Bebauungsplan 2356 für ein Gebiet in Bremen-Neustadt zwischen Gastfeldstraße, Waterloostraße und Thedinghauser Straße

Als Grundlage der städtebaulichen Ordnung für das oben näher bezeichnete Gebiet wird der Bebauungsplan 2356 (Bearbeitungsstand: 28. Mai 2008) vorgelegt.

Die Deputation für Bau und Verkehr hat hierzu am 2. Juli 2008 den als Anlage beigefügten Bericht erstattet.

Dem Bericht der Deputation für Bau und Verkehr ist eine Anlage beigefügt, in der die eingegangenen datengeschützten Stellungnahmen einschließlich der hierzu abgegebenen Stellungnahmen der Deputation für Bau und Verkehr enthalten sind.

Der Bericht der Deputation für Bau und Verkehr wird der Stadtbürgerschaft hiermit vorgelegt.

Der Senat schließt sich dem Bericht der Deputation für Bau und Verkehr einschließlich Anlage zum Bericht an und bittet die Stadtbürgerschaft, den Bebauungsplan 2356 (Bearbeitungsstand: 28. Mai 2008) in Kenntnis der eingegangenen Stellungnahmen zu beschließen.

Bericht der Deputation für Bau und Verkehr Gastfeldstraße, Waterloostraße und Thedinghauser Straße (Bearbeitungsstand: 28. Mai 2008)

Die Deputation für Bau und Verkehr legt den Bebauungsplan 2356 (Bearbeitungsstand: 28. Mai 2008) und die Begründung zum Bebauungsplan 2356 (Bearbeitungsstand: 28. Mai 2008) vor.

A) Verfahren nach dem Baugesetzbuch 1. Planaufstellungsbeschluss

Die Deputation für Bau und Verkehr hat am 7. März 2008 einen Planaufstellungsbeschluss gefasst.

Dieser Beschluss ist am 11. März 2008 öffentlich bekannt gemacht worden.

2. Frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Zum Bebauungsplanentwurf 2356 ist am 18. April 2007 vom Ortsamt Neustadt/Woltmershausen eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung in einer öffentlichen Einwohnerversammlung durchgeführt worden.

Das Ergebnis dieser Bürgerbeteiligung ist von der Deputation für Bau und Verkehr vor Beschluss der öffentlichen Auslegung behandelt worden.

Die Anlage zu dem Bericht der Deputation für Bau und Verkehr ist nur den Abgeordneten der Stadtbürgerschaft zugänglich.

3. Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 Im Rahmen des Verfahrens zum Bebauungsplan 2356 ist am 14. März 2007 die frühzeitige Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 durchgeführt worden. Dabei wurde der erforderliche Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 festgelegt. Das Ergebnis der Beteiligung ist in die Planung eingeflossen.

4. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 zeitgleich mit der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 und die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 sind für den Bebauungsplanentwurf 2356 gleichzeitig durchgeführt worden (§ 4 a Abs. 2 5. Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Das Ortsamt Neustadt/Woltmershausen hat mit Schreiben vom 28. April 2008 Folgendes mitgeteilt: Der Beirat Neustadt hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24. April 2008 mehrheitlich folgenden Beschluss gefasst:

Der Beirat Neustadt hält an dem Erhalt der Sporthalle und der Aula für den Stadtteil fest. Der Erhalt ist nicht nur in städteräumlicher, sozialer, ökologischer Hinsicht ein Vorteil für die Neustadt, sondern hält auch selbst zu diesem Zeitpunkt einer finanziellen Abwägung stand.

Der Beirat fordert die Deputation für Bau und Verkehr auf, den für die Stadtgemeinde bedeutenden Belang der Wirtschaftlichkeit zu prüfen und das Ergebnis in dem veränderten Nutzungskonzept (Wohnen und Sport) zu berücksichtigen.

Außerdem fordert der Beirat eine gerechte Abwägung in dem Bebauungsplanverfahren zwischen den privaten und öffentlichen Belangen, die sich nicht auf privatrechtliche Vertragszwänge bezieht, sondern alle Aspekte gegeneinander und untereinander gerecht abwägt.

Die Deputation für Bau und Verkehr gibt hierzu folgende Stellungnahme ab:

Die Aufgabe der Schulnutzung durch die Senatorin für Bildung und Wissenschaft sowie deren Wunsch, den Verkaufserlös zur Finanzierung anderer ressortinterner Projekte zu nutzen, haben zu Ausschreibung und Vergabe des Grundstücks an ein Wohnungsbauunternehmen geführt. Zuvor hatten der Senator für Inneres und Sport sowie das Sportamt auf eine Weiternutzung der Sporthalle nach 2008 verzichtet. Die geplante Ersatzsporthalle im Bereich der Bezirkssportanlage Süd wurde vom Senator für Inneres und Sport sowie von den Sportvereinen anerkannt. Seitens anderer Träger öffentlicher Belange bestand kein Nutzungsinteresse für das Grundstück. Andere Nutzungsinteressenten waren nicht bekannt, sodass das Grundstück in Gänze ausgeschrieben wurde.

