Elbphilharmonie

Elbphilharmonie Hamburg Machbarkeitsstudie:

· Erhöhung der Nutzflächen im Wohnbereich durch Reduzierung der anteiligen Verkehrsflächen, Prüfen von Flächenverschiebungen, d.h. weniger Nordlagen, Verbesserung der Individualität der jeweiligen Wohnungen,

· Modifizierung bzw. Optimierung des Nutzungskonzepts im Kaispeicher A durch den Einbau von Doppelparkern und höherwertige Verwertung der freiwerdenden Flächen (z.B. großzügiger Wellness- und Spa-Bereich),

· Erhöhung der Nutzflächen im Hotel- und Gastronomiebereich bei gleichbleibender BGF,

· Reduzierung der großzügig bemessenen Verkehrsflächen im Philharmoniebereich zu Gunsten von Flächen für die Mantelbebauung,

· Optimierung der Sitzplatzanzahl im großen Saal bei Frontalbespielung.

Zuordnung der Kosten zu Philharmonie und Mantelbebauung

Der Generalplaner hat bei der Ermittlung der Kosten zusätzlich zu den tatsächlich vorhandenen Bauteilen (Philharmonie, Hotel, Wohnen und Parken) einen Bauteil „Allgemeines" gebildet. In diesem Allgemeinbereich wurden die Kosten gesammelt, die zunächst nicht eindeutig einem Bauteil zugeordnet werden konnten. Beispielsweise waren hier die Kosten für das Herrichten/Abbrucharbeiten, für technische und verkehrliche Erschließungen, für Gründungsmaßnahmen, für Hochwasserschutz etc. erfasst, ebenfalls Kosten der Allgemeinbereiche Plaza und der Außenanlagen sowie sämtliche Baunebenkosten. Diese Kosten wurden vom Generalplaner dann anteilig auf die Bauteile Philharmonie, Hotel, Wohnen und Parken pauschal nach BGF umgelegt.

Bei der Überprüfung der Kostenschätzung wurde auch diese Aufstellung der Allgemeinkosten und deren Zuordnung auf die einzelnen Bauteile bewertet. Dabei wurde festgestellt, dass die vom Generalplaner vorgenommene Kostenzuordnung z.T. unausgewogen und nicht verursachergerecht ist. Aus diesem Grund wurde die Kostenverteilung wie folgt umstrukturiert:

· Hinzugefügt wurde eine neue Kostenposition „besondere Erschließungskosten". Dies ist notwendig, da mit dem vorliegenden Konzept der „Elbphilharmonie auf dem Kaispeicher A" die Nutzungen Philharmonie, Hotel, Wohnen und Parken fest mit dem anspruchsvollen architektonischen Konzept, dem besonderen Ort und der bestehende Bausubstanz verbunden sind. Diese Besonderheiten des Bauwerkes und des Ortes sind z. B. die öffentliche Plaza auf 37 m Höhe mit den damit verbundenen Erschließungen, der Kaispeicher A als Sockelbau, der teilentkernt und mit 2 Lastenverteilebenen versehen werden muss sowie sonstige von den besonderen baulichen / technischen Herausforderungen des Ortes verursachte Aufwendungen. Diese außergewöhnlichen Umstände sind als „besondere Erschließungskosten" separat ausgewiesen.

· Geändert wurde die Zuordnung der Fassadenkosten. Wahrend für das Parkhaus und die Plaza die Fassadenkosten direkt den beiden Bereichen zugeordnet wurden, erfolgte die Verteilung der Fassadenkosten auf die Hauptnutzungen Konzert, Hotel und Gastronomie sowie Wohnen nicht zweidimensional nach BGF sondern sachgerechter nach BRI.

· Schließlich wurden die Baunebenkosten in Anlehnung an die HOAI nach Schwierigkeitsgraden differenziert zugeordnet (Zuschlag für Philharmonie und Abschlag beim Parkhaus).

Das Ergebnis der Kostenprüfung und Kostenzuordnung für die Baukosten inkl. Baunebenkosten (ohne MwSt.) ist: Philharmonie 94,697 Mio. besondere Erschließungskosten 22,388 Mio. Mantelbebauung (Hotel, Wohnen, Parken) 69,617 Mio. Gesamt 186,702 Mio. bei 112.749 m² = 1.656 /m² Es wurden die einzelnen Nutzungsbereiche separat berechnet (Philharmonie / Hotel / Gastronomie mit Konferenz / Wohnungen / Parken / Allgemeinbereich). Dabei wurden für jeden Nutzungsbereich die Nutzenergiearten Wärme, Kälte, Elektroenergie und Wasser/Abwasser in einzelnen Berechnungsgängen betrachtet und, je nach vorgesehener Nutzung und Technischer Ausrüstung, detailliert berechnet.

Die spezifischen Energiepreise wurden den allgemein zugänglichen Preislisten der Versorgungsunternehmen entnommen. Für den Fernwärmepreis wurden die „Konditionen für die Wärmeversorgung der HafenCity" der Arbeitsgemeinschaft Wärmeversorgung Hafencity verwendet. Die für Elektroenergie in Ansatz gebrachten spezifischen Preise entsprechen einem marktüblichen Richtpreis.

Zur Berechnung der Jahresheizenergiemenge, die mittels Transmission und über die aufbereitete Luft dem Gebäude zugeführt wird, wurden empirisch gewonnene Kennwerte wie z. B. Heiztage verwendet.

Für die Ermittlung der Jahresenergiemenge, die für die Erwärmung von Luft in Lüftungsanlagen benötigt wird, erfolgte die Berechnung mittels Lüftungsgradstunden.

Zur Berechnung der Energiemenge, die zur Kühlung von mechanisch eingebrachter Zuluft erforderlich ist, wurden Kühlgradstunden verwendet. Um die Besonderheiten der gewählten Elbwassernutzung und den Einfluss der jahreszeitlichen Schwankungen der Elbwassertemperatur mit, dem derzeitigen Planungsstand entsprechender, hinreichender Genauigkeit in die Berechnungsgänge einfließen zu lassen, war es notwendig, die Kühlgradstunden für Hamburg auf der Grundlage der DIN 4710 unter Beachtung der festgelegten Nutzungszeiten für die einzelnen Nutzungsbereiche und Lüftungsanlagen zu ermitteln.

Die Nutzung des Elbwassers für die Kühlung der Elbphilharmonie sieht vor, dass in Form von stiller Kühlung über Wand- bzw. Deckenkühlflächen sowie Fallschachtkühlelemente im Philharmoniesaal, dem Multifunktionssaal und in jedem Hotelzimmer über einen eigenen Kühlwasserkreislauf, der über Wärmeübertrager mit der Elbe verbunden ist, den jeweiligen Räumen innere Wärmelasten entzogen wird.