Kinderbetreuung

Das Kita-Gutschein-System, in der Art wie es die Behörde für Soziales und Familie umsetzt, orientiert sich nicht an den Bedürfnissen und dem Wohl des Kindes, sondern stark an der Lebenslage der Eltern. Dies hat zur Folge, dass Kinder, die in Krippe und Hort sind, also im Nicht-Garantiebereich der 3­6jährigen Betreuung, ihren Platz ganz verlieren können. Kinder im Elementarbereich werden auf die Garantiezeit von 5 bzw. bis letztes Jahr 4 Stunden zurückgestuft. Das Herausfallen bzw. Herunterstufen verunmöglicht bzw. erschwert frühe Hilfestellung, wie z. B. Sprachförderung für die Kinder, da der Senat Sprachförderbedarf alleine nicht für ein Kriterium für einen Ganztagsplatz hält (s. Drs. 18/1928). Außerdem führt es für Kinder je nach bewilligter Stundenzahl ggf. zu mehrmaligem Gruppenwechseln oder gar zum Wechsel der Kita, wenn die jeweilig bewilligte Stundenzahl nicht angeboten wird.

Ich frage den Senat:

1. Welche Veränderungen der Lebenslage der Eltern, wie z. B. Arbeitslosigkeit, Reduzierung der Arbeitszeit oder Elternzeit, führen zu einer Nichtbzw. Nichtweiterbewilligung eines Krippen- oder Hortplatzes eines Kindes bzw. zur Herabstufung der Stundenzahl auf die Garantiezeit im Elementarbereich? Wann, ggf. mit welcher Übergangszeit greifen diese Ausschlusskriterien? Welche Veränderungen gab es bei den Ausschlusskriterien seit Einführung des Gutscheinsystems? Gibt es weitere Kriterien bezüglich der Lebenslage der Eltern, die zum Ausschluss des Kindes von einem Krippen- oder Hortplatz oder zur Herabstufung der Stundenzahl im Elementarbereich führen? Wenn ja, welche?

Der Anspruch von Kindern auf Tagesbetreuung und deren zeitlicher Umfang richtet sich nach den Voraussetzungen des § 6 Abs. 2 des Hamburger Kinderbetreuungsgesetzes. Mit dem Wegfall oder der Veränderung der Fördervoraussetzungen sind die Grundlagen für die ursprüngliche Bewilligung nicht mehr gegeben. Die Veränderungen der Lebenslage von Familien, die zu einer Nicht- bzw. Nichtweiterbewilligung eines Krippen- oder Hortplatzes eines Kindes bzw. zur Absenkung der Betreuungszeit auf den Rechtsanspruch von 5 Stunden mit Mittagessen im Elementarbereich führen, hat der Senat in einer Globalrichtlinie (GR BSF/2005 vom 21. Dezember 2004) geregelt.

Kriterien sind danach

· Eintritt von Arbeitslosigkeit,

· Verringerung der Arbeitszeit,

· Ende der Ausbildungszeit,

· Inanspruchnahme der Elternzeit.

Weitere Kriterien gibt es nicht. Änderungen der Kriterien sind seit Einführung des Kita-Gutschein-Systems nicht erfolgt.

Bei den genannten Veränderungen der Lebenslage werden folgende Übergangszeiten berücksichtigt:

· Nach Eintritt von Arbeitslosigkeit beträgt die Übergangszeit 12 Monate. Dies gilt nicht, wenn das Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis oder die gemeinnützige Tätigkeit von vornherein auf einen Zeitraum von weniger als 6 Monaten befristet war.

· Im Falle der Verringerung des berufs- oder ausbildungsbedingten Betreuungsbedarfs kann so lange eine Weiterbewilligung gewährt werden, bis eine ordentliche Kündigung oder Anpassung des privatrechtlichen Betreuungsvertrages durch die Eltern möglich ist. Die Weiterbewilligung ist längstens für 3 weitere Monate nach Eintritt der Änderung möglich.

· Die Übergangszeit bei Inanspruchnahme der Elternzeit beträgt 4 Monate nach Geburt des Kindes. Soweit Eltern bereits 3 Monate nach Beginn der Elternzeit (5 Monate nach Geburt) ihre Arbeit wieder aufnehmen, wird die Betreuung durchgehend bewilligt.

Wenn das Kind einen Betreuungsplatz wegen dringenden sozialen oder pädagogischen Bedarfs hat, bleiben die genannten Veränderungen der Lebenslage ohne Auswirkung.

