Ortsgesetz über den Eintritt in die Trägerschaft der Anstalt für Immobilienaufgaben

Der Senat übersendet der Stadtbürgerschaft als Anlage den Entwurf über den Eintritt in die Trägerschaft der Anstalt für Immobilienaufgaben und Begründung mit der Bitte um Beschlussfassung.

Eines der Ziele der laufenden Legislaturperiode ist die Neustrukturierung des Liegenschafts- und Gebäudemanagements. Hiermit verfolgt werden insbesondere folgende Zielsetzungen und konkreten Umsetzungsmaßnahmen:

- Einführung verbindlicher Gebäudekostenstandards für Bremen, seine Betriebe und Gesellschaften (Kosten pro Mitarbeiter bzw. Arbeitsplatz) und entsprechender Flächen- und Standortentwicklungsplanung als Grundlage für die Budgetierung und Mittelzuweisung.

- Erarbeitung einer längerfristigen Konzeption zur Finanzierung des Bestandsund Gebäudeerhaltes bei zurückgehendem Einsatz von Veräußerungserlösen; Umstellung auf Echtmieten.

- Aufbau eines einheitlichen Berichtswesens für alle Immobilien (Sondervermögen) der öffentlichen Hand in Bremen mit entsprechendem Kennzahlensystem bis Mitte 2008.

- Verwaltung (Vermietung) und An-/Verkauf aller Bestandsimmobilien aus einer Hand; klarere Abgrenzung, gegebenenfalls Zusammenführung von Sondervermögen.

- Klare Zuordnung der Fachaufsicht sowie Abbau von Schnittstellen und Doppelstrukturen durch einheitliche Fachaufsicht über den zentralen Bereich des Immobilienmanagements (GBI und GTM) bei der Senatorin für Finanzen. Überprüfung von Organisation und Rechtsform, gegebenenfalls Zusammenführung von Gesellschaften oder Teilen der Gesellschaften und Betriebe.

- Organisatorische Zusammenfassung der gebäudebezogenen Dienstleistungen, insbesondere der Gebäudereinigung und der Hausmeisterdienste. Innenreinigungsleistungen sind zukünftig für alle Einrichtungen des Kernbereichs durch ein ressortübergreifendes gemeinsames Dienstleistungscenter für Bremen, seine Betriebe und Gesellschaften bereitzustellen.

- Die Richtlinien für Grundstückverkäufe sollen mit dem Ziel eines einheitlichen Verfahrens und Herstellung von Transparenz überarbeitet werden.

Die Senatorin für Finanzen, die für diesen Umstrukturierungsprozess verantwortlich ist, hat im Oktober 2007 für die organisatorischen Themen einen Staatsräte-Lenkungsausschuss eingesetzt, in dem als Entscheidungsträger die Staatsräte des Senators für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa (SUBVE), der Senatorin für Bildung und Wissenschaft (SBW), des Senators für Inneres und Sport (SIS) sowie der Senatskanzlei (SK) und der Senatorin für Finanzen (SF), die beiden Geschäftsführer der Gesellschaft Bremer Immobilien (GBI) und des Gebäude- und Technik Managements Bremen, Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen (GTM), bzw. der Bremen (FMB) sowie die Personalvertretungen der beteiligten Einheiten und der Gesamtpersonalrat vertreten sind.

Anders als in den vorangegangenen Reformprozessen zum Bau- und Liegenschaftsbereich wird die Projektarbeit diesmal nicht von externen Beratern unterstützt, sondern von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gestaltet, die auch inhaltlich in verantwortlicher Position täglich an diesen Themen arbeiten und daher viel praktische Erfahrung in den Prozess einbringen können.

Für die oben genannten inhaltlichen Themen hat der Lenkungsausschuss Arbeitsgruppen eingerichtet, die derzeit noch Lösungsmöglichkeiten für einheitliche Gebäudekostenstandards sowie die Finanzierung des Substanzerhalts und die Umstellung auf Echtmieten erarbeiten. Weitere Arbeitsgruppen befassen sich mit der Überarbeitung der Richtlinien für Grundstücksverkäufe, der Schaffung von Richtlinien für Vermietungen, Verpachtungen und Zwischennutzungen sowie der Modifikation des Anreizsystems zur Optimierung des Bestandes der Sondervermögen Immobilien und Technik. Voraussichtlich im Herbst dieses Jahres werden dem Senat zu den genannten Themen Umsetzungsvorschläge unterbereitet werden können.

