Jugendamt

Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD) ­ hat der Senat reagiert?

Die Personalsituation in den Allgemeinen Sozialen Diensten (ASD) der Bezirke ist seit Jahren prekär. Vakanzen im Personalbereich führen zunehmend zu extremen Arbeitssituationen, die ein verantwortliches Handeln der Mitarbeiter nahezu unmöglich machen. Neue Fälle können kaum bearbeitet werden, Wartelisten werden nicht abgearbeitet. Mitarbeiter schreiben Überlastungsanzeigen an ihre Vorgesetzten und der ASD Bergedorf wandte sich in einem Brief an Bürgermeister Ole von Beust, mit der Bitte, für eine Verbesserung dieser katastrophalen Zustände zu sorgen.

Im Bezirk Harburg ist es zu der Kündigung einer Mitarbeiterin des ASD gekommen, die meinte, aufgrund der desolaten Personalsituation eine verantwortliche Arbeit nicht mehr ausführen zu können. In Urlaubs- oder Krankheitszeiten verschärft sich die ohnehin kritische Situation weiter.

Die Drs. 18/1941 gibt Auskunft über Besetzung und Vakanzen von Stellen bei den Allgemeinen Sozialen Diensten der Hamburger Bezirke bis zum 01.01.2005. Es stellt sich nun die Frage, ob die Überlastungsanzeigen, der Brief an den Bürgermeister, die Kündigung der Harburger Mitarbeiterin oder auch die in den Bezirken Wandsbek und Harburg einstimmig beschlossenen Anträge zur Aufstockung des Personals eine Veränderung der Stellensituation bewirkt haben.

Ich frage den Senat:

1. Wie viele Stellen des ASD sind in den Bezirken im Zeitraum 01.01. bis 30.06.05 besetzt bzw. vakant? (Bitte nach Bezirken und Jugendamtsregion auflisten analog zur Drs. 18/1941.)

Siehe Anlage 1.

2. Wie viele Stellen des ASD sind im oben genannten Zeitraum gestrichen worden? (Bitte analog zur Drs. 18/1941 nach Bezirken und Jugendamtsregion auflisten.) Gegenüber den Angaben in der Drs. 18/1941 wurden zusätzlich 0,16 Stellen im Bezirksamt Hamburg-Mitte gestrichen.

3. Wie viele Stellen des ASD sind im oben genannten Zeitraum fremd genutzt? (Bitte analog zur Drs. 18/1941 nach Bezirken und Jugendamtsregion auflisten.)

4. Besteht die Absicht, zur Zeit nicht besetzte Stellen zu streichen (auch anteilig)?

Wenn ja, welche Stellen wären davon betroffen? (Bitte nach Bezirken und Jugendamtsregion auflisten.) Nein.

5. Im Bezirk Harburg kam es zur Kündigung einer Mitarbeiterin zum 31. März 2005. Ist die Stelle inzwischen nachbesetzt worden? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?

Nein. Die Stelle ist aufgrund des defizitären Personalkostenbudgets des Bezirksamtes Harburg nicht nachbesetzt worden.

6. Kam es in den Bezirken zu Personalaufstockungen bei den ASD?

Wenn ja, in welchen Bezirken und um wie viele Stellen mit welchem Stundenumfang? (Bitte aufschlüsseln nach Bezirken und Jugendamtsregion.)

Bei wie vielen dieser Stellen handelt es sich um

a) Arbeitszeitaufstockungen innerhalb des ASD?

b) Neueinstellungen nach Ausschreibung?

c) Personalverschiebungen?

(Bitte nach Bezirken und Jugendamtsregion auflisten.)

Siehe Anlage 2.

7. Wenn Frage 6 bejaht wurde, sind dadurch in den entsprechenden Bezirken und Jugendamtsregionen alle vakanten Stellen besetzt worden?

Wenn nein, ist der Senat der Ansicht, dass die aufgestockte Personalstundenanzahl ausreichend ist?

Der Senat hat sich hiermit nicht befasst.

8. Wie hoch war der Anteil an Personalstunden bei den ASD, der durch Krankheit und Urlaub entstanden ist? (Bitte für die Jahre 2000 bis 2005 nach Bezirken und Jugendamtsregion auflisten.)

Die zur Beantwortung dieser Frage benötigten Daten werden nicht gesondert statistisch erfasst. Sie können in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand auch nicht ermittelt werden.

9. Wie viele Stellen sind im Zeitraum 01.01.05 bis 30.06.05 durch „natürliche Fluktuation" (bspw. Schwangerschaft und Geburt, Altersgründe) sowie Kündigungen verloren gegangen bzw. werden absehbar bis Ende des Jahres 2005 noch verloren gehen?

Aus Anlass des Ausscheidens von Beschäftigten gehen keine Stellen verloren. Durch Fluktuation sind Stellen frei geworden (siehe Anlage 3), die teilweise wieder nachbesetzt wurden (siehe Anlage 2).

In der Drs. 18/1941 wird angegeben, dass die Bezirksämter keine Statistik über die Fallzahlen des ASD führen. Wo, wenn nicht dort, werden dann die Fallzahlen der jeweiligen ASD dann registriert?

Wie haben sich die Fallzahlen pro Sachbearbeiter im Zeitraum 2000 bis 2005 in den Jugendamtsregionen entwickelt? (Bitte nach Bezirken und Jugendamtsregion auflisten.)

Die Fallzahlentwicklung seit 2000 pro Sachbearbeiter im ASD ergibt sich aus der Anlage 4.

Hierzu ist Folgendes anzumerken:

Die Tätigkeit der Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter im ASD in den Regionen der bezirklichen Jugendämter umfasst die Aufgaben Förderung der Erziehung in der Familie (§§ 16 bis 21 SGB VIII), Bewilligung und Begleitung von Hilfen zur Erziehung (§§ 27 bis 35 a SGB VIII), die sozialräumliche Angebotsentwicklung, die Mitwirkung in gerichtlichen Verfahren (§ 50 SGB VIII) und Aufgaben des Kinderschutzes, insbesondere die Wahrnehmung des Wächteramtes (§ 42 SGB VIII).

Die bezirklichen Jugendämter erheben Fallzahlen lediglich zu den „Hilfen zur Erziehung", nicht jedoch für die anderen Arbeitsbereiche des ASD (vgl. Drs. 18/1941). Mit den Fallzahlen „Hilfen zur Erziehung" wird allerdings ein quantitativ und qualitativ sehr bedeutender Arbeitsbereich des ASD erfasst.