2. Wie viele Kinder haben in den Jahren 2003, 2004 und 2005 (bis jetzt) Ihren Krippen- oder Hortplatz verloren, bzw. haben trotz Antrag keinen bekommen, weil seitens der Lebenslage der Eltern Ausschlussgründe vorlagen (Bitte getrennt nach Nicht-Bewilligung und Nicht-Weiterbewilligung und unterschiedlichem Ausschlussgrund ausweisen)?

3. Wie verteilen sich in den Jahren 2003, 2004 und 2005 die NichtBewilligungen bzw. Nicht-Weiterbewilligungen für Krippen- und Hortplätze auf die Bezirke, die Jugendamtsregionen bzw. die Stadtteile (bitte getrennt ausweisen)? Gibt es Häufungen in bestimmten Bezirken, Jugendamtsregionen oder Stadtteilen?Wenn ja, welche? In wie vielen Fällen (absolut und prozentual) sind Kinder aus Familien mit Migrationshintergrund betroffen?

Zu den erfragten Daten führen die zuständigen Behörden keine Statistiken; die Daten können im Rahmen der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht ermittelt werden.

4. Hält der Senat es für sinnvoll, dass Krippenkinder oder Hortkinder, die ggf. erheblichen Sprachförderbedarf haben ganz aus der Krippe bzw. dem Hort herausfallen? Wie will der Senat dieser Gefahr bzw. Entwicklung begegnen?

5. Hält es der Senat weiterhin für sinnvoll, dass Krippenkinder oder Hortkinder, die erkennbar pädagogischen Förderbedarf haben ganz aus der Krippe bzw. dem Hort herausfallen? Wie will der Senat dieser Gefahr bzw. Entwicklung begegnen?

Der gesetzliche Anspruch auf Aufnahme in eine Kindertageseinrichtung zur Gewährleistung vorschulischer Bildung beginnt mit der Vollendung des dritten Lebensjahres und endet mit dem Schuleintritt.

Kinder, bei denen ein tatsächlicher oder vermuteter erheblicher Sprachförderbedarf mit einem dringlichen sozial oder pädagogisch bedingten Bedarf einher geht, erhalten Krippen- oder Hortgutscheine unabhängig von den in der Antwort zu 1. genannten Kriterien.

Für Hortkinder gibt es im Schulbereich unterschiedliche Sprachfördermaßnahmen.

6. In wie vielen Fällen (absolut und prozentual) gab es in den Jahren 2003, 2004 und 2005 gegen den Ausschluss Einspruch seitens der Kita oder anderer Stellen? Mit welcher Begründung und in welcher Form wurden Einwände erhoben? In wie vielen Fällen (absolut und prozentual) wurde dem Einspruch stattgegeben?

7. Wie viele Kinder sind in den Jahren 2003, 2004 und 2005 (bis jetzt) in der Stundenzahl in den drei Leistungsarten (Krippe, Elementar, Hort) heruntergestuft worden und mit welcher Begründung (Bitte nach unterschiedlichen Herabstufungsschritten absolut und prozentual getrennt ausweisen)? Wie viele Kinder sind insbesondere in den drei Jahren im Elementarbereich von einem Ganztagesplatz auf einen 4- bzw. 5-Stunden Platz zurückgestuft worden?

8. Wie verteilen sich in den Jahren 2003, 2004 und 2005 die Herabstufungen für die Bereiche Krippe, Elementar und Hort auf die Bezirke, die Jugendamtsregionen bzw. die Stadtteile (bitte getrennt ausweisen)? Gibt es Häufungen in bestimmten Bezirken, Jugendamtsregionen oder Stadtteilen? Wenn ja, welche? In wie vielen Fällen (absolut und prozentual) sind Kinder aus Familien mit Migrationshintergrund betroffen?

9. In wie vielen Fällen (absolut und prozentual) gab es in den Jahren 2003, 2004 und 2005 gegen die Herabstufungen Einspruch seitens der Kita oder anderer Stellen? Mit welcher Begründung und in welcher Form wurden Einwände erhoben? In wie vielen Fällen (absolut und prozentual) wurde dem Einspruch stattgegeben?

10. Sind dem Senat Fälle bekannt, in denen Kinder mehr als einmal herabbzw. heraufgestuft wurden (in ihrer Kitazeit, in einem Jahr, in einem Monat)? Wenn ja, wie viele Kinder sind davon in den Jahren 2003, 2004 und 2005 (bis jetzt) betroffen? Wenn ja, wie viele Kinder mussten deshalb die Kita wechseln? Gibt es hier Auffälligkeiten nach Bezirken, Jugendamtsregionen oder Stadtteilen? Wenn ja, welche?

Zu den erfragten Daten führen die zuständigen Behörden keine Statistiken; die Daten können im Rahmen der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht ermittelt werden.