Flaßbargmoor

Der Senat wird ersucht, das sogenannte Flaßbargmoor (Gemarkung Osdorf, Ortsteil Lurup) zum Naturdenkmal zu erklären.

Begründung:

Das Feuchtgebiet Flaßbargmoor zwischen den Straßen Böttcherkamp und Flaßbarg in HamburgLurup ist ein kleines Reststück des früheren Osdorfer Torfmoores, das seine Entstehung einem hier vor ca. 4000 Jahren gelegenen großen See verdankt. Dieser See verlandete und hinterließ ein nährstoffarmes Niedermoor, das an seinen Rändern in Heide überging. In einer ausgedehnten Senke bildeten sich so das Deesmoor (ca. 38 ha) und das Flaßbargmoor (ca. 44 ha). Ersteres gehörte zu Osdorf, letzteres bestand aus Osdorfer, Nienstedtener, Bahrenfelder und Dockenhudener Mooranteilen. Alle diese Teile wurden entweder zur Brennstoffgewinnung abgetorft oder zur Wiesennutzung entwässert und später weitgehend bebaut. Von den einst großen Flächen sind heute nur noch weniger als 5 ha übrig.

Auf der jetzigen Restfläche befindet sich ein Teil des Nordrandes des ehemaligen Moores mit überwiegend verbuschten Moorwiesen und daran angrenzenden kleinen Heideflächen. Von der ehemaligen Wiesennutzung zeugen noch alte erlenbestandene verlandete Gräben. Das Gebiet wird durch den „Müllergraben" entwässert, der zur Trockenlegung des Moores tief eingeschnitten wurde. An seinem Südufer steht ein Erlenbruch, der bereits stark durch Wasserspiegelsenkung degeneriert war; durch Renaturierungsmaßnahmen während der letzten 16 Jahre entstand hier wieder ein kleiner landschaftstypischer Auwald. Zufälligerweise entstanden im Zweiten Weltkrieg an den tiefsten Stellen des Moores einige Bombentrichter, die trotz Ausbaus des Entwässerungssystems nie trockengelegt werden konnten. Am Südrand wurden zwei Schulen hineingebaut, die das Moor von dieser Seite her schwer erreichbar machten. Am Nordrand wurden Behelfsheime auf Pachtgrund errichtet (heute Einfamilienhausbebauung), die das Gebiet ebenfalls abschirmten und so zu einer Art vergessenen Insel machten. Dennoch fanden immer wieder Menschen den Weg in das Moor, um dort ihren Müll loszuwerden. In den siebziger Jahren nahm das Gebiet den Charakter einer Müllkippe an. Gleichwohl gelang es einer Reihe gefährdeter Pflanzen- und Tierarten, im Gebiet zu überleben.

Auf Initiative einiger Osdorfer Bürger nahm die Bezirksversammlung Altona am 24. Februar 1983 das Gebiet aus dem „Altonaer Gewerbepaket" heraus und erklärte es zum Amphibienschutzgebiet. Daraufhin gründete sich im Jahre 1984 der „Verein zum Erhalt des Flaßbargmoores e.V.", der am 19. März 1985 das Restmoor (ca. 44 400 m²) von der Freien und Hansestadt Hamburg als Pächter übernahm, um es zu pflegen, zu renaturieren und damit zu erhalten.

Nach einer Kartierung aus dem Jahre 1990 sind folgende Arten nach den Roten Listen Hamburgs und der Bundesrepublik Deutschland mit dem Status „vom Aussterben (in Hamburg) bedroht" (A.1), „stark gefährdet" (A.2), „gefährdet" (A.3) oder „potentiell gefährdet" (A.4) nachgewiesen:

Weitere Arten sind in den letzten Jahren entdeckt bzw. eingewandert; eine neue Kartierung wird demnächst in Angriff genommen.

Nach einem alten, nicht verabschiedeten Bebauungsplanentwurf (Lurup 26) war das Gebiet für Gleisanlagen einer U-Bahn zum Osdorfer Born vorgesehen; ein entsprechender Vorbehalt wurde noch in den Pachtvertrag aufgenommen. Diese Planung ist inzwischen überholt, da angrenzende Trassenflächen in den letzten Jahren mit Wohnhäusern überbaut wurden. Gleichwohl gilt es, den Rest des Flaßbargmoores als Rückzugsgebiet für bedrohte Arten auf Dauer zu sichern. Eine Ausweisung als Naturschutzgebiet erscheint wegen der geringen Größe weniger sinnvoll.

Für eine Ausweisung als Naturdenkmal spricht außer den genannten Gründen die Tatsache, dass hier ein typischer Übergang von Moor zu Heide im ursprünglich geschlossenen Dünengürtel zwischen Besenhorst und den Holmer Sandbergen nördlich des Elbe-Sedimentationsgebietes erhalten geblieben ist. Außerdem besteht in der Biotopausstattung, der Größe, der Geschichte und der Lage eine deutliche Analogie zu den beiden Naturdenkmälern Hüsermoor und Ohlkuhlenmoor im Osten Hamburgs.

Nicht zuletzt sei noch darauf hingewiesen, dass durch die beantragte Ausweisung das Gebiet in den Augen der Bevölkerung deutlich aufgewertet würde, was eine geringere Beeinträchtigung (Gartenmülleintrag!) zur Folge hätte.