließen. Nur durch den Abschluss der Übertragungsvereinbarung mit den Architekten konnte die FHH sämtliche Nutzungsrechte an den Entwürfen sowie den künftigen Architektenleistungen für dieses Projekt erwerben. Ein Vergabeverfahren war aufgrund dieser Ausschließlichkeitsrechte weder möglich noch geboten, da kein anderer Bieter diese Leistungen hätte anbieten können.

Elbphilharmonie Hamburg Machbarkeitsstudie

- 60 Ein weiterer Grund für den Verzicht auf ein Vergabeverfahren liegt in dem Umstand, dass Herzog & de Meuron nicht nur wegen ausschließlicher Rechte, sondern auch aus künstlerischen Gründen allein in der Lage sind, den Auftrag auszuführen. Die juristische Einzelfallbetrachtung führt dazu, dass die Pläne der Architekten zu einem künstlerisch gestalteten Bauwerk führen und der Entwurf der Architekten insgesamt als das Ergebnis einer geistig-schöpferischen Gestaltung anzusehen ist, die in ihrer konkreten Form mit vorbestehenden Gestaltungen nicht verglichen werden kann.

Verhandlungsverfahren für Bau, Finanzierung und Betrieb

Die Bauleistungen zur Errichtung des Gesamtprojekts Elbphilharmonie sowie etwaige Finanzierungs- und Betreiberleistungen und die für die Mantelbebauung vorgesehenen Nutzungs- und Vermarktungsleistungen dürfen in einem „gebündelten" Verfahren nach den Vorschriften der Verdingungsordnung für Bauleistungen vergeben werden, da der zu vergebende Gesamtauftrag „im Schwerpunkt" ein Bauauftrag ist.

Eine förmliche Ausschreibung ist aus den folgenden Erwägungen nicht erforderlich. Ziel des Vergabeverfahrens für das Projekt Elbphilharmonie Hamburg ist es, auf der Grundlage des am Markt abgefragten Know-hows und der Angebote der in dieser Branche tätigen Unternehmen ein Konzept und Modell zu entwickeln, das die Errichtung des Philharmoniegebäudes und der Mantelbebauung bestmöglich umsetzt. Angestrebt wird die wirtschaftlichste Gesamtlösung für die FHH, bei der qualitativ hochwertige Leistungen mit möglichst geringer Belastung für den Haushalt erbracht werden. Insbesondere müssen die angebotenen Konzepte und Modelle den von der FHH vorgegebenen Mindestanforderungen entsprechen.

Art und Umfang der hierfür erforderlichen Leistungen, die von den privaten Unternehmern zu erbringen sind, stehen zum jetzigen Zeitpunkt allerdings noch nicht genau fest. Denn die Bieter sollen gerade Konzepte und Modelle vorschlagen und neben der reinen Bauleistung auch Finanzierungs- und Betreiberleistungen sowie für die Mantelbebauung Nutzungs- und Vermarktungsleistungen anbieten. Denkbar ist dabei beispielsweise, dass ein Bieter sich als privater Partner an einer gemeinsamen Investorengesellschaft beteiligt oder eine Objektgesellschaft gründet, soweit dies zur Errichtung des Elbphilharmonieprojekts wirtschaftlich sinnvoll erscheint.

Zudem soll gerade im Verfahren die optimierte gesellschaftsrechtliche und steuerrechtliche Konstellation entwickelt werden, die von den jeweiligen Bietern im Rahmen ihrer Konzepte anzubieten ist.