Nachhaltigkeit

Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) in Hamburg

Am 22.12.2000 trat die Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Gemeinschaft in Kraft. Mit der WRRL hat die EU ihre Wasserpolitik unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit neu geordnet. Durch die WRRL soll eine zusammenhängende Gewässerschutzpolitik in Europa bewirkt werden, die auch über Staatsund Ländergrenzen hinweg eine koordinierte Bewirtschaftung der Gewässer innerhalb der Flusseinzugsgebiete erreicht.

Fristen, Ziele, Instrumente, Handlungsspielräume, Koordination, Organisation sowie die rechtliche und fachliche Umsetzung der WRRL waren Gegenstand einer Großen Anfrage (Drs. 17/1631) der SPD-Fraktion im Jahre 2002. Hinsichtlich der Vorgabe der WRRL, in Deutschland in 15 Jahren eine gute Wasserqualität zu erreichen, ergeben sich Nachfragen zum derzeitigen Umsetzungsstand der WRRL in Hamburg.

Daher frage ich den Senat und die zuständigen Behörden:

1. Welche gewässernahen Flächen gibt es in Hamburg und welche sind davon in öffentlicher Hand?

Die abschließende Strukturkartierung des nach Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Gemeinschaft (WRRL) berichtspflichtigen Gewässernetzes erfolgt in den Jahren 2007/2008 durch die zuständige Behörde und bezieht die an die Gewässer angrenzenden Flächen mit ein. Auf das Liegenschaftskataster kann nur hilfsweise zurückgegriffen werden.

Eine Auflistung aller gewässernahen Flächen in Hamburg sowie der hiervon in öffentlicher Hand befindlichen Flächen kann in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Aufwand nicht erstellt werden.

2. Ein wesentlicher Schritt zur Erreichung des guten ökologischen Zustands, bzw. des guten ökologischen Potentials der Hamburger Stadtgewässer stellt die Wiederherstellung von naturnahen Ufer- und Sohlenstrukturen, sowie die Erhaltung und ggf. Schaffung gewässernaher Feuchtbiotope dar. Auch für die Realisierung von naturnah gestalteten Hochwasserretentionszonen oder Anlagen zur Verminderung der stofflichen Gewässerbelastungen durch (Niederschlagswasser-)Einleitungen besteht Flächenbedarf in der unmittelbaren Nähe zu den Hamburger Stadtgewässern. Als Diskussionsgrundlage für die Stadtentwicklungsplanung als auch für die Maßnahmenplanung zur WRRL und zum Hochwasserschutz wäre es von großem Nutzen, wenn es ein Flächen-/Flurstückskataster der in öffentlicher Hand befindlichen Grundstücke gäbe, die in direkter Nachbarschaft zu den Hamburger Stadtgewässern liegen. Aus dem Kataster sollte auch die aktuelle Nutzung ersichtlich sein.

a) Gibt es bereits ein solches Kataster?

Siehe Antwort zu 1.

Wenn ja:

b) Ist das Kataster öffentlich zugängig? Wenn nein, warum nicht?

Entfällt.

Wenn nein:

c) Beabsichtigt der Senat, ein derartiges Kataster von der Liegenschaft erstellen zu lassen? Wenn nein, mit welcher Begründung?

Siehe Antwort zu 1.

3. Artikel 14 der WRRL definiert die Vorgaben zur Information und Anhörung der Öffentlichkeit. Gefördert werden soll demnach „die aktive Beteiligung aller interessierten Stellen an der Umsetzung dieser Richtlinie". Weiter heißt es, dass „auf Antrag [...] auch Zugang zu Hintergrunddokumenten und -informationen gewährt [wird], die bei der Erstellung des Bewirtschaftungsplanentwurfs herangezogen wurden".

a) Besteht die Möglichkeit, im Sinne der geforderten „aktiven Beteiligung", auf die von der BSU erstellten Daten und Dokumente (insbesondere z. B. Planungsgrundlagen, aktuelle Bearbeitungsstände, Zeit- und Organisationspläne, Zuständigkeiten und Kontaktinformationen, Vorschlagslisten für Maßnahmen, Informationen zu den Datenerhebungsverfahren für die Monitoringprogramme, aktuelle Untersuchungsprogramme, etc.) per Internet zugreifen zu können? Wenn nein, warum nicht?

