Die zunehmend schlechter werdende Beförderungssituation hat ein neues Ausmaß erreicht

Faktischer Beförderungsstopp für die Vollzugsbeamten unserer Polizei?

Die Polizeigewerkschaften schlagen Alarm. Die zunehmend schlechter werdende Beförderungssituation hat ein neues Ausmaß erreicht. So wird berichtet, dass die Verweilzeiten z. B. vom PK (A 9) zum POK (A 10) auf über zehn Jahre steigen. Hat sich der Senat von Beförderungs- und Hebungsprogrammen vergangener Jahre klammheimlich verabschiedet?

Ich frage den Senat:

Die Beförderungsmöglichkeiten und die korrespondierenden Verweilzeiten für die Vollzugsbeamtinnen und -beamten sind von unterschiedlichen Rahmenbedingungen (z. B. persönliche Beförderungsvoraussetzungen, Fluktuation, Veränderung der Stellenstruktur durch parlamentarische Beschlüsse u. ä.) abhängig. Verbindliche Aussagen zur künftigen Entwicklung der Beförderungsmöglichkeiten bzw. zu den Verweilzeiten können daher nicht gemacht werden.

Die Beantwortung der Schriftlichen Kleinen Anfrage bezieht sich nachfolgend ­ soweit die jeweiligen Fragestellungen nicht auf andere Laufbahnen abstellen ­ auf die Vollzugsbeamten der Polizei.

Die in der Vorbemerkung durch den Fragesteller beispielhaft aufgeführte Verlängerung der Verweilzeiten bei den Vollzugsbeamtinnen und -beamten im gehobenen Dienst der Polizei ist im Wesentlichen darauf zurückführen, dass der Senat in der jüngsten Vergangenheit 300 Stellenhebungen vom mittleren in den gehobenen Dienst vollzogen hat (dreistufiges Hebungsprogramm von Polizeivollzugsbeamten aus dem mittleren Dienst in das Eingangsamt des gehobenen Dienstes mit den Stellenplänen 2003 bis 2005). In der Folge haben sich die Beförderungsmöglichkeiten für Polizeivollzugsbeamte im Eingangsamt des gehobenen Dienstes aufgrund der bestehenden Stellenstruktur reduziert. Insgesamt sind deutliche Strukturverbesserungen zugunsten des gehobenen Dienstes vorgenommen worden.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt:

Welche Bedeutung misst der Senat den Beförderungsmöglichkeiten der Bediensteten allgemein und der Feuerwehr-, Strafvollzugs- und Polizeibeamten im Besonderen bei?

Der Senat misst den Beförderungsmöglichkeiten als Teil der Personalentwicklung einen hohen Stellenwert zu. Dies gilt für alle Bediensteten gleichermaßen.

Hält der Senat die Beförderungsmöglichkeiten für die Vollzugsbeamten von Polizei, Strafvollzug und Feuerwehr in den kommenden Jahren für ausreichend?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, sind zusätzliche Maßnahmen geplant und wenn ja, welche?

Die Beförderungsmöglichkeiten ­ wie sie sich aus der vorhandenen Stellenstruktur ergeben ­ werden vor dem Hintergrund der aktuellen Haushaltslage als ausreichend angesehen.

Wie entwickeln sich a) die Zahl der Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten, die eine Besoldung in Höhe von A 9/Hauptmeister mit Zulage erhalten und b) die Zahl der Stellen A 9 m. Z./Polizeihauptmeister mit Zulage im Laufe dieses Jahres? (Bitte Zahlen für 1. Januar und 1. Juli 2005 sowie 1. Januar 2006 nennen.)

Wie viele Beamte wurden bzw. werden voraussichtlich im Laufe der Jahre 2005 und 2006 auf Stellen A 9 m. Z. befördert? Wie viele waren es im vergangenen Jahr 2004? Wie sind eventuelle Veränderungen zu erklären?

Die Stellenbezeichnung A 9 mit Zulage (m. Z.) ist im Stellenplan nicht vorhanden. Die Vergabemöglichkeit für Zulagen ist in Artikel 11 Nr. 3 des Haushaltsbeschlusses geregelt. Danach können von den gebündelt ausgewiesenen Planstellen der Schutzund Wasserschutzpolizei bis zu 30 v. H. der tatsächlich mit Beamtinnen und Beamten der Besoldungsgruppe A 9 besetzten Stellen mit einer Amtszulage nach Anlage IX des Bundesbesoldungsgesetzes ausgestattet werden.

In den Jahren 2004 und 2005 sind in folgendem Umfang Zulagen vergeben worden:

· 2004

Schutzpolizei: 34 Vergaben A 9 m. Z. Wasserschutzpolizei: keine Vergabe A 9 m. Z.