Nach Bekanntwerden neuer alternativer Nutzungs- und Betreiberkonzepte wurden diese 2007 seitens der Senatorin für Finanzen geprüft und wegen unzureichender wirtschaftlicher Tragfähigkeit abgelehnt. Die Möglichkeit einer Nachnutzung einzelner Teile des Grundstücks sowie der Gebäude hätten eine Zustimmung des Investors bzw. eine Vollfinanzierung der einzelnen Projekte vorausgesetzt.

Angesichts der sehr angespannten bremischen Haushaltssituation stellen wirtschaftliche Aspekte bei der Frage möglicher Nachfolgenutzungen einen nicht unerheblichen Belang dar. Tragfähige alternative Konzepte (Sport, Kultur, Soziales) haben sich nicht ergeben, sodass mit dem Planaufstellungsbeschluss vom 7. März 2008 das ausschließliche Ziel von Wohnungsbau verfolgt wird. Die geplante Wohnbebauung, die neben der öffentlichen Erschließung auch einen rund 1200 m² großen öffentlichen Spielplatz, benachbart zum vorhandenen KTH Thedinghauser Straße, vorsieht, ist in ihrem städtebaulichen Kontext als Folgenutzung durchaus plausibel.

Sie ergänzt das Wohnungsangebot in der Neustadt in zentraler innerstädtischer Lage. Vorhandene Infrastruktur kann genutzt und gestärkt werden. Dies entspricht auch dem Grundsatz nachhaltiger Stadtentwicklung.

Der Belang des Kinderspielens wird mit dem im Planentwurf enthaltenen und mit der Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales abgestimmten öffentlichen Spielplatz berücksichtigt.

Inzwischen wurden die Gebäude mit Ausnahme der Sporthalle (folgt Anfang 2009) genehmigt abgerissen. Angesichts der bremischen Haushaltslage sind Einschnitte im sozialen, sportlichen und kulturellen Bereich leider nicht vermeidbar. Sie führen im Ergebnis zur Optimierung und Konzentration öffentlicher Einrichtungen. Die privaten und öffentlichen Belange wurden gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen.

Die Deputation für Bau und Verkehr empfiehlt, den Bebauungsplanentwurf aus den vorgenannten Gründen unverändert zu lassen.

Die übrigen Behörden haben ­ zum Teil nach Klärung bestimmter Fragen ­ gegen den Inhalt des Planentwurfes keine Bedenken.

6. Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 Die Deputation für Bau und Verkehr hat am 7. März 2008 beschlossen, dass der Entwurf des Bebauungsplanes 2356 mit Begründung öffentlich auszulegen ist.

Der Planentwurf 2356 mit Begründung hat vom 25. März bis 25. April 2008 gemäß § 3 Abs. 2 beim Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa öffentlich ausgelegen. In der gleichen Zeit hat Gelegenheit bestanden, vom Entwurf des Planes mit Begründung im Ortsamt Neustadt/Woltmershausen Kenntnis zu nehmen.

Die Behörden sind über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 unterrichtet worden.

7. Ergebnis der öffentlichen Auslegung Anlässlich der öffentlichen Auslegung sind Stellungnahmen eingegangen.

Diese Stellungnahmen sowie die dazu abgegebenen Stellungnahmen der Deputation für Bau und Verkehr sind in der Anlage zum Bericht der Deputation für Bau und Verkehr aufgeführt. Hierauf wird verwiesen.

8. Änderung des Planentwurfes und der Begründung nach der öffentlichen Auslegung

Aufgrund von Hinweisen im Rahmen der Behördenbeteiligung und einer privaten Stellungnahme (Investor) ist es erforderlich geworden, den ausgelegenen Planentwurf und die Begründung zu ändern.

Änderung des Planentwurfes

Der Planentwurf ist wie folgt geändert worden:

- In den beiden Bauzonen südwestlich der Grünfläche (Spielplatz) wird jeweils die südwestliche Baugrenze um 1 m und die südöstliche Baugrenze um 0,50 m aufgeweitet.

- Die große nordöstliche Bauzone erhält anschließend eine Zone für Nebenanlagen, um den geringfügig geänderten Bebauungsentwurf einfügen zu können.

- Im Plangebiet werden entlang den Grundstücksgrenzen sieben weitere Bäume als dauerhaft zu erhalten und nach Abgang zu ersetzen festgesetzt; der im ausgelegenen Planentwurf in der Verkehrsfläche festgesetzte zu erhaltende Baum entfällt. Analog dazu wurde die zeichnerische Festsetzung ergänzt und hat nun folgenden Wortlaut: Baum dauerhaft zu erhalten und bei Abgang zu ersetzen.

- Die textliche Festsetzung Nr. 2 Satz 2 wurde aus Gründen der Klarstellung geringfügig redaktionell geändert (vor zulässig Einfügung des Wortes nur, Wegfall der Angabe des §, da entbehrlich).