Zum neuen und verstärkt im Vordergrund stehenden Thema Energiesparcontracting liegt die Grundsatzentscheidung des Senats zur Fortführung von Contracting, auch innerhalb des Gebäudesanierungsprogramms 2008, bereits vor. Zurzeit wird ein Konzept vorbereitet, das Aussagen zu den für die einzelnen Energiesparprojekte zugrunde zu legenden Standards und den jeweiligen Finanzierungsbeitrag der davon profitierenden Ressorts auf Grundlage konkreter Kostenberechnungen enthält.

Zu den oben genannten organisatorischen Themen hat der Lenkungsausschuss die folgenden Ergebnisse erzielt: GBI, FMB und GTM sollen in einer Organisationseinheit zusammengeführt werden.

Diese große Lösung hat den Vorteil, dass Schnittstellen vermieden werden können und innerbetriebliche Synergieeffekte am besten genutzt werden können. Die Alternative wäre eine Aufteilung auf Immobilien und Bauen in einer Einheit und Facility-Dienstleistungen in der anderen Einheit. Auswirkungen auf die Finanzierung der Einheit ergeben sich aus der Fusion nicht. Die Finanzierung/Auslastung, insbesondere der bauenden Bereiche, steht in starker Abhängigkeit von den Budgets, die der Auftraggeber Bremen für Bauunterhaltung und Sanierung bereitstellen kann.

Die Fachaufsicht über die neue Einheit bei der SF soll sowohl die betriebwirtschaftliche als auch die bau- und immobilienfachliche Steuerung umfassen. Zur Erzielung von Synergieeffekten in der baufachlichen Aufsicht soll auch die baufachtechnische Zuwendungsprüfung, die bisher bei GTM durchgeführt wird, bei der Fachaufsicht der SF angesiedelt werden. Für übergreifende Hochbauthemen (wie z. B. Gesetzgebung, Richtlinien) soll auch künftig das Bauressort zuständig sein. Einzelheiten hierzu bedürfen noch der Abstimmung zwischen dem SUBVE und der SF.

Die Zuordnung von Immobilien zu den Sondervermögen Immobilien und Technik bzw. Infrastruktur soll auch für den Streubesitz durchgeführt werden, der dementsprechend zwischen den Ressorts SUBVE und SF aufgeteilt wird. Die Verwaltung des Streubesitzes erfolgt weiterhin zentral für beide Sondervermögen durch die GBI.

Die Aufteilung und die Ermittlung der finanziellen Konsequenzen sollen bis Ende 2008 abgeschlossen sein.

Die Eigenreinigung der Kernverwaltung soll zukünftig zentral organisiert werden.

Das Reinigungspersonal soll unter dem Dach des zukünftigen Facilitydienstleisters mit den bereits zentral organisierten Hausmeisterdienstleistungen gebündelt werden. Hierfür spricht das bei dem heutigen Dienstleister (GTM/FMB) bereits bestehende Know-how bei der Bereitstellung der Hausmeisterdienstleistungen. Hausmeister und Gebäudereinigung bilden nicht nur aufgrund ihres Gebäudebezuges Schnittstellen, sie besitzen auch ähnliche Organisationsstrukturen und stellen durch ihr Personalvolumen eine wichtige Ressource dar. Es ist daher sinnvoll, ihre Steuerung gemeinsam einem entsprechend spezialisierten und professionell aufgestellten Dienstleister zu übertragen. Auch Aufgabenverschiebungen innerhalb der (z. B. Hausmeister/-innen geben Tätigkeiten im Bereich der Reinigung ab und übernehmen dafür bisher fremdvergebene Gebäudedienstleistungen) können nur innerhalb einer gemeinsamen Einheit zur Effizienzsteigerung beitragen. Darüber hinaus wird durch die Bündelung auch eine Gleichbehandlung der beiden Arbeitsfelder erreicht. Dazu ergeben sich Möglichkeiten für Synergien innerhalb der einzelnen Produkte (z. B. im Bereich einer besseren Vertretungsregelung). Beim Personaleinsatz würde sich im Vergleich zur aktuellen Situation nicht viel verändern, da dieser bisher bis auf einige Ausnahmen objektbezogen erfolgt. Entsprechend einer vorhandenen Dienstvereinbarung, die einen übergreifenden Einsatz der Hausmeister/-innen ermöglicht, ist jedoch eine ressortübergreifende Personalplanung für Hausmeister/-innen und Reinigungskräfte anzustreben, die bei einer zentralen Anbindung vermutlich optimaler zu steuern ist und dann auch umfangreiche Vertretungsmöglichkeiten bietet. die zugleich auch das Budget weiter innehaben. Mit der Überleitung des Personals zur neuen Anstalt wird das Reinigungsbudget bei den Dienststellen ein reines Sachbudget, das sich aus dem bisherigen Personalbudget und dem Sachbudget zusammensetzt.

