Wie ist gewährleistet dass die Teilnehmerarbeit keine Konkurrenz für freie Journalisten

Ist es ausgeschlossen, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Maßnahme als Training verdeckte Publicrelations-Maßnahmen für die Firma MedienBüro absolvieren?

Ja.

f) Wie ist gewährleistet, dass die Teilnehmerarbeit keine Konkurrenz für freie Journalisten darstellt?

Der Verein übernimmt nur Aufträge, für die der Auftraggeber keine Eigenmittel einsetzen kann. Hierzu hat der Verein ein Formular entwickelt, mit dem der Auftraggeber dies bestätigt.

g) In Zeitungsberichten wurde spekuliert, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Programms Internet-Seiten für gemeinnützige Vereine erstellen sollen. Ist diese Mutmaßung richtig? Um welche gemeinnützigen Vereine handelt es sich? Wie ist gesichert, dass diese gemeinnützigen Vereine nicht ebenso potenzielle Auftraggeber für freie Journalisten sein könnten?

Die derzeitigen Auftragsarbeiten beinhalten auch Überarbeitungen von Internet-Seiten für Einrichtungen (z. B. für Waage e. V. Hamburg, Väterzentrum Hamburg e. V., Insel e. V. Hamburg). Die Einrichtungen verfügen nicht über die erforderlichen Mittel, um Aufträge an freie Mediengestalter, Journalisten etc. zu vergeben (vergleiche Antwort zu 2. f)).

h) Wie ist es zu erklären, dass Medienpool e. V. in einer Publikation für die Umsetzung der Ein-Euro-Beschäftigungsverhältnisse auf eine Kooperation mit gemeinnützigen Vereinen hinweist, u. a. auch der Verbraucherzentrale, und die Verbraucherzentrale selbst nicht informiert wurde?

In den Informationsmaterialen des Vereins wurde die Unterstützung von Verbraucherzentralen als eine Möglichkeit für Beschäftigungsgelegenheiten in Betracht gezogen.

i) Wie hatte Medienpool e. V. dargelegt, dass bei den Trainings das SGB-Diktum (Zusätzlichkeit, öffentliches Interesse, keine Wettbewerbsverzerrung und arbeitsmarktpolitische Zweckmäßigkeit) erfüllt ist?

Siehe Antwort zu 1. h) und i).

3. Medienpool e. V. betreibt die Auswahl der Teilnehmer an der Maßnahme mit Assessmentcenter-Instrumenten.

a) Wie viele Teilnehmer hatte Medienpool e. V. in Assessmentverfahren?

48.

b) Sind diese Auswahlverfahren bei Ein-Euro-Maßnahmen üblich?

Das ist abhängig von der Art der Maßnahme.

c) Um welche Assessmentmethoden handelt es sich?

Das Verfahren setzt sich zusammen aus Probearbeiten zu verschiedenen Darstellungsformen für Journalisten, Probearbeiten für Mediengestalter; einem leitfadengestützten Interview, einem IT- und einem Deutsch-Test sowie einer Gruppenaufgabe.

d) Werden die Assessmentmaßnahmen von der ARGE vergütet?

Die Kosten des Assessmentverfahrens werden im Rahmen der Gesamtfinanzierung gedeckt. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

e) Erhält Medienpool e. V. für jeden ALG II-Bezieher, der das Assessmentcenter durchläuft, eine Prämie?

Nein.

f) Falls ja, wie hoch ist diese Prämie? Pro Tag, pro Stunde, einmalig?

Entfällt.

4. Medienpool e. V. verfügt über 24 Plätze für Ein-Euro-Kräfte.

a) Wie viel erhält der Maßnahmeträger pro Teilnehmer und Monat?

b) Was kostet die ARGE ein Teilnehmer in der zehnmonatigen Qualifizierung?

Die Finanzierung des Projektes setzt sich aus einer monatlichen Fallkostenpauschale in Höhe von 500 Euro für die maximal zehnmonatige Arbeitsgelegenheit gemäß § 16 Abs. 3 SGB II sowie einem ESF-Betrag, der sich nicht an Pro-Kopf-Kosten orientiert, zusammen.

c) In welchen Räumen werden die 24 Maßnahmeabsolventen trainiert?

Für das ESF-Projekt wurden vom Verein Räume in der Behringstr. 28 a, 22765 Hamburg, angemietet.

d) Wie hoch ist die Raummiete?

3400 Euro (inkl. Nebenkosten).

e) Wie hoch sind die Kosten für Trainer?

Rund 52 Euro pro Honorarstunde.

f) Was kostet die gesamte Maßnahme den Verein?

g) Wie hoch ist der kalkulierte Gewinn pro Teilnehmer?

