SPD-Antrag Vorsitzende Bettina Bliebenich Schriftführerin Dr Andrea Hilgers I Vorbemerkungen. Die Drsn

Bericht des Familien-, Kinder- und Jugendausschusses über die Drucksachen 18/1715: Tagespflege in Hamburg ­ Bundesgesetz endlich umsetzen und Qualifizierung verbessern (GAL-Antrag) 18/1814: Tagespflege in Hamburg ­ der Senat muss handeln!

(SPD-Antrag) Vorsitzende: Bettina Bliebenich Schriftführerin: Dr. Andrea Hilgers

I. Vorbemerkungen:

Die Drsn. 18/1715 und 18/1814 waren auf Antrag der SPD-Fraktion durch Beschluss der Bürgerschaft vom 23. Februar 2005 dem Familien-, Kinder- und Jugendausschuss überwiesen worden. Der Ausschuss hat sich in seinen Sitzungen am 26. April, am 31. Mai sowie abschließend am 26. Juni 2005 mit der Thematik befasst.

II. Beratungsinhaltinhalt Beratungsinhalt am 26. April 2005

Der Ausschuss hat eine Anhörung von Auskunftspersonen gem. § 58 Abs. 2 der Geschäftsordnung der Hamburgischen Bürgerschaft (GO) zu dem Thema durchgeführt. Das Wortprotokoll über diese Sitzung liegt nach den Richtlinien des Präsidenten der Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg zur Einsichtnahme in der Parlamentsdokumentation der Bürgerschaftskanzlei aus.

Beratungsinhalt am 31. Mai 2005

Die Anhörung vom 26. April 2005 wurde ausgewertet und der Senat zu der Thematik befragt. Das Wortprotokoll über diese Sitzung liegt nach den Richtlinien des Präsidenten der Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg zur Einsichtnahme in der Parlamentsdokumentation der Bürgerschaftskanzlei aus.

Beratungsinhalt am 28. Juni 2005

Einleitend verwiesen die SPD-Abgeordneten auf eine Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG), Urteil vom 22.06.2005, nach dem Tagesmütter/-väter grundsätzlich als rentenversicherungspflichtig eingestuft werden. Zudem sollen diese Versicherungsbeiträge zum Teil auch rückwirkend geltend gemacht werden. Sie wollten wissen, ob die neue Rechtsprechung bereits behördlich zur Kenntnis genommen worden sei und ob sich ggf. Konsequenzen ergäben.

Derzeit, erklärten die Senatsvertreter/-innen, befänden sich die Folgen und Auswirkungen des Urteils im behördlichen Beratungsprozess. Nach Abschluss der Besprechungen werde das Ergebnis umgehend dem Ausschuss mitgeteilt.

Nach Einschätzung der CDU-Abgeordneten sei zu den Anträgen aus den Drsn.

18/1715 und 18/1814 erschöpfend informiert worden. Nunmehr müsse das avisierte neue Konzept der Behörde abgewartet werden. Vor diesem Hintergrund schlugen sie vor, die Anträge für erledigt zu erklären.

In diesem Kontext machten die SPD-Abgeordneten deutlich, dass sie diese Ansicht nicht teilten und durchaus noch Informationsbedarf bestünde. Gerade im Hinblick auf den laufenden Beratungsprozess und der behördlichen Einschätzung, neue Regelungen treffen zu müssen, bestünde zu den vier Antragspunkten der SPD weiterer Klärungsbedarf. Die Anhörung und auch die Senatsbefragung hätten keinen ausreichenden Informationsstand vermitteln können. Aus diesem Grunde, und um die weitere Entwicklung nicht aus den Augen zu verlieren baten die SPD-Abgeordneten darum, den Themenschwerpunkt Tagespflege als Selbstbefassung zum Jahresende erneut zu thematisieren.

Auch die GAL-Abgeordnete reklamierte weiteren Klärungsbedarf, da ihr Antrag in den Punkten zwei bis sechs bisher nicht zufrieden stellend erörtert worden sei.Des Weiteren schloss sie sich dem Antrag der Selbstbefassung an, bat jedoch darum, die Thematik bereits nach den Herbstferien wieder auf die Tagesordnung zu setzen.

Nach Anregung der Vorsitzenden kam der Ausschuss überein, sobald ein behördliches Ergebnis vorläge, sich wieder mit dem Thema befassen zu wollen.

III. Ausschussempfehlung:

Der Familien-, Kinder- und Jugendausschuss empfiehlt der Bürgerschaft mehrheitlich mit den Stimmen der CDU-Abgeordneten gegen die Stimmen der SPDund der GAL-Abgeordneten, die Anträge aus den Drsn 18/1715 und 18/1814 abzulehnen.