· 2005

Schutzpolizei: bisher 7 Vergaben A 9 m. Z. Wasserschutzpolizei: bisher 3 Vergaben A 9 m. Z. Daten über die Vergabe einer Zulage für Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte zu den konkret erfragten Stichtagen 1. Januar und 1. Juli 2005 werden von der Polizei regelhaft nicht erhoben.

Die Entwicklung der Vergabemöglichkeiten in 2005 ff. ist abhängig von der Anzahl der tatsächlich mit Polizeihauptmeisterinnen/Polizeihauptmeistern besetzten Stellen und daher nicht konkret prognostizierbar.

Wie viele Stellenhebungen nach Artikel 8 a des Haushaltsbeschlusses, also aufgrund nicht ausgeschöpfter Zulagemöglichkeiten infolge von Hebungen von A 9 nach A 10, erfolgen jeweils in den Haushaltsjahren 2005 und 2006? Wie viele waren es im Jahr 2004?

In den Jahren 2004 und 2005 erfolgten keine Stellenhebungen nach Artikel 8 a des Haushaltsbeschlusses, da bei der Hebung von Stellen des mittleren Polizeivollzugsdienstes nach Polizeikommissarin/Polizeikommissar A 9 keine Minderausgaben aufgrund nicht ausgeschöpfter Zulagemöglichkeiten entstanden sind. Für 2006 sind keine Stellenhebungen vom mittleren in den gehobenen Polizeivollzugsdienst vorgesehen.

Wie viele Überleitungen vom mittleren in den gehobenen Dienst sind in den einzelnen Jahren 2005 bis 2010 vorgesehen? In welchem Umfang sollen jeweils Stellen vom mittleren in den gehobenen Dienst gehoben werden?

In 2005 sind insgesamt 117 Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte vom mittleren in den gehobenen Dienst übergeleitet worden. Die Nachwuchsplanung der Polizei geht derzeit für die Jahre 2006 und 2007 von je 15 Überleitungen vom mittleren in den gehobenen Dienst aus. Die Planungen für die darauf folgenden Jahre sind noch nicht abgeschlossen.

Zum Stellenplan 2005 wurden 100 Stellenhebungen vom mittleren Dienst in das Eingangsamt des gehobenen Dienstes beschlossen und vollzogen. Im Stellenplan 2006 sind keine Hebungen enthalten. Mit der weiteren Entwicklung hat sich der Senat nicht befasst.

Wie hoch wird in den einzelnen Jahren 2005 bis 2010 jeweils der Anteil der tatsächlich überzuleitenden Beamten an der Zahl derjenigen sein, die formal für eine Überleitung in Betracht kommen?

In 2005 konnten sich 891 Vollzugsbeamte für 117 Überleitungen bewerben. Die Zahl der in Frage kommenden Bewerber ist für die Zukunft nicht prognostizierbar.

Wie viele Überleitungen hatte es jeweils in den Jahren 2000 bis 2004 gegeben? Wie hat sich der Anteil der Überleitungen entwickelt, wie hoch war also die Chance für die einzelnen formal geeigneten Beamten, übergeleitet zu werden?

In den Jahren 2000 bis 2004 hat es folgende Überleitungen gegeben: 2000: 267 Überleitungen 2001: 350 Überleitungen 2002: 65 Überleitungen 2003: 136 Überleitungen 2004: 115 Überleitungen Prognosen über die Entwicklung der Anzahl der formal für eine Überleitung in Betracht kommenden Polizeivollzugsbediensteten werden durch die Polizei regelhaft nicht erstellt.

Grundsätzlich gilt aber, dass die Chance für jeden geeigneten Beamten gleichermaßen gegeben ist, sich aufgrund seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung in den entsprechenden Auswahlverfahren durchzusetzen.

Wie haben sich die durchschnittlichen Verweilzeiten in den einzelnen Besoldungsgruppen des gehobenen Dienstes der Vollzugspolizei entwickelt in den Jahren 2004 und 2005? Welche Verweilzeiten sind in den Jahren bis 2010 absehbar?

Wie haben sich insbesondere die durchschnittlichen Verweilzeiten in A 9 in den einzelnen Sparten in 2004 und 2005 entwickelt? (Bitte aufschlüsseln A 9 nach A 10 gehobener Dienst der Schutz-, Wasserschutz- und der Kriminalpolizei.) Welche Verweilzeiten sind insoweit in den Jahren bis 2010 absehbar, wie lange werden also Beamte in A 9 durchschnittlich auf eine Beförderung nach A 10 warten müssen?

Für den gehobenen Dienst gibt es keine vorgegebenen Verweilzeiten. Eine Statistik über die Verweilzeiten in der Gesamtlaufbahn wird daher nicht geführt. Eine Prognose der zukünftigen Entwicklung ist nicht möglich, da die Besetzung der Dienstposten ab Besoldungsgruppe A 11 durch entsprechende Auswahlverfahren erfolgt.