Quartiersgaragen als Chance für integrierte Mobilitätsangebote nutzen (GAL-Antrag)

Die Drs. 18/1626 ist dem Stadtentwicklungsausschuss auf Antrag der CDU-Fraktion durch Beschluss der Bürgerschaft vom 2. Februar 2005 überwiesen worden.

Der Stadtentwicklungsausschuss befasste sich in seiner Sitzung am 21. Juni 2005 abschließend mit der Drucksache.

II. Beratungsinhalt Beratungen am 28. April und am 10. Juni 2005

Die CDU-Abgeordneten baten in beiden Sitzungen um Vertagung auf die nächste Sitzung, worüber der Ausschuss Einvernehmen herstellte.

Die GAL-Abgeordneten begründeten eingangs das Ziel ihres Antrags, eine Verbindung der Förderung von carsharing und Quartiersgaragen zur Entlastung des Parkdrucks im innerstädtischen Bereich erreichen zu wollen. In jeder öffentlich geförderten Quartiersgarage sollen zukünftig mindestens drei Parkplätze für Carsharing-Anbieter vorgehalten werden. Ziel der Verpflichtung der Antragsteller für die Förderung von Quartiersgaragen sei es, einen Nachweis darüber zu erhalten, dass ernsthafte Bemühungen vorgenommen worden seien, Carsharing-Angebote zu integrieren. Sollte es nicht gelingen, entsprechende Anbieter für die Stellplätze zu gewinnen, sei die Förderung von 15 000 Euro pro Stellplatz selbstverständlich nicht zwangsläufig an einen Carsharing-Betreiber gebunden. Die verpflichtende Bindung der Carsharing-Angebote an die Förderung der Garagen solle auch verhindern, dass die Auflagen durch kurzfristige Vermietungen umgangen würden. Darüber hinaus solle geprüft werden, ob die Förderung mittelständischer Unternehmen, zu denen Carsharing-Betreiber zu rechnen seien, die Verwendung von Mitteln aus der Wirtschaftsförderung rechtfertige.

Die CDU-Abgeordneten erwiderten, dass sie den Inhalt des Antrags im Wesentlichen unterstützten, sich aber einer verpflichtenden Bindung der Quartiersgaragenförderung an die Abgabe von Stellplätzen an Carsharing-Anbieter nicht anschließen würden, weil die rechtliche Grundlage hierfür fehle. Sie wiesen auf ihren Änderungsantrag, der während der Sitzung als Tischvorlage verteilt wurde, hin. Gegen eine freiwillige Vereinbarung mit den Betreibern gebe es keine Einwände, sodass sie eine entsprechen de Änderung des Petitums beantragten. Eine ausdrückliche Förderung von Carsharing-Anbietern durch Mittel aus der Wirtschaftsförderung sei zudem nicht erforderlich, da den Unternehmen diese Fördermöglichkeiten ohnehin offen ständen.

Die CDU-Abgeordneten hoben die freiwillige Förderung von Carsharing Stellplätzen in Quartiersgaragen vor allem unter dem Aspekt des Marktes hervor, der nicht zwangsläufig vorhanden sei und bei einer Verpflichtung unter Umständen Leerstände bewirken könne. Sie äußerten ferner ihre Sorge, dass die Förderung von Quartiersgaragen insgesamt durch die Bindung an Carsharing Stellplätze gefährdet sein könnte, wenn sich keine Betreiber finden ließen.

Die SPD-Abgeordneten wiesen darauf hin, dass das Argument der fehlenden gesetzlichen Grundlagen für die Verpflichtung der Förderungsnehmer durch die Möglichkeit der freien Vertragsgestaltung entkräftet würde. Sie unterstützten die Intention des Antrags und schlugen vor, eine Frist für die Verpflichtung der Förderung hinzuzufügen, damit ein Gestaltungsspielraum entstehe, der Korrekturen in der Praxis ermögliche.

Hierzu bekundeten die CDU-Abgeordneten, dass sie die Idee des Antrags unterstützten, wobei sie die strikte Verpflichtung der Förderungsnehmer, Carsharing-Betreiber aufzunehmen, auch mit der Option einer vertraglichen Ausgestaltung ablehnen würden.

Die GAL-Abgeordneten verdeutlichten ihre Absicht, durch den Senat prüfen zu lassen, ob Mittel der Behörde für Wirtschaft und Arbeit aufgrund des wirtschaftlichen Nutzens der Maßnahme hergezogen werden könnten, um die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt zu entlasten. Der Antrag solle weder eine Überförderung noch eine Manipulation des Marktes bewirken. Die Absicht des Fördergedankens sei vonseiten der CDU-Abgeordneten missverstanden worden, weil sich keine inhaltlichen Ziele mit der Förderung von Carsharing-Unternehmern verbinden würden. Die intendierte Förderungsverpflichtung sei nicht mit der des Wohnungsbaus vergleichbar, wo beispielsweise Belegungsrechte geregelt seien. Für den Förderungsnehmer bestehe darüber hinaus der Vorteil der Kundenbindung. Durch die aktive Förderung von Carsharing solle ausschließlich das PKW-Aufkommen in den Quartieren und damit der Parkdruck vermindert werden.

Beipflichtend betonten die SPD-Abgeordneten, dass Carsharing nur dann gefördert werden könne, wenn Angebote vorlägen. Der GAL-Antrag sei ein konkret entwickeltes Modell für die Minderung des Parkdrucks im innerstädtischen Bereich im Gegensatz zu den wenig konkreten Aussagen des CDU-Änderungsantrages, den sie aus diesem Grund ablehnen würden.

Der Ausschuss stimmte dem von den CDU-Abgeordneten vorgelegten geänderten Petitum zum GAL-Antrag mit den Stimmen der CDU-Abgeordneten und gegen die Stimmen der SPD- und GAL-Abgeordneten mehrheitlich zu. Der so im Petitum geänderte Antrag aus der Drs. 18/1626 wurde daraufhin mehrheitlich angenommen.

III. Ausschussempfehlung:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt der Bürgerschaft mehrheitlich mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen von SPD und GAL, den Antrag aus der Drs. 18/1626 in folgender geänderter Fassung anzunehmen:

Der Senat wird ersucht,

1. systematisch auf P + R Anlagen Carsharing-Unternehmen in angemessenem Umfang Stellplätze anzubieten.

2. bei der Förderung von Quartiersgaragen seitens des Fördergebers intensiv auf die zusätzliche Nutzungsmöglichkeit von Quartiersgaragen durch private Carsharing-Betreiber hinzuweisen. Die zuständige Behörde stellt Kontakte zwischen den Bauherren und Betreibern von Quartiersgaragen und Carsharing-Anbietern her, um möglichst eine Integration der zusätzlichen Mobilitätsdienstleistung im Quartier anbieten zu können.