Alle von der WRRL bis zum jetzigen Zeitpunkt geforderten Berichte und Dokumentationen sind im Internet unter www.wrrl.hamburg.de veröffentlicht.

b) Besteht die Möglichkeit, der „Verbandsübergreifenden Arbeitsgruppe der Naturschutzverbände zur WRRL" die Gelegenheit zu geben, per Intra-, Extra-Net auf die zur Bearbeitung genutzten Dokumente der BSU zurückgreifen zu können?

In den Arbeitsgruppen:„Grenzüberschreitende Gewässer Hamburg/Schleswig-Holstein nördlich der Elbe" und „WRRL ­ hamburgische Gebiete südlich der Elbe" werden die aktuellen Arbeitsergebnisse vorgestellt und diskutiert.

Bei den Arbeitsunterlagen handelt sich um nicht validierte und ständigen Veränderungen unterliegende Daten und Dokumente, die für eine Veröffentlichung außerhalb der in Hamburg bestehenden Arbeitsgruppen nicht geeignet sind.

Wenn ja:

c) Wann und wie soll diese Möglichkeit realisiert werden?

Entfällt.

Wenn nein:

d) Warum nicht?

Siehe Antwort zu 3. b).

4. Von der „Verbandsübergreifenden Arbeitsgruppe der Naturschutzverbände zur WRRL" wird bemängelt, dass den interessierten Stellen ­ im Gegensatz zu den Teilnehmern der Arbeitsgruppe in Schleswig-Holstein ­ kein aktuelles Kartenmaterial in geeignetem Maßstab zur Verfügung gestellt wird.

a) Warum ist dies bisher nicht geschehen?

b) Wann wird der „Verbandsübergreifenden Arbeitsgruppe der Naturschutzverbände zur WRRL" das Kartenmaterial in geeignetem Maßstab zur Verfügung gestellt?

Nach Überwindung zurzeit noch bestehender technischer Schwierigkeiten wird den Teilnehmern an der Arbeitgruppe „Grenzüberschreitende Gewässer Hamburg/Schleswig-Holstein nördlich der Elbe" analog zu den Arbeitsgruppen in Schleswig-Holstein aktuelles Kartenmaterial zur Verfügung gestellt werden. Eine weitere Verteilung ist nicht vorgesehen.

5. Für die Bearbeitungsgebiete nördlich der Elbe wurde die AG „Grenzüberschreitende Gewässer HH/SH nördlich der Elbe" eingerichtet, in der die interessierten Stellen an der Umsetzung der WRRL mitwirken können.

Für die Bearbeitungsgebiete südlich der Elbe ist eine derartige Arbeitsgruppe in Gründung. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage:

a) Wann wird eine derartige Arbeitsgruppe auch für das Bearbeitungsgebiet Elbe/Hafen eingerichtet? Wenn dies nicht innerhalb des nächsten halben Jahres geschehen soll, warum nicht?

Das Gebiet Elbe/Hafen wird in den bestehenden Arbeitsgruppen bearbeitet.

b) Wann wird eine Länderübergreifende Arbeitsgruppe für die Tideelbe unter Beteiligung der Interessensgruppen aus Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein eingesetzt? Wenn dies nicht innerhalb des nächsten halben Jahres geschehen soll, warum nicht?

Die Einrichtung einer länderübergreifenden Arbeitsgruppe für die Tideelbe befindet sich unter den beteiligten Ländern in der Diskussion; nähere Angaben sind gegenwärtig nicht möglich.

6. In der Antwort des Senats zur Großen Anfrage zur Umsetzung der WRRL (Drs. 17/1631) werden als Maßnahmen zur Verbesserung und des Schutzes des Zustandes aquatischer Ökosysteme u. a. die Umgestaltung des Guanofleets als Pilotprojekt des Gewässerökologischen Strukturplans und der Bau von Niederschlagswasserbehandlungsanlagen in Volksdorf und Bergedorf als Pilotanlagen für die in den nächsten Jahren zu bauenden weiteren Anlagen genannt.

a) Wann wird der Gewässerökologische Strukturplan weiter umgesetzt werden? Wenn nicht innerhalb der nächsten 12 Monate, warum nicht?

Der gewässerökologische Strukturplan wird im Rahmen der Bearbeitung der WRRL bereits kontinuierlich umgesetzt.

b) Welche weiteren Niederschlagswasserbehandlungsanlagen sind derzeit in Bau bzw. in Planung?

Folgende Niederschlagswasserbehandlungsanlagen befinden sich derzeit in Planung: Mittlere Bille, Schlankweggraben, Langer Torfgraben, Scheidebach.