Vorführabteilungen bei den Gerichten

Die Beantwortung der Schriftlichen Kleinen Anfrage zu den Vorführabteilungen bei den Gerichten (Drs. 18/2611) und insbesondere die Presseberichterstattung darüber (siehe „Die Welt" vom 06.08.2005) machen weitere Nachfragen erforderlich.

So wird der Sprecher der Justizbehörde in diesem Artikel der „Welt" in wörtlicher Rede zitiert mit den Worten: „Mit Blick auf die Vorführungen in den Strafverfahren bei den neuen Außengerichten bedeutet dies zwar einen faktischen Mehraufwand. Dieser wird aber durch gute Kooperation mit den Gerichten und durch die ausgezeichnete Arbeit der Vorführabteilung bestens gemeistert. Die Situation hat sich durch die Aufstockung um acht auf siebzig Beamte weiter verbessert." Diese Aussage muss großes Erstaunen hervorrufen, da gerade dadurch die Behauptung der Justizbehörde, die weitere Dezentralisierung durch die Verlagerung der Jugendgerichte sei „ein voller Erfolg", ad absurdum geführt wird.

In der Beantwortung der Schriftlichen Kleinen Anfrage (Drs. 18/2611) wird ausgeführt, dass der Einbau von Vorführzellen in den Amtsgerichten Altona und Bergedorf Kosten in Höhe von 22 000 Euro bzw. 29 000 Euro verursacht habe. Ferner wird angegeben, dass im Amtsgericht Harburg zur räumlichen Unterbringung der gesamten aufzunehmenden Jugendgerichtsabteilungen insgesamt rund 524 qm zusätzlich angemietet worden sind.

Ich frage den Senat:

1. Gab es in den Amtsgerichten Altona und Bergedorf weiteren Baubedarf bzw. Umzugsbedarf, der durch den Einbau der Vorführzellen verursacht worden ist? Falls ja, in welcher Höhe? (Bitte aufschlüsseln nach den beiden Amtsgerichten.) Nein.

2. Wie hoch sind die monatlichen Mietkosten für die zusätzlich angemieteten rund 524 qm im Amtsgericht Harburg? Welche Kosten sind durch Renovierungsarbeiten, Beschaffung von Mobiliar, Einrichtung von EDVArbeitsplätzen etc. entstanden?

Die Kosten für die Miete der neu angemieteten Fläche von rund 524 qm belaufen sich monatlich auf 4998,10 Euro. Für sonstige Maßnahmen (Blendschutz, Beschilderung, Sicherung und EDV) wurden rund 23 700 Euro aufgewendet. Zusätzlich entstanden für Ausstattung und Möblierung Kosten in Höhe von rund 19 300 Euro.

3. Da der „faktische Mehraufwand" durch „gute Kooperation mit den Gerichten und durch die ausgezeichnete Arbeit der Vorführabteilung bestens gemeistert" wird, könnten bei gleich guter Kooperation mit den Gerichten und bei gleich bleibend ausgezeichneter Arbeit der Vorführabteilung in der alten Struktur, also ohne den faktischen Mehraufwand Kosten vermieden werden. Wie hoch ist dieses Einsparpotential bzw. umgekehrt, wie hoch ist der faktische Mehraufwand in Euro zu beziffern?

Der Senat äußert sich grundsätzlich nicht zu hypothetischen Fragen.

4. Die Situation der Vorführabteilung habe sich durch die Aufstockung um acht Beamte weiter verbessert, so der Sprecher der Justizbehörde. Welche Wertigkeit haben diese acht zusätzlichen Beamtenstellen, wie hoch sind die dadurch entstehenden Personalkosten? Sind diese acht Stellen neu geschaffen worden oder fehlen sie bei anderen Dienststellen? Falls es Umschichtungen gegeben haben sollte, bitte aufschlüsseln, wo diese Stellen abgezogen worden sind.

Mit Wirkung vom 1. März 2005 wurden der Untersuchungshaftanstalt (UHA) acht Bewerber für die Laufbahn des Allgemeinen Vollzugsdienstes, die im Wege einer so genannten Vorabeinstellung bereits vor Ausbildungsbeginn eingestellt wurden, zur Dienstleistung zugewiesen und in der Vorführungsabteilung eingesetzt. Für die Einstellung der Bewerber wurden vorhandene und freie so genannte Anwärterstellen genutzt. Zusätzliche Personalkosten sind hierdurch nicht entstanden. Anwärterstellen werden ohne Zuordnung zu einer Besoldungsgruppe mit jährlichen Personalkosten in Höhe von 23 200 Euro veranschlagt.

5. Weiter führt der Sprecher der Justizbehörde in dem angesprochenen Artikel der „Welt" aus, im Strafjustizgebäude seien gleichzeitig Flächen frei geworden, wodurch das Gebäudemanagement etwas sparen könne. War das Gebäudemanagement bereits erfolgreich bei der Nutzung dieser Flächen? Falls ja, wie hoch belaufen sich die dadurch hervorgerufenen Entlastungen des Betriebshaushaltes? Falls nein, wann ist mit welchen Entlastungen des Betriebshaushaltes zu rechnen?

Die Einsparung von Flächen ist im Gesamtzusammenhang mit den weiteren umfangreichen Organisations- und Strukturmaßnahmen in der hamburgischen Justiz zu sehen, insbesondere im Zusammenhang mit dem Projekt „Segmentierung des Amtsgerichts". Im Zuge dessen sind in einigen Gerichtsgebäuden, so auch im Strafjustizgebäude, vorübergehend Flächen frei geworden. Nach Beendigung aller Maßnahmen (voraussichtlich zum Ende dieses Jahres) werden alle zwischenzeitlich frei gewordenen Flächen, auch im Strafjustizgebäude, von Justizeinheiten wieder vollständig belegt sein.

Die Neustrukturierung führt im Ergebnis dazu, dass das Insolvenzgericht in das Ziviljustizgebäude verlegt werden kann. Dadurch kann die 1938 qm umfassende Anmietung in der Weidestraße aufgegeben werden. Voraussichtlich Anfang 2006 ist dadurch mit einer dauerhaften Entlastung des Betriebshaushaltes von jährlich rund 130 000 Euro zu rechnen.

6. Welche Gründe für diese Dezentralisierung insbesondere der Jugendgerichte können noch geltend gemacht werden, nun da klar wird, dass alle Befürchtungen aller Fachleute sich jetzt auch tatsächlich als richtig erweisen?

Die Dezentralisierung folgt der Überzeugung, dass die amtsgerichtlichen Verfahren am effektivsten in den regional zuständigen Gerichtsbezirken, d. h. im Amtsgericht Hamburg (Mitte) und in den Stadtteilgerichten bearbeitet werden können.