Siehe Antwort zu 4. a) und b). Für Projekte aus Mitteln des ESF gilt die Fehlbedarfsfinanzierung.

5. Zur Qualität der Ausbildung.

a) Liegt ein inhaltliches Curriculum für die Ausbildung vor? Wie sieht dieses konkret für die einzelnen Bereiche (Themen, Methoden, Praktika etc. betreffend) aus?

Siehe Antwort zu 2. b).

b) Wie beispielsweise sieht die Weiterbildung/Qualifizierung zu den journalistischen Arbeitsgebieten „Recherche" und „Reportage" konkret aus? Inwieweit werden auch medienwissenschaftliche Erkenntnisse in die Ausbildung einbezogen?

Die Qualifizierung erfolgt zu journalistischen Arbeitsfeldern wie „Recherche" und „Reportage" durch erfahrene Journalisten und Dozenten. Neben Theorie und Praxis werden Techniken und Verfahren aus dem learning by doing erlernt. Arbeitsaufträge werden formuliert und die Teilnehmer recherchieren selbstständig.

c) Welche Rolle spielen medienethische Probleme in der Qualifizierung? Wie tauchen diese konkret im Curriculum auf?

Ethische Grundsätze wie Wahrheitsverpflichtung, Unabhängigkeit, Unvoreingenommenheit und Fairness der Berichterstattung werden vermittelt.

d) Wie werden in der Ausbildung die gegensätzlichen Bereiche Journalismus ­ PR/Werbung behandelt?

Beide Bereiche Journalismus werden voneinander abgegrenzt. PR-Journalismus ist Gegenstand des Curriculums.

e) Wie sieht die Qualifikation von promovierten Journalistinnen und Journalisten und Medienwissenschaftlerinnen und Medienwissenschaftlern aus? Für welche konkreten Bereiche sollen diese qualifiziert werden?

Unter den Teilnehmer/-innen sind keine promovierten Journalist/-innen und Medienwissenschaftler/-innen.

f) Warum können die mit den Kooperationspartnerinnen und -partnern behandelten Themen nur von Ein-Euro-Kräften ausgeübt werden?

Aus welchen inhaltlichen Gründen können diese Arbeiten nicht von ausgewiesenen Journalistinnen und Journalisten der Hansestadt ausgeübt werden?

Siehe Antwort zu 2. f).

g) Wie sieht die Qualifikation der Lehrenden aus? Welche konkreten beruflichen Erfahrungen können diese in bezug auf folgende Punkte vorweisen: Hochschulabschluss, Medienpraxis, Qualifikation als Lehrende, Qualifikation über medienwissenschaftliche Kenntnisse?

Die Lehrkräfte sind Praktiker mit langjährigen Unterrichtserfahrungen und Hochschulabschlüssen. Sie arbeiten als selbstständige Journalisten, Grafiker, Schriftsteller oder Kommunikationsexperten.

h) Wie sieht die inhaltliche Kooperation mit gemeinnützigen Trägern aus?

Es besteht eine enge Abstimmung mit den Auftraggebern.

6. Berufsfeld freiberuflicher Journalismus in Hamburg.

a) Wie viele freiberuflich tätige Journalisten gibt es in Hamburg?

Dazu liegen nach Auskunft des Statistischen Amtes für Hamburg und Schleswig Holstein folgende Angaben aus der „Lohn- und Einkommensteuerstatistik 1998 Hamburg" vor: 3329 Steuerpflichtige mit Einkünften aus freiberuflicher Tätigkeit im Bereich Journalismus insgesamt; davon 3256 Journalisten und Pressefotografen.

b) Wie viele freiberuflich tätige Journalisten sind Mitglied in der Künstlersozialkasse?

2830 Publizisten (Stand 1. Januar 2004).

c) Wie viele sind Mitglied eines Berufsverbandes?

Hierzu liegen der zuständigen Behörde keine Daten vor.

d) Wie ist die Marktentwicklung in den Bereichen Print, Hörfunk, TV und Presse- und Öffentlichkeitsarbeit/PR?

Nach Auskunft des DJV Deutscher Journalisten Verband registriert die Branche eine in Teilbereichen leicht rückläufige Entwicklung des Auftragsvolumens bei zunehmender Konkurrenz untereinander.

e) gemessen an den Umsatzzahlen?

Anhaltspunkte für die Entwicklung der Umsätze ergeben sich aus der Umsatzsteuerstatistik. Berücksichtigt werden dabei Umsätze ab einer bestimmten Grenze.

Dazu liegen der zuständigen Behörde keine Erkenntnisse vor.