Der zum 1. August 2008 vorgesehene Übergang des Eigenbetriebes GTM in die Fachaufsicht des Finanzressorts konnte noch nicht erfolgen, weil hiervon auch der Bereich Bundesbau bei GTM berührt wäre. Bremen hat sich mit dem Bund darauf verständigt, den Bereich Bundesbau in die neue Immobilieneinheit zu integrieren und ihn in die Fach- und Rechtsaufsicht des Ressorts einzubeziehen. Die Steuerungseinheit für den Bundesbau bei SF soll dort bis zum Abschluss der demnächst zu führenden Verhandlungen mit dem Bund verbleiben. Der Bund hat diesem Vorschlag zugestimmt. Mittelfristig plant der Bund eine Übernahme des Bereichs Bundesbau in die Bundeanstalt für Immobilienaufgaben, sodass die oben skizzierte Regelung zu den Aufsichtsfunktionen lediglich für eine gewisse Übergangszeit gelten wird.

Als relevante Rechts- bzw. Organisationsformen für die zukünftige Einheit für die Immobilienaufgaben wurden die Alternativen Anstalt öffentlichen Rechts und Eigenbetrieb geprüft, wobei die Rechtsform aus steuerlichen Gründen nicht weiter verfolgt wurde. Maßgeblich für die Organisationsentscheidung für die Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) war letztlich die aus Sicht der Lenkungsgruppe bestehende Notwendigkeit zur stärkeren Einbindung der Ressorts in das Aufsichtsorgan dieser Einheit, um hierdurch eine stärkere Berücksichtigung der Interessen der Eine solche Einbindung lässt sich effektiv nur mittels einer Vertretung im Verwaltungsrat als Aufsichtsorgan einer Anstalt herstellen, da die AöR, anders als Eigenbetriebe, als eigenständige juristische Person des öffentlichen Rechts nicht den bindenden Rahmenvorgaben der bremischen Landesverfassung unterworfen ist. Für den Eigenbetrieb, als lediglich organisatorisch und wirtschaftlich verselbständigten Teil der Exekutive, ergibt sich die Zusammensetzung des Betriebsausschusses als Aufsichtsorgan zwingend aus der Landesverfassung und dem Deputationsgesetz.

Eine davon abweichende Gestaltung eines Errichtungsgesetzes, das eine Besetzung des Betriebsausschusses mit Vertretern des Senats bestimmt, ist daher nicht möglich.

Neben den heutigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gesellschaft Bremer Immobilien Bremen und der Gebäude- und Bremen, Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen, sollen auch die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Gebäudereinigung in den Dienststellen in die Anstalt wechseln. Die Zahl der Beschäftigten der Anstalt wird damit über 900

Personen betragen. Durch diese Bündelung sollen der Anstalt verbesserte Möglichkeiten zur Planung und Steuerung ihrer Dienstleistungen gegeben und damit weitere Synergiepotenziale eröffnet werden, ohne dass dies jedoch zu des Senats und seiner Mitglieder als oberste Dienstbehörde führt.

Weitere Vorgabe war daher, dass die Anstalt über keine eigene Personalhoheit verfügt, sondern die Beamten und Beschäftigten im Dienst der Freien Hansestadt Bremen verbleiben. Die hierfür gewählte gesetzliche Konstruktion folgt dabei dem Beispiel des Studentenwerks Bremen, welches als rechtsfähige Anstalt ebenfalls über keine eigene Personalhoheit verfügt, sondern im Hinblick auf einer Dienststelle der Freien Hansestadt Bremen gleichgestellt ist. Es obliegt dem Senat, von seiner Übertragungskompetenz gemäß Artikel 118 Abs. zu machen und in seiner Anordnung des Senats zur Übertragung von dienstrechtlichen Befugnissen die Ausgestaltung der dienstrechtlichen Kompetenzen der Anstalt näher zu konkretisieren. Im Hinblick auf ihre Aufgabenwahrnehmung bedeutet dies für die Anstalt jedoch keine Einschränkung. Die hierfür notwendige rechtliche Unabhängigkeit wird hierdurch nicht eingeschränkt.

Da die zwischen der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) und der GBI geschlossene Beteiligungsvereinbarung mit der Liquidierung der GBI endet, würde dies, da die Anstalt selbst keine Arbeitgebereigenschaft haben wird.